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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40402
VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15.NW (https://dejure.org/2015,40402)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.12.2015 - 1 L 1111/15.NW (https://dejure.org/2015,40402)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 1 L 1111/15.NW (https://dejure.org/2015,40402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 StVG, § 3 Abs 3 StVG, § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 FeV
    (Keine) Anwendung des vorübergehenden Verfahrenshindernisses des § 3 Abs 3 StVG bei regelmäßigem Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de

    Keine Bindungswirkung bei regelmäßigem Cannabiskonsum

  • esovgrp.de

    FeV Anl 4,FeV § 46,FeV § 46 Abs 1,StVG § 3,StVG § 3 Abs 1,StVG § 3 Abs 3
    Cannabis, Eignung, Entziehung, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrerlaubnisrecht, gelegentlicher Konsum, Konsum, regelmäßiger Konsum, Strafverfahren, Straßenverkehr, Teilnahme, Verfahrenshindernis, Verkehrsteilnahme, Teilnehmer, Verkehr, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06

    Fahrerlaubnisrecht; Entscheidung während eines Strafverfahrens

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15
    Aus diesem Grund ist die Fahrerlaubnisentziehung für die gesamte Dauer des Strafverfahrens bis zu seinem förmlichen Abschluss gesperrt, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde auf den gleichen Vorgang bezieht, der im Strafverfahren untersucht wird (…vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 3 StVG Rdnrn. 44 ff. m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 28. Juni 2012, a.a.O. und OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -).

    Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 16. September 2015, wonach eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren gegen den Antragsteller "nach derzeitiger Einschätzung" nicht in Betracht kommt, kann mithin das vorübergehende Verfahrenshindernis aus § 3 Abs. 3 StVG nicht beseitigen (vgl. erneut OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2006, a.a.O.).

    Eine Fahrerlaubnisentziehung, die an diesen Sachverhalt anknüpft, ist mithin derzeit unzulässig (vgl. erneut OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr …

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15
    Rn. 6 Die Entziehung der Fahrerlaubnis gegenüber dem Antragsteller beruht hier maßgeblich auf Umständen, die erst nach der Ausstellung des EU-Führerscheins aufgetretenen sind, so dass die Entziehung der zugrunde liegenden slowakischen Fahrerlaubnis nicht gegen den europarechtlichen Anerkennungsgrundsatz verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwGE 3 C 30.11 -, m.w.N.).

    Aus diesem Grund ist die Fahrerlaubnisentziehung für die gesamte Dauer des Strafverfahrens bis zu seinem förmlichen Abschluss gesperrt, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde auf den gleichen Vorgang bezieht, der im Strafverfahren untersucht wird (…vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 3 StVG Rdnrn. 44 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012, a.a.O. und OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -).

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum; …

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15
    Der regelmäßige Cannabiskonsum muss zwingend wegen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Fahrerlaubnisentziehung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - BVerwG 3 C 1.08, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15
    Die Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bezieht sich vielmehr auf strafrechtliche Untersuchungen zu Straftaten, die ihrer Art nach die Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen vermögen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung; …

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer spontanen Blutabnahme, wie hier, ab einem Wert von 150 ng/ml ein regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, d.h. dass der Betreffende diese Droge täglich oder nahezu täglich einnimmt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG - Beschluss vom 28. November 2006 - 10 B 11069/06.OVG - und Beschluss vom 29. Juli 2010 - 10 B 10686/10.OVG - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, juris, mit Hinweis darauf, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bei einer Blutentnahme, die erst Tage nach dem letzten Konsum erfolgt, wegen des Abbauvorgangs sogar schon bei einer Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut von regelmäßigem Konsum auszugehen sei).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer spontanen Blutabnahme, wie hier, ab einem Wert von 150 ng/ml ein regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, d.h. dass der Betreffende diese Droge täglich oder nahezu täglich einnimmt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG - Beschluss vom 28. November 2006 - 10 B 11069/06.OVG - und Beschluss vom 29. Juli 2010 - 10 B 10686/10.OVG - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, juris, mit Hinweis darauf, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bei einer Blutentnahme, die erst Tage nach dem letzten Konsum erfolgt, wegen des Abbauvorgangs sogar schon bei einer Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut von regelmäßigem Konsum auszugehen sei).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 10 B 10142/18

    Sperrung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafverfahren

    Rn. 6 Schließlich ist das Verwaltungsgericht auch nicht von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 1 L 1111/15.NW -, juris, Rn. 10 ff.) abgewichen.
  • VG Magdeburg, 27.02.2024 - 1 B 42/24

    Entziehung einer Fahrerlaubnis nach regelmäßigem Cannabiskonsum während eines …

    Dieses Konsumverhalten begründet aber schon für sich allein, unabhängig von dem im Strafverfahren untersuchten Vorgang der konkreten Verkehrsteilnahme, die Ungeeignetheit des Antragstellers gemäß Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 1 L 1111/15.NW -, Rn. 12, juris; s. auch OVG RP…, Beschluss vom 7. März 2018 - 10 B 10142/18 -, Rn. 6, juris).

    Das ist aber genau der Vorgang, der im Falle des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln im Strafverfahren untersucht wird (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 1 L 1111/15.NW -, Rn. 11, juris).

  • VG Neustadt, 29.01.2018 - 1 L 54/18

    Fahrerlaubnisrecht -Annahme eines Verfahrenshindernisses (hier: verneint)

    Aus diesem Grund ist die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde für die gesamte Dauer des Strafverfahrens, welches mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StVG einhergehen kann, bis zu dessen förmlichen Abschluss gesperrt, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde auf den gleichen Vorgang bezieht, der im Strafverfahren untersucht wird (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 1 L 1111/15.NW - m. w. N.).
  • VG Neustadt, 04.03.2020 - 1 L 207/20

    Fahrerlaubnisentziehung; THC COOH Wert von 170 ng/ml im Blut; regelmäßiger …

    Rn. 9 Von einem regelmäßigen - d. h. täglichen oder nahezu täglichen - Cannabiskonsum ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn in einer zeitnah nach dem Konsum abgenommenen Blutprobe ein THC-COOH-Wert ab 150 ng/ml nachgewiesen wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 10 B 10686/10.OVG -, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 - VG NW, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 1 L 1111/15.NW -).
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