Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, Abs. 9, Abs. 11, Abs. 15 Satz 1 Nr. 1, 38 Abs. 2 bis 6, 39, 62 Abs. 1, 63 Abs. 4, 68 Abs. 1 ThürBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes; Fleischerei; Wirtschaftsgebäude; Staatliche Bauaufsicht der DDR; Prüfbescheid; Nutzung; Zweckbestimmung einer Nutzungsänderung; Ausschluss des nachbarlichen Abwehranspruchs; Wirtschaftsgebäude; Hauptgebäude; Nebengebäude; ...
Papierfundstellen
- ZfBR 1999, 359 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90
Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht, …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Unbillig kann die Einhaltung der Abstandsfläche deshalb nur sein, soweit die Bebauung oder die sinnvolle Nutzung einer bereits vorhandenen Bausubstanz wegen der objektiven Gegebenheiten des Grundstücks unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird (vgl. Senatsbeschluß vom 30.12.1996 - 1 EO 655/94;… Meißner, a.a.O. Rdn. 75, 78; vgl. ferner BVerwG, U. v. 16.5.1991 - 4 C 17.90 -, BVerwGE 88, 191, 198 ff. = BRS 52 Nr. 157 = NJW 1991, 3293, 3295 f.).Diese Auffassung zielt erkennbar auf die Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Handhabung einer landesrechtlichen Befreiungsvorschrift (bzw. allgemein einer Abweichungsvorschrift) nicht dazu führen darf, daß die Nutzbarkeit einer vorhandenen und verwertbaren Gebäudesubstanz künftig verhindert wird, wenn dem nicht berechtigte und mehr als geringfügige Belange entweder des Allgemeinwohls oder eines Nachbarn entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 17.90 -, BVerwGE 88, 191, 198 = BRS 52 Nr. 157 = NJW 1991, 3293, 3295).
Der Zweck der Abstandsflächenvorschriften, der u.a. in der Sicherung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie der Sicherung hinreichend großer Freiflächen und eines ausreichenden "Sozialabstandes" besteht (…vgl. Meißner, a.a.O., § 6 Rdn. 1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 17.90 -, BVerwGE 88, 191, 195 f. = BRS 52 Nr. 157 = NJW 1991, 3293, 3294), wird - anders als etwa der Zweck technischer Regelungen des Bauordnungsrechts - in vollem Umfang nur erreicht, wenn das jeweilige Vorhaben die geforderten Abstände einhält.
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Davon ausgehend kann der Nachbar einerseits gegenüber einer baulichen Anlage, die die vorgeschriebenen Mindestabstandsflächen einhält, grundsätzlich kein Abwehrrecht beanspruchen, sondern hat die damit verbundenen Beeinträchtigungen hinzunehmen (vgl. dazu, daß in diesen Fällen regelmäßig auch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausscheidet: BVerwG, Beschluß vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1994 - 7 A 2002/92
Zulässigkeit einer Leistungsklage; Verurteilung des Schulträgers; Beseitigung …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Andererseits kann der Nachbar sich grundsätzlich gegen jede Unterschreitung der Mindestabstandsfläche zur Wehr setzen, ohne den Nachweis einer gerade dadurch hervorgerufenen tatsächlichen Beeinträchtigung führen zu müssen (…so die heute ganz überwiegende Auffassung, vgl. SächsOVG, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.3.1987 - 2 R 180/84 -, BRS 47 Nr. 100; OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992 - 2 B 22.90 -, DVBl. 1993, 120, 123; OVG NW, Urteil vom 14.1.1994 - 7 A 2002/92 -, BRS 56 Nr. 196 und Urteil vom 5.2.1996 - 10 A 3624/92 -, BRS 58 Nr. 113 = UPR 1996, 276, 277;… Mampel, a.a.O. S. 47 f.;… Ortloff, a.a.O. S. 225 FN 50).
