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Rechtsprechung
   VG Kassel, 24.06.2008 - 1 E 908/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32414
VG Kassel, 24.06.2008 - 1 E 908/07 (https://dejure.org/2008,32414)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.06.2008 - 1 E 908/07 (https://dejure.org/2008,32414)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 1 E 908/07 (https://dejure.org/2008,32414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    DIENSTWOHNUNG; NUTZUNGSENTGELT; RÄUMUNGSFRIST; WIDERRUF; ZUWEISUNG

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.1971 - II C 22.70

    Umwandlung einer Dienstwohnung in eine Mietwohnung - Widerruf eines …

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2008 - 1 E 908/07
    Maßgeblich sind vielmehr allein dienstliche Erwägungen, die die Behörde ermächtigen, die Zuweisung einer Dienstwohnung jederzeit zu widerrufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1971, Az.: BVerwG II C 22.70, Buchholz 232 § 74 BBG Nr. 2; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss v. 31.03.1995, Az.: Bf I 25/94, beide m.w.N.).
  • VG Kassel, 21.12.2010 - 1 K 947/09

    Erstattung von Umbaukosten für Dienstwohnung

    Wie die Zuweisung einer Dienstwohnung und deren Widerruf (vgl. hierzu VG Kassel, Urt. v . 24.06.2008, - 1 E 908/07 - juris; Hamb. OVG Beschl. v. 31.03.1995, - Bf I 25/94 - juris) oder die Festsetzung einer Dienstwohnungsvergütung (…vgl. hierzu Bay. VGH, Urt. v. 12.08.1998, - 3 B 94.3497 -) ist auch die Entscheidung über eine Kostenübernahme bei Umbauten von Dienstwohnungen ein Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S. 1 HVwVfG, denn gegenüber dem Beamten wird eine verbindliche Regelung mit Außenwirkung getroffen.

    § 233 HBG ist die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes (ebenso bereits VG Kassel, Urt. v. 24.06.2008, a.a.O.).

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