Rechtsprechung
| FG München, 16.05.1990 - 1 K 1243/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 4, 5 EStG
Einkommensteuer; begrenzte Aufteilung eines gemischt genutzten Grundstücks in mehrere Wirtschaftsgüter
Papierfundstellen
- BB 1990, 1667
Wird zitiert von ... (2)
- FG Nürnberg, 13.03.2013 - 5 K 1186/10
Nutzungsänderung von im Rahmen einer vermögensverwaltenden GbR vermieteten …
Dieses einheitliche Wirtschaftsgut verändere sich weder durch weitere räumliche Aufteilung noch durch Zusammenlegung oder räumliche Verlagerungen auf dem Grundstück (vgl. FG München Urteil vom 16.05.1990 Az. 1 K 1243/85, bestätigt durch BFH-Urteil vom 06.11.1991 XI R 27/90, BStBl II 1993, 391).Dies sei unabhängig davon, ob die betriebliche Nutzung ab 01.01.2002 und 01.04.2005 im 1. Obergeschoss bzw. 2. Obergeschoss oder im 4. Obergeschoss bzw. 5. Obergeschoss stattfände bzw. stattfinden würde, da, wie dargestellt, auch mehrere räumlich nicht zusammenhängende eigenbetrieblich genutzte Teile einer Immobilie nur ein Wirtschaftsgut bilden würden (vgl. FG München Urteil vom 16.05.1990, a.a.O., BFH-Urteil vom 06.11.1991 a.a.O. und FG Baden Württemberg Urteil vom 06.09.1994, Az. 4 K 201/92 rechtskräftig).
Rn. 74 c) Das FG München (Urteil vom 16.05.1990 Az. 1 K 1243/85, EFG 1991, 64;… bestätigt durch BFH XI R 27/90, a.a.O.) hielt es nicht für zwingend, bei gemischter betrieblicher und privater Nutzung eines ungeteilten Grundstücks bilanzmäßig eine räumlich begrenzte Aufteilung in der Weise vorzunehmen, dass bei Verlegung der betrieblich genutzten Fläche auf dem gleichen Grundstück ein anderes Wirtschaftsgut zu bilanzieren wäre.
- FG Düsseldorf, 19.10.1993 - 6 K 491/90 Damit liegen keine getrennt zu beurteilenden Entnahme- und Einlagevorgänge bezüglich der entsprechend genutzten Grundstücksanteile vor, sondern eine einheitlich zu sehende räumliche Verlagerung der betrieblichen Nutzung auf demselben Grundstück, die grundsätzlich keine bilanz- und gewinnmäßigen Auswirkungen bei unverändert gebliebenen betrieblichen Nutzungsanteil zur Folge hat (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 16.05.1990 1 K 1243/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -1991, 64 - vom BFH bestätigt durch BFH/NV 1992, 454;… vgl. auch Schmidt-Heinicke, Einkommensteuergesetz ,12. Auflage, § 4 Anm. 38c m.w.N.).
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