- OVG Berlin, 22.05.1992 - 2 B 22.90
Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Außenaufzug, …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Andererseits kann der Nachbar sich grundsätzlich gegen jede Unterschreitung der Mindestabstandsfläche zur Wehr setzen, ohne den Nachweis einer gerade dadurch hervorgerufenen tatsächlichen Beeinträchtigung führen zu müssen (…so die heute ganz überwiegende Auffassung, vgl. SächsOVG, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.3.1987 - 2 R 180/84 -, BRS 47 Nr. 100; OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992 - 2 B 22.90 -, DVBl. 1993, 120, 123; OVG NW, Urteil vom 14.1.1994 - 7 A 2002/92 -, BRS 56 Nr. 196 und Urteil vom 5.2.1996 - 10 A 3624/92 -, BRS 58 Nr. 113 = UPR 1996, 276, 277;… Mampel, a.a.O. S. 47 f.;… Ortloff, a.a.O. S. 225 FN 50). - BVerwG, 10.09.1984 - 4 B 147.84
Spürbarkeit tatsächlicher Beeinträchtigung als Voraussetzung für eine …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer Baugenehmigung Rechte eines Dritten verletzt mit der folge, daß diesem ein Abwehranspruch zusteht, regelt vielmehr das materielle Recht (allgemeine Meinung seit BVerwG, Beschluß vom 10.9.1984 - 4 B 147.84 -, BRS 42 Nr. 182). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 3624/92
Gebäude ; Grenzabstand; Hauptnutzung; Offene Bauweise; Garage
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Andererseits kann der Nachbar sich grundsätzlich gegen jede Unterschreitung der Mindestabstandsfläche zur Wehr setzen, ohne den Nachweis einer gerade dadurch hervorgerufenen tatsächlichen Beeinträchtigung führen zu müssen (…so die heute ganz überwiegende Auffassung, vgl. SächsOVG, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.3.1987 - 2 R 180/84 -, BRS 47 Nr. 100; OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992 - 2 B 22.90 -, DVBl. 1993, 120, 123; OVG NW, Urteil vom 14.1.1994 - 7 A 2002/92 -, BRS 56 Nr. 196 und Urteil vom 5.2.1996 - 10 A 3624/92 -, BRS 58 Nr. 113 = UPR 1996, 276, 277;… Mampel, a.a.O. S. 47 f.;… Ortloff, a.a.O. S. 225 FN 50). - OVG Saarland, 06.03.1987 - 2 R 180/84
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Andererseits kann der Nachbar sich grundsätzlich gegen jede Unterschreitung der Mindestabstandsfläche zur Wehr setzen, ohne den Nachweis einer gerade dadurch hervorgerufenen tatsächlichen Beeinträchtigung führen zu müssen (…so die heute ganz überwiegende Auffassung, vgl. SächsOVG, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.3.1987 - 2 R 180/84 -, BRS 47 Nr. 100; OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992 - 2 B 22.90 -, DVBl. 1993, 120, 123; OVG NW, Urteil vom 14.1.1994 - 7 A 2002/92 -, BRS 56 Nr. 196 und Urteil vom 5.2.1996 - 10 A 3624/92 -, BRS 58 Nr. 113 = UPR 1996, 276, 277;… Mampel, a.a.O. S. 47 f.;… Ortloff, a.a.O. S. 225 FN 50). - OVG Sachsen, 06.09.1994 - 1 S 275/94
Privilegierung; Gebäudeteil; Abstandsfläche; Nachbar; Tatsächliche …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Demgegenüber nehmen die Abstandsflächenvorschriften den Ausgleich der nachbarlichen Interessen in abstraktgenereller Weise vor und legen - zentimeterscharf - fest, was dem Nachbarn an heranrückender Bebauung zuzumuten ist (vgl. SächsOVG, Beschluß vom 6.9.1994 - 1 S 275/94 -, BRS 56 Nr. 106 = LKV 1995, 120, 121), ohne auf die Verhältnisse im Einzelfall abzustellen, insbesondere ohne nach Lage und Zuschnitt der einzelnen Grundstücke zu differenzieren; derartige Besonderheiten können nur bei der Erteilung einer Abweichung im Einzelfall eine Rolle spielen (vgl. § 6 Abs. 15 ThürBO). - OVG Thüringen, 29.06.1993 - 1 B 114/92
Einfügen; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschützende Wrkung; Schutzwürdige …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Soweit der Senat bisher eine solche tatsächliche Beeinträchtigung als Voraussetzung eines Abwehranspruchs genannt hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 29.6.1993 - 1 B 114/92 -, LKV 1994, 114, 115 m.w.N. zur Spruchpraxis weiterer Oberverwaltungsgerichte), hält er daran jedenfalls für den Bereich der Abstandsflächenvorschriften nicht mehr fest. - VGH Hessen, 23.04.1982 - IV TG 23/82
