Rechtsprechung
| FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Pfändung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Pfändungsschutzbestimmung für Arbeitseinkommen; Renten gelten als Arbeitseinkommen; Unpfändbarkeit einer Geldrente; Pfändbarkeit der Kapitalabfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 309 AO
Abgabenordnung; Pfändung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht
Verfahrensgang
- FG Saarland, 06.08.1999 - 1 K 168/99
- FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99
Papierfundstellen
- EFG 2001, 189
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90
Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den …
Auszug aus FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 12. Juni 1991 VV R 54/90, BStBl. II 1991, 747), der sich der Senat anschließt (ebenso Finanzgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 1999, 2 97 227 K 2, EFG 1999, 418), ist eine Kapitallebensversicherung mit der Möglichkeit einer Verrentung nicht generell unpfändbar.
- BFH, 31.07.2007 - VII R 60/06
Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei …
Der Senat teilt nicht die vom FG des Saarlandes (Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99, EFG 2001, 189) vertretene Auffassung, dass dem Vollstreckungsschuldner die Wahlmöglichkeit zwischen Rentenleistung und Kapitalauszahlung aufgrund des höchstpersönlichen Charakters des Wahlrechts trotz einer Pfändung verbleibt. - FG Berlin, 11.09.2006 - 9 K 9222/04
Pfändung von Kapitallebensversicherungen
Zwar soll nach Auffassung des Finanzgerichts des Saarlands (zuletzt Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99 , EFG 2001, 189 ) Pfändungsschutz dann bestehen, wenn es sich - nach Ausübung eines bestehenden Wahlrechts - um wiederkehrende Bezüge handelt, die dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken.In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1991 ( VII R 54/90 , BStBl II 1991, 747 ), auf die in den Urteilen des Finanzgerichts des Saarlands (zuletzt Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99 , EFG 2001, 189 ) Bezug genommen wird, hat dieser im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO es für maßgeblich erachtet, dass "es sich um wiederkehrende Bezüge handelt, die dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Saarland, 06.08.1999 - 1 K 168/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Pfändung von Kapitallebensversicherungen mit Rentenwahlrecht
Verfahrensgang
- FG Saarland, 06.08.1999 - 1 K 168/99
- FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1065
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".