Rechtsprechung
| FG Sachsen, 05.03.2003 - 1 K 32/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Investitionszulage für Bauarbeiten im Jahr 1999 an einem im Jahr 2001 fertiggestellten Gebäude bei Stellung des Bauantrags vor und Beginn der Bauarbeiten nach dem 24. August 1997 - Verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot - Investitionszulage 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für die Gewährung einer Investitionszulage; Beginn von Investitionen in dem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaftsgüter bestellt oder herzustellen begonnen worden sind; Begriff des Beginns der Herstellung ; Beantragung einer Baugenehmigung als Beginn der ...
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 05.03.2003 - 1 K 32/02
- BFH, 15.09.2005 - III R 28/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1647
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.10.2000 - III R 35/95
Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 23.03.2005 - 1 K 32/02 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 23.03.2005 - 1 K 32/02
- OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr; …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 23. März 2005 - 1 K 32/02 - geändert.Mit Urteil vom 23.3.2005 - 1 K 32/02 - hob das Verwaltungsgericht Chemnitz den Bescheid des Beklagten vom 11.8.2000 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.11.2001 auf und legte dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auf.
das Urteil des Verwaltungsgericht Chemnitz vom 23. März 2005 - 1 K 32/02 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des Oberverwaltungsgerichts, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz zum Aktenzeichen 1 K 32/02 sowie die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Die im vorliegenden Fall bemängelte Störung im Verhältnis zwischen Leistungsgewährung und Gebühr kann nicht dadurch relativiert werden, dass die Gesamtkosten dieses Entsorgungsbereichs nunmehr auf die (grob geschätzte) Anzahl der Grundstücke verteilt und anschließend verglichen wird, ob die Klägerin durch den personenbezogenen Maßstab der Gebühr einen Vorteil oder einen Nachteil erlitten hat (vgl. unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4.8.2004 - 5 B 591/03 - Urt. des VG Chemnitz vom 23.3.2005 - 1 K 32/02 -, amtlicher Umdruck S. 34 f.).
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Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Investitionszulage für Bauarbeiten im Jahr 1999 an einem im Jahr 2001 fertiggestellten Gebäude bei Stellung des Bauantrags vor und Beginn der Bauarbeiten nach dem 24. August 1997; Verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot; Investitionszulage 1999
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1647
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02
Ein Gesetz, das ihm diese Rechtsposition rückwirkend entzieht, ist vor dem Hintergrund der allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit grundsätzlich unzulässig (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 10/99, BFH/NV 2001, 538 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).Nur so kommt die Regelung nicht mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in Konflikt, die als Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Grenzen setzen (BFH in BFH/NV 2001, 538 ).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02
Das BVerfG erkennt nur ausnahmsweise eine echte Rückwirkung als zulässig an, nämlich aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind oder wegen eines nicht vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen (vgl. BVerfG-Urteil vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 80). - BFH, 12.10.2000 - III R 35/95
Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02
Dabei entsteht der Anspruch auf Investitionszulage mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. Wirtschaftsjahres (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2000 III R 35/95, BStBl II 2001, 499), ist im Streitfall also mit Ablauf des Jahres 1999 entstanden.
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