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Die Auffassung, die in allen Fällen der Verletzung nachbarschützender Normen als tatbestandliche Voraussetzung eines Abwehranspruchs den Nachweis einer spürbaren tatsächlichen Beeinträchtigung des Nachbarn fordert (so etwa Hess.VGH, Beschluß vom 23.4.1982 - IV TG 23/82 -, BauR 1982, 369, 370 f.; vgl. auch Beschluß vom 22.6.1998 - 4 TZ 94/97 -), differenziert nicht hinreichend zwischen den verschiedenen nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts: Während eine Reihe von nachbarschützenden Normen die faktischen Auswirkungen eines Vorhabens zum Maßstab für dessen Zulässigkeit bzw. das Bestehen eines nachbarlichen Abwehranspruchs machen, heben demgegenüber andere nachbarschützende Normen tatbestandlich nicht auf die tatsächlichen Auswirkungen des Vorhabens im Einzelfall ab (…vgl. zu dieser Unterscheidung zwischen "partiell" und "generell" nachbarschützenden Normen: Ortloff in Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band II, 4. Aufl. 1998, S. 221 f., zum Erfordernis der tatsächlichen Beeinträchtigung vgl. dort auch S. 225, 275; vgl. ferner Mampel, BauR 1993, 44, 46 ff.). - BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97
Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht; …
- BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87
Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1998 - 3 M 65/98
Nutzungsänderung, Abstandsflächen, Anbau, Balkon, Nachbarrechte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 7 B 2117/95
Ermittlung der Wandhöhe; Außenwand; Anwendung des Schmalseitenprivilegs; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98
Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1995 - 11 B 1543/95
Rechtsschutzinteresse; Baunachbarrechtlicher Antrag; Fertigstellung des …
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 3 S 282/93
Erteilung einer Ausnahme von den Abstandsflächen - Vorliegen einer atypischen …
- OVG Sachsen, 15.03.1994 - 1 S 633/93
Baugenehmigung; Aufschiebende Wirkung; Rechtsmittelbeschränkung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Nutzungsänderung; Abstandsfläche; Ermessensentscheidung; Abstandsvorschrift
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1988 - 7 A 2897/86
- VGH Bayern, 14.12.1994 - 26 B 93.4017
- OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und …
Auch § 6 Abs. 5 Satz 2 BauO spricht dafür, dass durch die Abstandsflächenvorschriften auch der nachbarliche Wohnfriede geschützt werden soll, denn danach werden in Gewerbe- und Industriegebieten deutlich geringere Abstandsflächen zugelassen als in Wohngebieten (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - ThürVGRspr. 1999, 197 = ThürVBl. 1999, 257 = BRS 62 Nr. 141).Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben, denn eine unbillige Härte im Sinne der genannten Vorschrift liegt nur dann vor, wenn die objektiven Verhältnisse des Grundstücks, seine Lage, Größe, sein Zuschnitt und die Bebauung grundstücksbezogen eine Abweichung - auch unter Berücksichtigung der Belange des Nachbarn - rechtfertigen (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - a. a. O.).
Sie ist nur gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall, in dem Abstandsflächen einzuhalten sind, unterscheidet (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - a. a. O).
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung
Zwar kann sich ein Nachbar grundsätzlich gegen jede Unterschreitung der Mindestabstandsfläche zur Wehr setzen, ohne den Nachweis einer gerade dadurch hervorgerufenen tatsächlichen Beeinträchtigung führen zu müssen (vgl. Thür.OVG, Urteil vom 25.6.1999 - 1 EO 197/99 - ThürVBl. 1999, 257). - VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …
Es spricht viel dafür, dass die mit dem Umbau verbundene Nutzungsänderung von einer gewerblichen Nutzung zu einer Wohnnutzung nur bauplanungsrechtlich, nicht auch abstandsflächenrechtlich von Bedeutung ist (vgl. ThürOVG vom 25.6.1999 ZfBR 1999, 359; OVG MV vom 27.08.1998 BauR 1999, 624; VGH BW vom 10.9.1998 BauR 1999, 1282; Jeromin, BauR 2000, 510; Hauth, BayVBl 2000, 545/548).
