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| FG Baden-Württemberg, 03.03.1997 - 1 Ko 3/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 634
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 06.05.1998 - IX E 2/98
Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens - Kosten des Verfahrens - Kostenrechnung - …
Die Kostenrechnung vom 7. Januar 1998, die ausdrücklich die Erinnerungsführerin als Kostenschuldnerin bezeichnet, ist zu Recht an den als Prozeßbevollmächtigten der Erinnerungsführerin auftretenden X. adressiert worden; die Bekanntgabe der Kostenrechnung hat nämlich an den Bevollmächtigten des (erledigten) Verfahrens zu erfolgen, auf das sich der Kostenansatz in Form der Kostenrechnung bezieht (Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluß vom 3. März 1997 1 Ko 3/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 634, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluß vom 3. Oktober 1972 VII B 152/70, BFHE 107, 163, BStBl II 1973, 84). - FG Bremen, 14.07.1997 - 297124Ko 2
Folgen der Zustellung der Kostenrechnung an den Kläger anstatt an den …
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