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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2808
OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96 (https://dejure.org/1997,2808)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.02.1997 - 1 EO 233/96 (https://dejure.org/1997,2808)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 1 EO 233/96 (https://dejure.org/1997,2808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 37 Abs. 1, 39, 40 ThürVwVfG; § 46 ThürVwZVG; §§ 55 Abs. 1, 59 Abs. 1 Nr. 1, 60 Abs. 2 u. 3, 77 Abs. 1 ThürBO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsbeschränkung für einen als Anliefer- und Entladezone errichteten Hallenanbau; Aufhebung der Beiladung der Stadt zum Verfahren war von Amts wegen; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (29)

  • OVG Thüringen, 11.03.1997 - 1 EO 232/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
    - die Nutzerin im Verfahren 1 EO 232/96 (1 E 1524/96.We) und.

    Dem Senat liegen die Gerichtsakten in den Verfahren 1 EO 579/95 (1 E 427/95.We), 1 EO 657/95 (1 E 819/96.We), 1 EO 232/96 (1 E 1524/96.We), 1 EO 233/96 (1 E 1526/96.We), 1 EO 235/96 (1 E 1524/96.We), die dazugehörigen Verwaltungsvorgänge sowie die Bauakten zu der der Antragstellerin erteilten Baugenehmigung vom 25. No- 7.

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
    Im übrigen wird eine vor Erlaß des Verwaltungsaktes unterbliebene Anhörung auch regelmäßig durch das Verwaltungsvorverfahren nachgeholt, indem durch die Behörde Gelegenheit gegeben wird, sich zu den vollständigen entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22.81 - in BVerw- GE 66, 111).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Innenbereich - Einkaufszentrum - Raumordnungsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
    Das Einfügen im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB wrd gegebenenfalls u. a. danach zu beurteilen sein, ob ein großflächiger Einzelhandel, der als besondere Nutzungsart im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO zu kennzeichnen ist und über den sonstigen Einzelhandel, den Großhandel und das produzierende Gewerbe hinausweist, hinsichtlich der Nutzungsart zuzulassen ist (BVerwG Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - in DVBl. 93, 658 = NVwZ 94, 285 = BRS 55 Nr. 174).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
    Zu den Verkaufsflächen zählen nämlich alle den Kunden zugänglichen Flächen (einschließlich von Gängen, Treppen, Kassenzonen und Standflächen für Einrichtungsgegenstände - vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 36.87 - in NVwZ 90, 1071 = DVBl. 90, 1108 = BauR 90, 1108).
  • VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94

    Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
    Auf die Genehmigungsfähigkeit hat sich die Behörde in diesem Zusammenhang entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht gestützt, so daß die Vereinbarkeit mit dem materiellen Baurecht für die Ermessensausübung ohne Belang ist (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluß vom 10. November 1994 - 4 TH 1864/94 - in BauR 95, 679).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
    Aus ihr mag sich im Einzelfall auch der Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde - etwa durch Beseitigungsverfügung - ergeben, wenn ein Vorhaben eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 31.89 - in NVwZ 92, 878 = BRS 52 Nr. 136 und Beschluß vom 30. August 1995 - 4 B 86.95 - in NVwZ-RR 96, 67 = UPR 95, 448 = BRS 57 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde …

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
    Aus ihr mag sich im Einzelfall auch der Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde - etwa durch Beseitigungsverfügung - ergeben, wenn ein Vorhaben eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 31.89 - in NVwZ 92, 878 = BRS 52 Nr. 136 und Beschluß vom 30. August 1995 - 4 B 86.95 - in NVwZ-RR 96, 67 = UPR 95, 448 = BRS 57 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1992 - 7 A 2702/91

    Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde nach mängelfreier Schlußabnahme

  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung; …

  • VGH Bayern, 22.04.1992 - 2 B 90.1348
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1980 - 3 S 2005/80

    Verantwortlicher Bauherr iSd BauO BW § 77, BauO BW § 78

  • VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89

    Zwangsgeldandrohung ohne Fristsetzung

  • VGH Hessen, 20.03.1981 - IV TH 20/81

    Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet; Genehmigungspflicht eines Taubenschlages …

  • OVG Thüringen, 29.03.1994 - 2 EO 18/93

    Abfallbeseitigungsrecht; Zu den Anforderungen des Abfallrechts an die Entsorgung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
  • VGH Hessen, 21.03.1988 - 4 TH 3794/87

