Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 07.07.1994 - 1 EO 182/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauaufsichtsbehörde; Beseitigungsanordnung; Bauliche Anlage; Formelle und materielle Illegalität; Materiell-rechtliche Genehmigungsfähigkeit; Eilantrag; Überwiegendes öffentliches Interesse; Vermeidung einer nagativen Vorbildwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; ...
Verfahrensgang
- VG Gera, 15.11.1993 - 4 E 587/92
- OVG Thüringen, 07.07.1994 - 1 EO 182/93
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08
Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes führt somit nur dann zur Aufhebung einer Maßnahme, wenn die Behörde in räumlich benachbarten Fällen unterschiedlich vorgeht (OVG Weimar, B. v. 07.07.1994 - 1 EO 182/93 - ThürVBl 1994, 291; VG Oldenburg, U. v. 21.04.2005 - 4 A 59/03). - OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung; …
1 KO 519/98 8 fernung und Lagerung beseitigt werden kann (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 7. Juli 1994 - 1 EO 182/93 - ThürVBl. 1994, 291 m.w.N.).Auf dieser Grundlage hat es die nach § 77 Abs. 1 Satz 1 ThürBO erforderliche Ermessensentscheidung getroffen, so daß die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide sich auch auf die materielle Illegalität der Werbeanlage zu erstrecken hat (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 1994 - 1 EO 182/93 - a.a.O.).
- OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung; …
Bereits das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung - die formelle Illegalität der baulichen Anlage - rechtfertigt nicht nur die Nutzungsuntersagung, sondern auch die Beseitigungsanordnung, wenn die bauliche Anlage - wie hier - ohne Substanzverlust und mit verhältnismäßig geringen Kosten für Entfernung und Lagerung beseitigt werden kann (vgl. nur Senatsbeschluß vom 7.7.1994 - 1 EO 182/93 -, ThürVBl. 1994, 291 m.w.N.).Auf dieser Grundlage hat sie auch die nach § 77 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürBO erforderliche Ermessensentscheidung getroffen, so daß die Prüfung der Rechtmä- ßigkeit des Bescheids sich auch auf die materielle Illegalität der baulichen Anlage zu beziehen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 7.7.1994, a.a.O. S. 291 f.).
- OVG Thüringen, 24.10.2000 - 1 EO 212/00
Zur Bedeutung des Ablaufs der Fünf-Jahres-Frist in § 11 Abs. 3 der Verordnung der …
Das öffentliche Interesse an der Anordnung des Sofortvollzuges liegt in Fällen der vorliegenden Art in der Gefahr der Breitenwirkung, die von der Nutzung illegaler Bauten ausgeht sowie darin zu verhindern, dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens eine bauliche Anlage errichtet und nutzt, aus diesem Verhalten Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren beachten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 1994 - 1 EO 182/93 - ThürVBl. 1994, 291 zur Beseitigungsanordnung und vom 27. Juni 1996 - 1 EO 425/95 - BRS 58 Nr. 208). - OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95
Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Dieser Umstand, der nach der Rechtsprechung bereits zum Teil schon auf Tatbestandsebene ausnahmsweise für eine Beseitigungsanordnung eine formelle Illegalität ausreichen lässt (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. August 1992 - 1 M 36/92 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 07. Juli 1994 - 1 EO 182/93 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Juni 1991 - 4 TH 2607/90 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 11 B 1466/94 -, juris), kann jedenfalls nicht zu einer unverhältnismäßigen Rechtsbeeinträchtigung der Klägerin führen. - VG Meiningen, 19.11.2008 - 5 K 359/06
Beseitigungsanordnung; Beseitigung; bauliche Anlage; Ermessen; Gleichbehandlung
Dies würde wiederum den Anreiz zur Missachtung des vorgängigen Baugenehmigungsverfahrens verstärken (ThürOVG, Beschluss vom 07.07.1994 - 1 EO 182/93 - m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2024 - 8 A 10815/23
Werbeanlage am Ortsrand
Rn. 27 Der Beklagte hat seine Beseitigungsanordnung jedoch nicht nur auf die formelle, sondern auch die materielle Illegalität der Anlage gestützt, so dass auch diese zu überprüfen ist (ThürOVG, Beschluss vom 7. Juli 1994 - 1 EO 182/93 -, juris Rn. 25; in Bezug auf eine Nutzungsuntersagung OVG RP…, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG -, n.v. und VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, juris Rn. 9 ). - VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens der Klagebefugnis zur …
Rn. 91 vgl. hierzu ThürOVG, Beschl. v. 7. Juni 1994, 1 EO 182/93, ThürVBl. - VG Gera, 22.07.2004 - 4 K 631/04
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung; …
Das würde wiederum einen verstärkten Anreiz zur Umgehung des Baugenehmigungsverfahrens schaffen (vgl. hierzu ThürOVG, Beschl. v. 7. Juni 1994, 1 EO 182/93, ThürVBl. 1994, S. 291/292 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.05.2011 - 8 ZB 10.2921
Die Behörden der Bundeswehrverwaltung sind nach § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG für den …
- VG Weimar, 16.10.2007 - 6 E 1148/07
Vollstreckung von Zahlungsrückständen bei der Zahlung einer Kreisumlage; …
- VG Gera, 17.05.2004 - 4 K 115/01
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Errichtung einer neuen …
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