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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14276
OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97 (https://dejure.org/2000,14276)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2000 - 1 L 143/97 (https://dejure.org/2000,14276)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2000 - 1 L 143/97 (https://dejure.org/2000,14276)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
    Das "Für und Wider" der Versagung braucht in solchen Fällen nur dann (ausdrücklich) abgewogen zu werden, wenn ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der (ausnahmsweise) in Kauf zu nehmenden wesentlichen Beeinträchtigung des betroffenen Denkmals, bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88

    Abbruch eines Gebäudes, das selbst kein Kulturdenkmal ist, jedoch von erheblicher …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
    Nach dem Empfinden eines für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters, auf das abzustellen ist (…OVG Lüneburg, Urt. v. 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, BRS 57 Nr. 267; VGH Mannheim, Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145), beeinträchtigt das Ergebnis der (Änderungs-)Maßnahme, der Eindeckung des ... mit glasierten, schilfgrünen Tonziegeln, den Eindruck der unmittelbar benachbarten eingetragenen Kulturdenkmale, des reetgedeckten Querdielenhauses sowie der spätromanischen Kirche aus dem 13. Jahrhundert, wesentlich.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 1 L 2303/94

    Kulturdenkmal; Beeinträchtigung; Maßgebliche Umstände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
    Nach dem Empfinden eines für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters, auf das abzustellen ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, BRS 57 Nr. 267;… VGH Mannheim, Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145), beeinträchtigt das Ergebnis der (Änderungs-)Maßnahme, der Eindeckung des ... mit glasierten, schilfgrünen Tonziegeln, den Eindruck der unmittelbar benachbarten eingetragenen Kulturdenkmale, des reetgedeckten Querdielenhauses sowie der spätromanischen Kirche aus dem 13. Jahrhundert, wesentlich.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2000 - 1 L 143/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
    Nicht dagegen ist "auf dieser Stufe", bei der Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit, bereits zu prüfen, ob das eingetragene Kulturdenkmal durch die Veränderung tatsächlich wesentlich beeinträchtigt wird; wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er die Genehmigungsbedürftigkeit nicht bloß von der "Eignung" der Veränderung zur wesentlichen Beeinträchtigung abhängig machen dürfen, sondern insoweit direkt an den Eintritt der wesentlichen Beeinträchtigung anknüpfen müssen (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. die Urteile vom 29.09.1999 - 1 L 123/97 -, NordÖR 2000, 169 u. v. 22.06.2000 - 1 L 18/97 u. 1 L 143/98 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.1999 - 1 L 123/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
    Nicht dagegen ist "auf dieser Stufe", bei der Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit, bereits zu prüfen, ob das eingetragene Kulturdenkmal durch die Veränderung tatsächlich wesentlich beeinträchtigt wird; wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er die Genehmigungsbedürftigkeit nicht bloß von der "Eignung" der Veränderung zur wesentlichen Beeinträchtigung abhängig machen dürfen, sondern insoweit direkt an den Eintritt der wesentlichen Beeinträchtigung anknüpfen müssen (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. die Urteile vom 29.09.1999 - 1 L 123/97 -, NordÖR 2000, 169 u. v. 22.06.2000 - 1 L 18/97 u. 1 L 143/98 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2003 - 1 LB 64/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 -, m.w.N.) ist "geeignet" i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 DSchG eine Veränderung dann, wenn ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, dass sie eine wesentliche Beeinträchtigung des Eindrucks des betroffenen eingetragenen unbeweglichen Kulturdenkmals bewirkt.

    Hiervon ausgehend stellt die Wiederaufforstung auf dem Flurstück der Klägerin sowie der dadurch entstehende Wald eine Veränderung der Umgebung dar, die nach dem Empfinden eines für den Denkmalschutz aufgeschlossenen Betrachters, auf das abzustellen ist (…OVG Lüneburg, Urt. v. 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, BRS 57 Nr. 267;… VGH Mannheim, Urt. v. 20.06.1998 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145; Urt. des Senats v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 -, n.V.), den Eindruck des Grabhügels südlich des Flurstücks der Klägerin sowie jedenfalls eines Teils der westlich der Kreisstraße gelegenen Grabhügel wesentlich beeinträchtigt.

    Daher hat der Senat bereits in seinem Urt. v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 - (S. 8) entschieden, dass die Frage, ob die Veränderung der Umgebung eines eingetragenen unbeweglichen Kulturdenkmals dessen Eindruck wesentlich beeinträchtigt, nicht anhand eines Vergleichs des Zustandes vor und nach der Veränderung zu beurteilen ist, sondern dass dafür allein der Zustand maßgebend ist, wie er sich als Ergebnis der (Änderungs-)Maßnahme darstellt.

  • VG Schleswig, 01.02.2007 - 12 A 136/06

    Repowering von Windenergieanlagen - Reichweite des Umgebungsschutzes eines …

    Dabei ist bei der Beurteilung der Beeinträchtigung auf das Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters abzustellen (OVG Schleswig, Urteil vom 14.09.2000 - 1 L 143/97).

    Ansonsten würde das unhaltbare Ergebnis hingenommen werden müssen, dass eine Maßnahme, durch die ein benachbartes Kulturdenkmal wesentlich beeinträchtigt wird, trotzdem (deshalb) zu genehmigen wäre, weil der bisherige - von der Behörde mit Mitteln des Denkmalschutzrechts nicht unmittelbar beeinflussbare - Zustand für das Kulturdenkmal noch belastender ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.09.2000 - 1 L 143/97).