    Anhörung eines Dritten vor Erlaß einer Bauaufsichtsverfügung - Auswahlermessen …

  • VGH Hessen, 17.02.1992 - 4 TH 3408/90

    Zur Zulässigkeit eines Lagerplatzes im Außenbereich; Räumungsgebot und …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.1990 - 1 A 77/87

    Baurechtswidriger Zustand; Grundstückseigentümer; Interesse an baulicher Anlage; …

  • OVG Thüringen, 01.03.1994 - 1 EO 40/94

    Vollziehungsanordnung; Unzureichende Begründung; Gerichtliches Verfahren; Antrag …

  • VGH Bayern, 23.02.1989 - 2 B 87.01634
  • OVG Saarland, 02.12.1991 - 2 R 515/88

    Abbruchsverfügung; Rechtswidrigkeit; Ermessensentscheidung; Verhaltensstörer; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 3072/88

    Übergang der Störereigenschaft

  • OVG Saarland, 30.06.1983 - 2 R 26/82

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Nutzungsverbots eines Lagerplatzes; …

  • VGH Hessen, 26.02.1982 - IV OE 43/79
  • VGH Bayern, 01.02.1996 - 26 CS 95.3969
  • OVG Thüringen, 17.06.1993 - 1 B 117/92

    Landrat; Untere Verwaltungsbehörde; Bauaufsichtsbehörde; Selbständige …

  • OVG Thüringen, 11.03.1997 - 1 EO 232/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …

    - die Bauherrin im Verfahren 1 EO 233/96 (1 E 1526/96.We).

    Dem Senat liegen die Gerichtsakten in den Verfahren 1 EO 579/95 (1 E 427/95.We), 1 EO 657/95 (1 E 819/96.We), 1 EO 232/96 (1 E 1524/96.We), 1 EO 233/96 (1 E 1526/96.We), 1 EO 235/96 (1 E 1524/96.We), die dazugehörigen Verwaltungsvorgänge sowie die Bauakten zu der der Bauherrin erteilten Baugenehmigung vom 25. November 1994 einschließlich der Widerspruchsakte des Thüringer Landesverwaltungsamtes, zur Ablehnung der Baugenehmigung vom 19. März 1996 auf den Bauantrag der Bauherrin vom 13. Oktober 1995 für das Vorhaben "Erweiterung der Anlieferung/Errichtung eines Freilagers" und zur Nutzungsänderung des , Straße (Gemarkung , Flur-Nr. , Flurstück-Nr. , ) in einen uneingeschränkten Einzelhandel vor.

    Zum Verhältnis der Bescheide vom 3. April 1995 und vom 20. Oktober 1995 hat der Senat in dem zum Verfahren 1 EO 233/96 ergangenen Beschluß vom 27. Februar 1997 ausgeführt:.

    Das bedurfte keiner weiteren Ausführungen, wie der Senat ebenso im Beschluß zum Verfahren 1 EO 233/96 näher dargelegt hat.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluß vom 27. Februar 1997 im Verfahren 1 EO 233/96 Bezug genommen.

  • OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 235/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …

    - die Bauherrin im Verfahren 1 EO 233/96 (1 E 1526/96.We).

    Dem Senat liegen die Gerichtsakten in den Verfahren 1 EO 579/95 (1 E 427/95.We), 1 EO 657/95 (1 E 819/96.We), 1 EO 232/96 (1 E 1524/96.We), 1 EO 233/96 (1 E 1526/96.We), 1 EO 235/96 (1 E 1524/96.We), die dazugehörigen Verwaltungsvorgänge sowie die Bauakten zu der der Bauherrin erteilten Baugenehmigung vom 25. November 1994 einschließlich der Widerspruchsakte des Thüringer Landesverwaltungsamtes, zur Ablehnung der Baugenehmigung vom 19. März 1996 auf den Bauantrag der Bauherrin vom 13. Oktober 1995 für das Vorhaben "Erweiterung der Anlieferung/Errichtung eines Freilagers" und zur Nutzungsänderung des Baumarktes A, I(Gemarkung A, Flur-Nr. 1 Flurstück-Nr. 2/2, 2/3) in einen uneingeschränkten Einzelhandel vor.

    Zum Verhältnis der Bescheide vom 3. April 1995 und vom 20. Oktober 1995 hat der Senat in dem zum Verfahren 1 EO 233/96 ergangenen Beschluß ausgeführt:.