- OVG Thüringen, 11.09.2019 - 1 KO 597/17
Gebäudegleiche Wirkungen eines ca. 30 m hohen Schleuderbetonmasts mit einem …
Dem Nachbarn steht gegen eine unter Verstoß gegen die nachbarschützende Vorschrift des § 6 ThürBO 2004/2014 (juris: BauO TH) erteilte Baugenehmigung ein Abwehrrecht zu, ohne dass es darauf ankommt, ob er durch das zugelassene Vorhaben in spürbarer Weise tatsächlich beeinträchtigt wird (wie Senatsbeschlüsse vom 25.06.1999 - 1 EO 197/99 - und vom 19.03.2018 - 1 EO 770/17 - beide u. a. in juris).Den Grundstücksnachbarn steht gegen eine unter Verstoß gegen die nachbarschützende Vorschrift des § 6 ThürBO 2004/2014 erteilte Baugenehmigung ein Abwehrrecht zu, ohne dass es darauf ankommt, ob sie durch das rechtswidrige Vorhaben in spürbarer Weise tatsächlich beeinträchtigt werden (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 25.06.1999 - 1 EO 197/99 - ThürVBl. 1999, 197 = LKV 2000, 119 = BRS 62 Nr. 141 = juris, hier insb. Leitsatz 4 und Rdn. 55 ff.).
Im Übrigen ist auch nicht erkennbar, dass hier die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung von § 6 ThürBO vorliegen würden (vgl. schon zur allgemeinen Abweichungsregelung des damaligen § 68 Abs. 1 ThürBO 1994 den oben zitierten Senatsbeschluss vom 25.06.1999 - 1 EO 197/99 - juris, insb. Leitsatz 3 und Rdn. 54).
- OVG Thüringen, 19.03.2018 - 1 EO 770/17
Abstandsflächenberechnung bei großflächigen Abgrabungen auf dem Baugrundstück - …
Dem Nachbarn steht gegen eine unter Verstoß gegen die nachbarschützende Vorschrift des § 6 ThürBO (juris: BauO TH 2014) erteilte Baugenehmigung ein Abwehrrecht zu, ohne dass es darauf ankommt, ob er durch das zugelassene Vorhaben in spürbarer Weise tatsächlich beeinträchtigt wird (wie Senatsbeschluss vom 25.06.1999 - 1 EO 197/99 - ThürVBl. 1999, 257 = LKV 2000, 119 = BRS 62 Nr. 141 = juris, hier insb. Leitsatz 4 und Rdn. 55 ff.).Dieser hat daher grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ein Bauvorhaben seinem Grundstück gegenüber die erforderlichen Abstandsflächen einhält (vgl. dazu schon den Beschluss des erkennenden Senats vom 25.06.1999 - 1 EO 197/99 - ThürVBl. 1999, 257 = LKV 2000, 119 = BRS 62 Nr. 141 = juris, hier insb. Leitsatz 4 und Rdn. 55 ff.).
- OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbar; …
Eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nach der allgemeinen Regelung des § 68 Abs. 1 ThürBO ist nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall, in dem die Abstandsflächen einzuhalten sind, unterscheidet (vgl. Senatsbeschluß vom 25.6.1999 - 1 EO 197/99 - m.w.N.).Auch dann muß aber ein Ausnahmefall vorliegen, der für den Bauherrn zu einer nicht unerheblichen Einschränkung in der Grundstücksnutzung führt (vgl. schon den erwähnten Senatsbeschluß vom 25.6.1999 - 1 EO 197/99 -).
