Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit; Hinterlandbebauung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.05.1994 - 8 A 352/93
- OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Eine Beschränkung auf das, was von der vorhandenen Bebauung städtebaulich wünschenswert oder auch nur vertretbar ist, darf insoweit nicht vorgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BRS 50 Nr. 75).Nicht jede vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung bestimmt jedoch ihren Charakter, so daß die Betrachtung in einem zweiten Schritt auf das Wesentliche zurückgeführt werden muß (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BRS 50 Nr. 75).
Ob dies der Fall ist, muß auf einer dritten Stufe unter Würdigung des tatsächlich Vorhandenen ermittelt werden (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, a.a.O.).
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Zwar ist für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung auf die tatsächlich vorhandenen baulichen oder sonstigen Anlagen unabhängig davon abzustellen, ob diese aufgrund einer Baugenehmigung errichtet worden sind und materiell-rechtlich zulässig sind (…Brügelmann, BauGB, Bd. 2, 1992, Rdnr. 19 zu § 34 BauGB;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl. 1994, Rdnr. 14 zu § 34 BauGB; vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22, betreffend die Berücksichtigung nicht genehmigter Bauwerke für die Annahme eines Bebauungszusammenhanges).Dies gilt jedoch nicht, wenn die Baugenehmigungsbehörde zu erkennen gibt, daß der nicht genehmigte Zustand von ihr nicht hingenommen werden wird (…vgl. Brügelmann, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 06.11.1968, a.a.O.).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36) muß die nähere Umgebung einmal insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder beeinflußt.Ob das Vorhaben als sogenanntes rahmenüberschreitendes Vorhaben zulässig ist, hängt davon ab, ob das Vorhaben geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen, ob es - anders ausgedrückt - "die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung" bringt und damit eine "Unruhe" stiftet, "die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht" (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 172/92
Bebauung; Baureihe; Planersatz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Eine derartige wesentliche Veränderung der Bebauung geht ihrem Umfang nach aber über die Planungskraft des § 34 Abs. 1 BauGB in seiner Funktion als Planersatz hinaus (vgl. Urt. d. Senats v. 23.02.1994 - 1 L 172/92 -). - BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Auszugehen ist dabei davon, daß es keine allgemein geltenden Grundsatz gibt, daß eine Bebauung in einer zweiten Baureihe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile städtebaulich unerwünscht ist (BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - IV C 30.78 -, BRS 36 Nr. 56;… BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, BRS 30 Nr. 39). - BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Solche können sich beispielsweise daraus ergeben, daß sie einer bestimmten Ruhelage, etwa der Wohnruhe oder der ungestörten Nutzung rückwärtiger Gartenflächen, die Grundlage entzieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28) oder sie in der Form einer zu mißbilligenden Vorbildwirkung "Unruhe" stiftet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, a.a.O.). - BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Bauplanungsrechtliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 113/94
Auszugehen ist dabei davon, daß es keine allgemein geltenden Grundsatz gibt, daß eine Bebauung in einer zweiten Baureihe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile städtebaulich unerwünscht ist (…BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - IV C 30.78 -, BRS 36 Nr. 56; BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, BRS 30 Nr. 39).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 LB 4/14
Sich Einfügen eines Vorhabens; Grundstücksgrenzen und überbaubare …
Es mag Fälle geben, in denen die Grenzen der "näheren Umgebung" enger zu ziehen sind (vgl. Urt. des Senats v. 10.01.1995, 1 L 113/94, Juris, Rn. 31 [dort offen gelassen]).Der ersten Gruppe sind Gebäude zuzuordnen, die nach Lage, Ausdehnung, Höhe oder Anzahl ohne Einfluss auf die Eigenart der "näheren Umgebung" bleiben; zur zweiten Gruppe gehören bauliche Anlagen, die völlig aus dem Rahmen der in der "näheren Umgebung" anzutreffenden Bebauung herausfallen, weil sie nach ihrem Standort nicht der planungsrechtlichen Umgebung entsprechen und wegen ihrer Anders- und Einzigartigkeit den Charakter der "näheren Umgebung" nicht beeinflussen können (vgl. dazu Urt. des Senats v. 23.02.1994, 1 L 172/92, Juris Rn. 28, Urt. v. 10.01.1995, 1 L 113/94, Juris Rn. 30 …sowie Urt. v. 08.10.1998, 1 L 91/97, Juris Rn. 28;… s. a. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990, 4 C 23.86, BRS 50 Nr. 75;… zum Ganzen s. a. Söfker, in Ernst/Zinkahn u. a., BauGB, a.a.O., § 34 BauGB Rn. 37 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2011 - 1 LA 41/11
Zur "näheren Umgebung" i.S. des § 34 BauGB als maßgebliche Bebauung und …
Diese Annahme widerspricht der Rechtsprechung des Senats, die (wie die Beklagte zutreffend aufzeigt) auch zwei aus der baulichen Umgebung herausfallende Baulichkeiten als Fremdkörper angesehen hat, wenn sie "wegen ihrer Andersartigkeit und Einzigartigkeit den Charakter ihrer Umgebung nicht prägen" (Urt. des Senats v. 10.01.1995, 1 L 113/94; Juris [Tn. 31]). - OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 1 LB 7/13
Erschließung eines Grundstücks; Bestimmung der Umgebung für das Maß der baulichen …
Das wäre für diejenigen Grundstücke anders zu beurteilen, die nur an die … bzw. den … angrenzen: Die rückwärtigen Flächen dieser Grundstücke könnten nur über Privatgrundstücke an die nächste öffentliche Straße angeschlossen werden können (z. B. in Form von "Pfeifenstielgrundstücken"); das würde gleichzeitig die Entstehung einer "zweiten Reihe" entlang der … bzw. des … auslösen, die der bisherigen ungestörten Nutzung rückwärtiger Gartenflächen die Grundlage entziehen würde (vgl. dazu Urt. des Senats v. 10.01.1995, 1 L 113/94, Juris [Rn. 32]).
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