Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abwasserabgabe: Einleitung von Abwasser aus einer undichten abflusslosen Sammelgrube
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2002 - 4 K 15/01
Rechtmäßigkeit einer Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05
Weder dem von dem Verwaltungsgericht zitierten Normenkontrollurteil vom 03. Dezember 2002 (4 K 15/01) noch dem Beschluss vom 01. Oktober 2003 (1 M 130/03) ist eine solche abschließende Entscheidung zu entnehmen.Die Entscheidung 4 K 15/01 nimmt hierauf lediglich Bezug.
- BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69
Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05
Hier ist seine rechtliche Bedeutung geklärt (s. BVerwG, 16.11.1973, ZfW 1974, 296;… BVerwG, 07.11.1990, a.a.O.). - BVerwG, 07.11.1990 - 8 C 71.88
Wasserrecht: Voraussetzungen für den Anfall der Abwasserabgabe
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05
Solches wäre nur dann anzunehmen, wenn die Sachherrschaft über das Abwasser bei einem anderen, der dadurch seinerseits verantwortlich wird, anfiele (BVerwG, 07.11.1990, ZfW 1991, 163, 165).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2003 - 1 M 130/03
Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung im Fall der gerichtlichen Aufhebung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05
Weder dem von dem Verwaltungsgericht zitierten Normenkontrollurteil vom 03. Dezember 2002 (4 K 15/01) noch dem Beschluss vom 01. Oktober 2003 (1 M 130/03) ist eine solche abschließende Entscheidung zu entnehmen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1982 - 19 B 2050/81
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05
Dieser kann als Hinweis darauf angesehen werden, dass für das Hineingelangen des Abwassers in den Untergrund ein Verhalten ursächlich sein muss, welches gerade hierauf gerichtet ist (OVG NW, 08.02.1982, NVwZ 1983, 619, 620; OVG NW, 23.01.1985, DÖV 1985, 685, 686). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1985 - 2 A 38/84
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05
Dieser kann als Hinweis darauf angesehen werden, dass für das Hineingelangen des Abwassers in den Untergrund ein Verhalten ursächlich sein muss, welches gerade hierauf gerichtet ist (OVG NW, 08.02.1982, NVwZ 1983, 619, 620; OVG NW, 23.01.1985, DÖV 1985, 685, 686). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2003 - 1 O 6/03
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05
Die Beweislast trägt dann der Abgabengläubiger, die abgabenerhebende Gemeinde, die sich auf das Tatbestandsmerkmal "Einleiten" beruft und damit eine für sie günstige Norm geltend macht (Beschluss des Senats, 14.04.2003 - 1 O 6/03 -, juris; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. A., § 108, Rn 12).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06
Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …
Für eine gemeindliche Satzung ist jüngst entschieden worden, dass jedenfalls der bloße Hinweis auf eine erteilte "kommunalaufsichtliche Genehmigung" mangels eindeutiger Zuordnung dieser Eigenschaft zu einer bestimmten Behörde, die sich auch bei einem Blick in das Gesetz nicht ohne weiteres erschließe, nicht ausreicht (vgl. OVG Greifswald, 23.05.2007 - 1 L 100/05 - und - 1 L 101/05 -). - VG Halle, 22.03.2016 - 4 A 135/14
(Keine) Verrechnung von Aufwendungen für den Ersatz eines undichten …
Das nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung erforderliche Verbringen liegt nach einhelliger Auffassung im Schrifttum und in der Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2007 - 1 L 100/05 - Juris Rn. 27 ff.; OVG Weimar…, Urteil vom 04. Juni 2004 - 4 KO 1093/93 - Juris Rn. 63; OVG Münster…, Urteil vom 23. Januar 1985 - 2 A 38/84 - NuR 1985, S. 243;… Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Auflage 2006, § 2 Rn. 57;… Dahme in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, Kommentar, Stand 09/2014, § 2 Rn. 15) nicht schon dann vor, wenn Abwasser infolge irgendeiner zurechenbaren menschlichen Verursachung in das Gewässer bzw. den Untergrund gelangt.Rn. 41 Auch ein Einleiten durch planvolles Untätigbleiben, das darauf abzielt, dass Stoffe in das Grundwasser gelangen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2007 - 1 L 100/05 - Juris Rn.27), lag nicht vor.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