    Das "Für und Wider" der Versagung braucht in solchen Fällen nur dann (ausdrücklich) abgewogen zu werden, wenn ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der ausnahmsweise in Kauf zu nehmenden wesentlichen Beeinträchtigung des betroffenen Denkmals bestehen (OVG Schleswig, Urteil vom 14.09.2000 - 1 L 143/97).

  • VG Schleswig, 06.06.2025 - 8 A 154/22

    Denkmalrechtliche Genehmigung für ein Doppelcarport versus Umgebungsschutz

    Nicht dagegen ist auf dieser ersten Stufe bereits zu prüfen, ob das eingetragene Kulturdenkmal durch die Veränderung tatsächlich wesentlich beeinträchtigt wird; wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er die Genehmigungsbedürftigkeit nicht bloß von der "Eignung" der Veränderung zur wesentlichen Beeinträchtigung abhängig machen dürfen, sondern insoweit direkt an den Eintritt der wesentlichen Beeinträchtigung anknüpfen müssen (stdRspr. OVG Schleswig-Holstein, Urteile vom 14. September 2000 - 1 L 143/97 - juris Rn. 31 m. w. N.).

    Maßgeblich ist insoweit das Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters (vgl. stRspr. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2000 - 1 L 143/97 - juris Rn. 32; VG Schleswig…, Urteil vom 28. Februar 2023 - 8 A 111/19 - juris Rn. 24 ) und allein der Zustand, wie er sich als Ergebnis der (Änderungs-)Maßnahme darstellt (…vgl. OVG Schleswig-Holstein, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04

    Bestimmtheitsanforderungen im Denkmalschutzrecht

    Was im Einzelfall "Umgebung" und "geeignet" ist, den Eindruck eines Denkmals zu beeinträchtigen, ist anhand objektiver Kriterien aus der Perspektive eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters zu ermitteln, wobei der tatsächliche Zustand nach der Änderungsmaßnahme zu bewerten ist (Urt. des Senats v. 14.09.2000, 1 L 143/97, n. v.; vgl. Suttkus/Wilke, SchlHA 2004, 33/34).
  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 25/13

    Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Errichtung einer Solaranlage - …

    Rn. 24 a) Bei der Beurteilung der Frage, wann eine "wesentliche" Beeinträchtigung des Eindrucks eines Kulturdenkmals i.S.v. § 9 Abs. 1 DSchG a.F. vorlag, stellte das OVG Schleswig in ständiger Rspr. auf das Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters ab (OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 - n.v.;… Urt. v. 29.09.2003 - 1 LB 64/03 - n.v.;… a.A. Gallinat, a.a.O., § 9 Erl. 2.3.3 mit dem Verweis auf die ständige Rechtsprechung des OVG Lüneburg, wonach auf das Urteil eines Sachverständigen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes abzustellen ist, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird;… vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 36/12

    Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Errichtung eines Wintergartens

    Rn. 25 a) Bei der Beurteilung der Frage, wann eine "wesentliche" Beeinträchtigung des Eindrucks eines Kulturdenkmals i.S.v. § 9 Abs. 1 DSchG a.F. vorlag, stellte das OVG Schleswig in ständiger Rspr. auf das Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters ab (OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 - n.v.;… Urt. v. 29.09.2003 - 1 LB 64/03 - n.v.;… a.A. Gallinat, a.a.O., § 9 Erl. 2.3.3 mit dem Verweis auf die ständige Rechtsprechung des OVG Lüneburg, wonach auf das Urteil eines Sachverständigen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes abzustellen ist, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird;… vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 28.02.2023 - 8 A 111/19

    Ablehnung der Genehmigung weiteren Kiesabbaus in der Umgebung der …

    Maßgeblich ist insoweit nach der Rechtsprechung des OVG B-Stadt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 14.09.2000 - 1 L 143/97 -, n.v., ebenso VG B-Stadt…, Urteil vom 01.02.2007 - 12 A 136/06 -, juris, Rn. 39…, Urteil vom 24.04.2014 - 8 A 36/12 - juris, Rn. 25) das Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2002 - 1 K 9/00
    Der Senat hat angesichts dieser Situation im Übrigen auch keine Zweifel daran, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Kirche und des Kirchhofs durch den geplanten Bau ernsthaft möglich ist, so dass das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 DSchG denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig ist (vgl. zur Auslegung dieser Vorschrift: Senat, Urt. v. 29.09.1999 - 1 L 123/97 -, NordÖR 2000, 169, v. 22.06.2000 - 1 L 18/97 - v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 -).
  • VG Schleswig, 08.02.2005 - 8 A 91/04

    Denkmalrechtliche Genehmigung

    Vielmehr ist auf dieser Stufe allein zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung der aufgeführten denkmalrechtlichen Belange überhaupt ernsthaft in Betracht kommt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14.9.2000 - 1 L 143/97 mwN auf die ständige Rechtsprechung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 1 LA 267/02
    Das "Für und Wider" der Versagung braucht in solchen Fällen nur dann (ausdrücklich) abgewogen zu werden, wenn ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der (ausnahmsweise) in Kauf zu nehmenden wesentlichen Beeinträchtigung des betroffenen Denkmals, besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; Urt. des Senats v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 -).
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