Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Rücklagenbildung durch Handwerkskammer; Entscheidungsspielraum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung einer Handwerkskammer zur Einsetzung von vorhandenem Geldvermögen zur Kostendeckung bei nicht ordnungsgemäßer Rücklagenbildung; Begrenzung des Entscheidungsspielraums einer Handwerkskammer bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Rücklagen und der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Bildung einer Rücklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung einer Handwerkskammer zur Einsetzung von vorhandenem Geldvermögen zur Kostendeckung bei nicht ordnungsgemäßer Rücklagenbildung; Begrenzung des Entscheidungsspielraums einer Handwerkskammer bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Rücklagen und der ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 02.08.2011 - 3 A 185/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87
Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11
Die Bildung angemessener Rücklagen gehört zu einer geordneten Haushaltsführung (so BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 -, juris). - BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05
Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11
Das normative Ermessen des Normgebers wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19.05 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
Folgen einer fehlerhaften Rücklagenbildung durch eine Handwerkskammer
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11
Rn. 59 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Gerichtsakte im anhängigen Verfahren sowie zu den Verfahren 1 L 124/11 und 3 A 158/09 MD und die jeweils vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen. - OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11076/10
Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer Trier rechtmäßig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11
Bei der Beurteilung dessen, was die Beklagte im Einzelnen für erforderlich und welche Rücklagen sie in welcher Höhe für angemessen hält, steht ihr ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der einerseits dadurch begrenzt wird, dass die durch Rücklage zu finanzierende Maßnahme dem Aufgabenbereich der Beklagten unterfallen muss und andererseits die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht offenkundig überschritten werden dürfen bzw. ein mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbares Verhalten der Beklagten feststellbar ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris RdNr. 22). - VGH Hessen, 15.10.1986 - 5 UE 236/84
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11
Der Gesetzgeber hat aber in der Gestaltung des Kammerhaushalts eine wesentliche Selbstverwaltungsangelegenheit gesehen, die auch den Erlass kammereigener haushaltsrechtlicher Bestimmungen rechtfertigt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 15. Oktober 1986 - 5 UE 236/84 -, GewArch 1987, 395 [396]).
- VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.187
Rechtmäßigkeit des Handwerkskammerbeitrags
Unabhängig von einer Einführung der Verwaltungsdoppik und der damit verbundenen Orientierung an der kaufmännischen Buchführung ist die Bildung von angemessenen Rücklagen für die Kammern als nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Körperschaften weiterhin notwendig und gehört zu einer geordneten Haushaltsführung (vgl. Jahn, GewArch 2013, 49, 53;… vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 17;… U.v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - juris Rn. 20 - jeweils zur IHK; vgl. allg. zur Zulässigkeit der Rücklagenbildung bei Handwerkskammern OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 136/11 - juris Rn. 64;… OVG RhPf, U.v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 - juris Rn. 23;… OVG Bbg, U.v. 22.6.2004 - 2 A 394/02 - juris Rn. 33;… OVG NW, U.v. 15.9.1993 - 25 A 1714/92 - juris Rn. 91 f.;… VG Trier - U.v. 1.9.2010 - 5 K 244/10.TR - juris Rn. 25).Im Lichte des Grundsatzes der Schätzgenauigkeit hätte eine solche Rücklagenhöhe vielmehr nur mit der Prognose gerechtfertigt werden können, dass es aufgrund konkreter Anhaltspunkte hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Zahlungseingang zu zeitweisen Liquiditätsengpässen in entsprechender Höhe kommen könne (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 19 f. - zur IHK; vgl. hierzu auch OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 136/11 - juris Rn. 74 zu Handwerkskammern).
- VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371
Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der …
Unabhängig von einer Einführung der Verwaltungsdoppik und der damit verbundenen Orientierung an der kaufmännischen Buchführung ist die Bildung von angemessenen Rücklagen für die Kammern als nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Körperschaften weiterhin notwendig und gehört zu einer geordneten Haushaltsführung (vgl. Jahn, GewArch 2013, 49, 53;… vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 17;… U.v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - juris Rn. 20 - jeweils zur IHK; vgl. allg. zur Zulässigkeit der Rücklagenbildung bei Handwerkskammern OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 136/11 - juris Rn. 64;… OVG RhPf, U.v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 - juris Rn. 23;… OVG Bbg, U.v. 22.6.2004 - 2 A 394/02 - juris Rn. 33;… OVG NW, U.v. 15.9.1993 - 25 A 1714/92 - juris Rn. 91 f.;… VG Trier - U.v. 1.9.2010 - 5 K 244/10.TR - juris Rn. 25).Im Lichte des Grundsatzes der Schätzgenauigkeit hätte eine solche Rücklagenhöhe vielmehr nur mit der Prognose gerechtfertigt werden können, dass es aufgrund konkreter Anhaltspunkte hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Zahlungseingang zu zeitweisen Liquiditätsengpässen in entsprechender Höhe kommen könne (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 19 f. - zur IHK; vgl. hierzu auch OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 136/11 - juris Rn. 74 zu Handwerkskammern).
- VG Trier, 18.06.2018 - 2 K 1089/18
Ärztekammerbeitrag 2017
Im Lichte des Grundsatzes der Schätzgenauigkeit hätten die beschlossene und die als "Rechenmodell" ausgewiesene Rücklagenhöhe jedoch nur mit der Prognose gerechtfertigt werden können, dass es aufgrund konkreter Anhaltspunkte hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Zahlungseingang zu zeitweisen Liquiditätsengpässen in vergleichbarer Höhe kommen könne (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 19 f. - zur IHK; vgl. hierzu auch OVG LSA, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 136/11 -, juris Rn. 74 - zu Handwerkskammern).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
Folgen einer fehlerhaften Rücklagenbildung durch eine Handwerkskammer
Rn. 46 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Gerichtsakte im anhängigen Verfahren sowie zu den Verfahren 1 L 136/11 und 3 A 185/10 MD und die jeweils vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 17 A 1046/14
Aufbringung der Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und …
Rn. 29 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. September 2010 - 6 A 10282/10 -, LKRZ 2010, 477 = juris, Rdn. 73, und vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, LKRZ 2011, 238 = juris, Rdn. 22; ebenso für das vergleichbare Recht der Handwerkskammern: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 136/11 -, GewArch 2014, 210 = juris, Rdn. 73; vgl. ferner zur erstinstanzlichen Rechtsprechung: VG Magdeburg, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 A 385/11 -, juris, Rdn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Mai 2013 - 19 K 4576/12 -, NVwZ-RR 2014, 94 = juris, Rdn. 90. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 17 A 1047/14
Aufbringung der Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und …
Rn. 29 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. September 2010 - 6 A 10282/10 -, LKRZ 2010, 477 = juris, Rdn. 73, und vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, LKRZ 2011, 238 = juris, Rdn. 22; ebenso für das vergleichbare Recht der Handwerkskammern: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 136/11 -, GewArch 2014, 210 = juris, Rdn. 73; vgl. ferner zur erstinstanzlichen Rechtsprechung: VG Magdeburg, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 A 385/11 -, juris, Rdn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Mai 2013 - 19 K 4576/12 -, NVwZ-RR 2014, 94 = juris, Rdn. 90.
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