Notwendigkeit der Angabe der konkreten Bezeichnung der Genehmigungsbehörde bei …
Hier ist ohne Schwierigkeiten und Gefahr von Irrtümern unmittelbar aus dem Gesetz heraus ermittelbar, welche Behörde in das Genehmigungsverfahren eingeschaltet gewesen ist (Senat, 20.06.2007 - 1 L 241/06 -, juris = NordÖR 2007, 376; zur Bezeichnung "kommunalaufsichtliche Genehmigung" vgl. Senat, 23.05.2007 - 1 L 100/05 -, juris).Er hat bereits entschieden (23.05.2007 - 1 L 100/05 -, juris), dass es ohne Einfluss auf einen Verstoß gegen § 5 Abs. 4 KV-DVO (a.F.) bleibt, dass mit In-Kraft-Treten des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 und dem damit verbundenen Wegfall des § 2 Abs. 5 Satz 5 KAG rückwirkend erlassene Abgabensatzungen nicht mehr der Genehmigung, sondern nur noch der Anzeige nach § 5 Abs. 4 Satz 5 KV M-V bedürfen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 190/10
Gebühren zur Deckung von Beiträgen zum Wasser- und Bodenverband
Bei entsprechender Anwendung dieses Grundsatzes aus § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V auf die Verteilung der Beiträge zum Unterhaltungsverband auf die grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümer der Gemeinde kann als zulässiger Verteilungsmaßstab an die Stelle von Art und Umfang der Inanspruchnahme eine Verteilung nach Größe und Nutzungsart der betroffenen Grundflächen treten (…st. Rspr. des Senats, vgl. OVG M-V, Urt. v. 23. Februar 2000 - 1 L 50/98 -, zit. n. juris, Rz 32; Urt. v. 23. Juni 2010 - 1 L 100/05 -, zit. n. juris, Rz 38). - VGH Bayern, 08.12.2009 - 22 ZB 08.3274
Abwasserabgabenfestsetzung; Jahresschmutzwassermenge; Festlegung in dem die …
Der Verwaltungsgerichtshof hat demgemäß davon auszugehen, dass auch der über schadhafte Kanäle in den Untergrund versickernde Anteil der Schmutzwassermenge im Sinne von § 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 AbwAG eingeleitet wird und abgabepflichtig ist, etwa weil insoweit ein (bewusstes) pflichtwidriges Unterlassen der Klägerin in Bezug auf die Instandhaltung des Kanalsystems vorlag (vgl. hierzu OVG MV vom 23.5.2007 - Az. 1 L 100/05; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, RdNr. 15 zu § 2 AbwAG;… Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl. 2006, RdNr. 61 zu § 2). - VG Magdeburg, 02.05.2016 - 9 A 374/14 Dies berücksichtigend kommt es auch bei undichten Sammelgruben nicht darauf an, ob insoweit ein "bewusstes" Einleiten vorliegt (so VG Magdeburg, U. v. 26.03.2015 - 9 A 160/14 MD -, zit. nach juris, a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 23.05.2007 - 1 L 100/05 -, juris).
- VG Halle, 19.10.2012 - 4 A 410/10
Abwasserabgabe für Kleineinleitungen
Dem steht nicht entgegen, dass im Falle einer undichten abflusslosen Grube nicht ohne Weiteres von einem Einleiten im Sinne von § 2 Abs. 2 AbwAG ausgegangen werden kann (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2007 - 1 L 100/05 - juris Rn. 29). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2019 - 4 L 69/19
Verbringung von Abwasser in ein Gewässer
Rn. 23 Dem stehen nicht die Erwägungen des von der Klägerin zitierten Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2007 (- 1 L 100/05 -, juris) entgegen. - VG München, 03.11.2011 - M 10 K 11.1965
Kleineinleiterabwasserabgabe; Einleiten; landbauliche Bodenbehandlung (verneint); …
Das Hineinleiten von Abwasser in eine undichte Grube im - bei einer solch objektiven Betrachtung anzunehmenden - Wissen um deren Undichtigkeit, ist nichts anderes als ein zweckgerichtetes Einleiten von Teilmengen des Abwassers in die Umgebung der Grube (vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 23.5.2007 Az. 1 L 100/05 ; Schröder/Staudigl, Praxis der Kommunalverwaltung, § 2 Abs. 2 AbwAG, Stand März 2008, RdNr. 23).
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