    Das bedurfte keiner weiteren Ausführungen, wie der Senat ebenso im Beschluß zum Verfahren 1 EO 233/96 näher dargelegt hat.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluß im Verfahren 1 EO 233/96 Bezug genommen.

  • VG Düsseldorf, 08.09.2023 - 4 L 1597/23

    Einsturzgefährdetes Nachbargebäude

    Rn. 68 vgl. Gädtke u.a., BauO NRW, 14. Aufl. 2023, § 52 Rn. 7; Nds.OVG, Beschluss vom 11. August 1993 - 1 L 5267/92 -, BRS 55 Nr. 212 (Inanspruchnahme des Bauherrn als "Verhaltensstörer", da er "den baurechtswidrigen Zustand, der unter seiner "Herrschaft" entstanden ist, als ehemaliger Bauherr veranlaßt hat"); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 11; Thür.OVG, Beschluss vom 27. Februar 1997 - 1 EO 233/96 -, juris Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 17. Januar 2019 - RO 2 K 17.229 -, juris,.

    Rn. 85 Vgl. auch Gädtke u.a., BauO NRW, 14. Aufl. 2023, § 58 Rn. 57 unter Hinweis auf Thür.OVG, Beschluss vom 27. Februar 1997 - 1 EO 233/96 -, juris Rn. 48.

  • OVG Thüringen, 24.09.2003 - 1 KO 404/02

    Zur Frage der Privilegierung einer Jagdhütte nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; …

    Die Vorschrift hebt insoweit den Vorrang des Handlungsstörers hervor und modifiziert die allgemeinen Regeln des Ordnungsrechts in den §§ 10 und 11 OBG zur Verantwortlichkeit des Verhaltens- und Zustandsstörers, so dass es regelmäßig sachgerecht ist, wenn sich die Behörde zunächst an diesen Störer hält (vgl. in diesem Sinne bereits Senatsbeschluss vom 27.2.1997 -1 EO 233/96-, BRS 59 Nr. 217 = LKV 1997, 369 = ThürVBl. 1997, 163, 165 f.).
  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich

    Es ist daher nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Beklagte die Beseitigungsanordnung gegen denjenigen richtet, der sich immer wieder als der maßgebliche Verfügungsberechtigte ausgab, so dass die Behörde den Eindruck gewinnen konnte, durch die Maßnahmen ihm gegenüber würde die öffentliche Ordnung am wirksamsten hergestellt (vgl. ThürOVG, B.v. 27.2.1997 - 1 EO 233/96 - juris;… Decker in Simon/Busse, BayBO, 141. EL März 2021, Art. 76 Rn. 320).
  • VG München, 05.07.2018 - M 11 K 16.4838

    Unzulässigkeit eines Reitplatzes im Außenbereich

    Eine Inanspruchnahme als Handlungsstörer kommt im Hinblick auf die ergänzende Heranziehung der Regelungen des allgemeinen Sicherheitsrechts zur Störerauswahl aber auch in Betracht, wenn sich eine Person gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als Bauherr bzw. als der maßgeblich Verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich Verantwortliche geriert und ein Hinweis auf die Verantwortlichkeit anderer Personen für den baurechtswidrigen Zustand unterbleibt (…vgl. OVG Münster, U.v. 6.9.1993 - 11 A 694/90 - juris Rn. 48;… U.v. 19.12.1995 - 11 A 2734/93 - juris Rn. 32; OVG Weimar, B.v. 27.2.1997 - 1 EO 233/96 - juris Rn. 48;… Decker in Simon/Busse/Decker, BayBO, 129. EL März 2018, Art. 76 Rn. 164 m.w.N.).
  • VG Weimar, 08.03.1999 - 1 E 199/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Werbeträger …

    Insoweit hebt die Vorschrift den Vorrang des Handlungsstörers hervor, so daß es im Regelfall sachgerecht ist, wenn sich die Behörde zunächst an diesen Störer hält (ThürOVG, Beschl. v. 27.02.1997 1 EO 233/96 , m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 14.08.1998 - 1 ZKO 1258/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Insoweit modifiziert die zitierte Vorschrift die allgemeinen Regeln des Ordnungsrechts in §§ 10, 11 ThürOBG zur Verantwortlichkeit des Verhaltens- und Zustandsstörers (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Februar 1997 - 1 EO 233/96 - in LKV 97, 332 = NVwZ 97, 1238 L = ThürVBl.
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