Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10.WI |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Steuerbefreiung von der Hundesteuer für einen Hund, der ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbefreiung von der Hundesteuer für einen Hund, der ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Steuerfreiheit für Wachhund bei Feldscheune
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen - wenn auch unter Umständen nicht sehr erheblichen - zusätzlichen Vermögensaufwand (BVerwG, Beschluss vom 02.11.2006 - 10 B 5/06 - zitiert nach Juris, m.w.N.).Denn eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerwG, Beschluss vom 02.11.2006 - 10 B 5/06 - zitiert nach Juris, m.w.N.).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 …und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474). - BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Der Betroffene darf indes Umstände vortragen, die diese Vermutung erschüttern (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, vom 6.12.1996, vom 30.6.1999 …und vom 26.9.2001, jeweils aaO; BVerfG, Beschluss vom 29.6.1995, NVwZ 1996, 57).
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 …und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu in seinem Urteil vom 16.12.2002 - 2 S 2113/00 - VBlBW 2003, 288, ausgeführt:. - BFH, 10.09.1990 - VI R 101/86
Umfang des Begriffes der Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Eine demnach festzustellende "private" Nutzung ist aber bei der Frage, ob es um eine Hundehaltung "ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen" geht, jedenfalls dann nicht zu Lasten des Betroffenen als ausschlaggebend zu behandeln, wenn die Möglichkeit der privaten Nutzung von völlig untergeordneter Bedeutung gegenüber einem ganz überwiegenden betrieblichen Zweck ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10.9.1990, BFH/NV 1991, 234). - VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436). - VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 …und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474). - VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436).
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 18 K 657/12
Hundesteuer, Aufwandbegriff, Ergotherapie, Therapiehund, berufsbedingte …
Rn. 51 Dazu s. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, VBlBW 2003, 288 (289), sowie VG Stuttgart, Urteil vom 15. September 2005 - 11 K 2382/04 -, und VG Wiesbaden, Urteil vom 9. September 2010 - 1 K 366/10.WI -, jeweils juris.
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