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| VG Weimar, 11.12.1997 - 1 K 613/96.We |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 11.12.1997 - 1 K 613/96.W
- OVG Thüringen, 17.05.2000 - 1 ZKO 304/98
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 22.04.2002 - 1 EO 184/02
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, …
Soweit das Verwaltungsgericht sich in dem erwähnten richterlichen Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 11.12.1997 - 1 K 613/96.We - (ThürVBl. 1998, 114 f.) bezogen hat, sei klarstellend darauf verwiesen, dass diese Entscheidung sich nicht mit der Frage der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe eines festgesetzten Zwangsgeldes, sondern nur mit der nach der früheren Fassung des § 48 ThürVwZVG umstrittenen Frage befasst hat, ob der Vollstreckungsschuldner vor der Beitreibung eines angedrohten Zwangsgeldes durch Erlass eines Leistungsbescheides zur Zahlung eines Zwangsgeldes verpflichtet werden müsse; lediglich hinsichtlich dieser Frage ist das Verwaltungsgericht Weimar von einem Ermessensspielraum der Behörde ausgegangen (vgl. dazu im Übrigen auch den Senatsbeschluss vom 17.5.2000 - 1 ZKO 304/98 -, ThürVGRspr. 2001, 65). - OVG Thüringen, 17.05.2000 - 1 ZKO 304/98
Zur Zwangsgeldfestsetzung nach § 48 Abs. 1 ThürVwZVG i.d.F. der Bekanntmachung …
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 11. Dezember 1997 - 1 K 613/96.We - wird abgelehnt.
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