- OVG Thüringen, 26.10.2005 - 1 KO 1180/03
Nachbarklage gegen Werbeanlage an der Grundstücksgrenze; Gebäude; Abstandsfläche; …
Auch § 6 Abs. 5 Satz 2 BauO spricht dafür, dass durch die Abstandsflächenvorschriften auch der nachbarliche Wohnfriede geschützt werden soll, denn danach werden in Gewerbe- und Industriegebieten deutlich geringere Abstandsflächen zugelassen als in Wohngebieten (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - ThürVGRspr. 1999, 197 = ThürVBl. 1999, 257 = BRS 62 Nr. 141).".Ihr steht hiergegen ein Abwehrrecht zu, ohne dass es darauf ankommt, ob die Werbeanlage mit spürbaren tatsächlichen Beeinträchtigungen, insbesondere der von ihr vor allem geltend gemachten Behinderung der Sicht auf das Autohaus verbunden ist (vgl. hierzu schon den Senatsbeschluss vom 25.6.1999 - 1 EO 197/99 -, BRS 62 Nr. 141 = LKV 2000, 119 = ThürVBl. 1999, 257 = ThürVGRspr. 1999, 197).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
Öffentliches Baurecht: Klage gegen Nutzungsänderung von Garage in Fitnessraum
Rn. 13 Selbst wenn in der ursprünglichen Baugenehmigung von 1989 über die Bezeichnung als "Wirtschaftsgebäude" hinaus für einzelne Räume eine bestimmte Nutzung konkret - und für den hier in Rede stehenden Raum als Garage - geregelt worden sein sollte (vgl. zu einem solchen Fall Thüringer OVG, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - juris Rn. 36), wofür der Kläger schon nichts substantiiert darlegt, und wenn der Beklagte und die Beigeladene deshalb von der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung in einen Fitnessraum ausgehen sollten, ändert dies nichts daran, dass der Kläger - wie bereits ausgeführt (s.o. unter II.1.a) - für die geänderte Nutzung, den bloßen Wechsel von einer Wohnnebennutzung als Garage zu einer Wohnnebennutzung als Fitnessraum, keine andere und nunmehr seine Nachbarrechte berührende, gar unzumutbare Beeinträchtigung hinreichend konkret darzulegen vermag.Ein weiteres Beispiel ist die Änderung der Erdgeschossnutzung eines "Wirtschaftsgebäudes" mit der ursprünglichen Genehmigung als "Kühlraum", "Lagerräume für Kohlen und Späne" und "Garage" in eine Nutzung für Zwecke der Produktion einschließlich einer Räucherei, die insbesondere den Einbau einer Feuerungsanlage und von Be- und Entlüftungsanlagen erfordert (Thüringer OVG, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - juris Rn. 37).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17
Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte …
Eine für den Bauherrn unbillige Belastung kann nur dann vorliegen, wenn die Bebauung oder die sinnvolle Nutzung einer bereits vorhandenen Bausubstanz wegen der objektiven Gegebenheiten des Grundstücks unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 25.06.1999 - 1 EO 197/99 -, BRS 62 Nr. 141, juris, Rdnr. 47). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem …
Eine für den Bauherrn unbillige Belastung kann nur dann vorliegen, wenn die Bebauung oder die sinnvolle Nutzung einer bereits vorhandenen Bausubstanz wegen der objektiven Gegebenheiten des Grundstücks unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 25.06.1999 - 1 EO 197/99 -, BRS 62 Nr. 141, RdNr. 47 in juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten …
- VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06
Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer …
- OVG Thüringen, 16.08.2001 - 1 KO 946/00
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00
Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks
- VG Gera, 22.05.2002 - 4 K 502/00
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Abstandsflächen; …
- VG Frankfurt/Main, 07.09.2011 - 8 K 1835/11
Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung
- VG Meiningen, 24.01.2024 - 5 K 855/22
Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Bau einer erhöhten Terrasse auf der …
- OVG Thüringen, 07.05.2024 - 1 KO 807/20
Nachbarklage gegen Mehrfamilienwohnhaus, Bemessung von Abstandsflächen bei auf …
- VG Weimar, 09.04.2002 - 6 E 211/02
Abstandsfläche; Abweichung; städtebauliche Gründe; Kerngebiet
- VG Gera, 07.08.2003 - 4 K 786/02
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Werbetafel; …
- VG Gera, 25.05.2005 - 4 K 2529/03
Abstandsflächenverletzung; Beeinträchtigung des Nachbarn; Anspruch auf …
- VG Meiningen, 29.11.2000 - 5 E 989/00
Abstellen auf die Rechtsverletzung durch die Zwangsmittelandrohung selbst bei der …
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