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| VG Saarlouis, 11.08.2006 - 1 F 22/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.08.2006 - 1 F 22/06
- OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 41/06
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation …
Rn. 10 Das VG des Saarlandes hatte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Ruhensanordnung vom 14.6.2006 nur mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass der Kläger die ärztliche Tätigkeit nur in einer gemeinsam mit einem approbierten Arzt geführten Praxis und während dessen Anwesenheit in der Praxis ausüben durfte (Beschluss vom 11.8.2006 - 1 F 22/06). Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 23.10.2006 diese Maßgabe noch dahin verschärft, dass der andere Arzt über die "Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung" verfügen müsse, und dieser Arzt vom Kläger in Notfällen und in Fällen, in denen im Vergleich zum Routinepraxisbetrieb neue und unvorhersehbare Aufgaben zu bewältigen seien, informiert und hinzugezogen werden müsse (1 W 41/06). Ein Arzt, der berufsrechtlich nur unter derartigen Vorgaben tätig werden darf, ist rechtlich gehindert, die vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. - OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 41/06
Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. August 2006 - 1 F 22/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragsteller seine ärztliche Tätigkeit vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nur unter den nachfolgend zusätzlich festgelegten Bedingungen ausüben darf:.Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.08.2006 - 1 F 22/06 - ist nach Maßgabe des neu gefassten Entscheidungstenors teilweise begründet.
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.2006 - 9 S 1977/06
Rücknahme der Zuerkennung der Berechtigung, die Bezeichnung "Facharzt für …
Jedenfalls hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 11.08.2006 - 1 F 22/06 - auflösend bedingt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom 14.06.2006 wieder hergestellt. - VG Saarlouis, 16.04.2008 - 10 K 50/07
Widerruf (der Anerkennung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
Soweit der Beklagte mit Schriftsatz vom 12.06.2006 weiter vorträgt, dass die Approbation "eines Mitarbeiters" der Klägerin seit dem 01.07.2006 ruhe, handelt es sich ausweislich des Beschlusses des VG des Saarlandes vom 11.08.2006, 1 F 22/06, ebenfalls um Dr. M. P., so dass aus denselben Gründen keine Relevanz für das vorliegende Verfahren besteht, ganz abgesehen davon, dass durch den genannten Gerichtsbeschluss der Vollzug der Ruhensanordnung des Landesamts für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 14.06.2006 ausgesetzt wurde.
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