Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten; Kontraststellung zur Dienststellenleitung bzgl. der Belange zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Aus dieser partiellen sachlichen Unabhängigkeit folgt nicht, dass die Gleichstellungsbeauftragten die von ihnen zu vertretenden Belange zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ( § 1 Satz 1 FrFG ) als eigene Rechte ausüben und in einer vom Gesetzgeber angelegten Kontraststellung zur Dienststellenleitung stehen (zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften s. VGH BW, Urteil vom 9. März 2004 - 4 S 675/02 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, 728, 729).Diese Zuordnung erlaubt erkennbar nicht den Schluss, dass der Gesetzgeber das Amt der Gleichstellungsbeauftragten als "Organ" zur Vertretung eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses konzipiert hat und der gesetzlichen Regelung daher die Vorstellung eines prinzipiellen Interessengegensatzes zwischen Gleichstellungsbeauftragter und Behördenleitung zugrunde liegt; vielmehr deutet die Norm eher auf das Gegenteil, d. h. eine organisatorisch gerade nicht in ähnlicher Weise wie die Personalvertretung verselbständigte Zugehörigkeit zur Verwaltung hin (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. März 2004, a. a. O. Rn. 19).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Rn. 6 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Rn. 7 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auf die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden, so dass Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses - wie im vorliegenden Fall erhoben - nur zulässig sind, wenn der Kläger geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 20 m. w. N., …und vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 30).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33). - BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13
Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Rn. 7 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auf die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden, so dass Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses - wie im vorliegenden Fall erhoben - nur zulässig sind, wenn der Kläger geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 20 m. w. N., und vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 30). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13
Therapietandem mit Elektrohilfsmotor
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrunds gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. im Einzelnen OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.; OVG NRW…, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 1 A 1957/14 -, juris Rn. 32 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2016 - 1 A 1957/14
Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener Beförderung bei Abbruch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrunds gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. im Einzelnen OVG LSA…, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 1 A 1957/14 -, juris Rn. 32 m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2012 - 1 L 24/12
Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes; Auslegung des Begriffs "Zentren" i. …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Aus dem Nichtvorhandensein von Rechtsprechung lässt sich noch nicht ableiten, dass eine Frage fallübergreifend im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts einer Klärung bedarf (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 1 L 24/12 -, juris Rn. 38 ). - OVG Sachsen, 03.11.1999 - 2 S 701/99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Aus dieser partiellen sachlichen Unabhängigkeit folgt nicht, dass die Gleichstellungsbeauftragten die von ihnen zu vertretenden Belange zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ( § 1 Satz 1 FrFG ) als eigene Rechte ausüben und in einer vom Gesetzgeber angelegten Kontraststellung zur Dienststellenleitung stehen (zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften s. VGH BW…, Urteil vom 9. März 2004 - 4 S 675/02 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, 728, 729).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2019 - 2 LB 98/18
Keine Klagebefugnis für Gleichstellungsbeauftragte
Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. März 2004, a.a.O., Rn. 19; OVG Sachsen…, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ 1999, S. 728 zitiert nach beck-online; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 150/16 -, juris Rn. 8; OVG Saarland…, Urteil vom 19. September 2003 - 1 R 21/02 -, juris Rn. 20ff.; VGH Hessen…, Beschluss vom 30. August 1996 - 1 TG 3381/96 -, juris Rn. 3ff. mit Hinweis auf die jeweilige unmittelbare Unterstellung der Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten unter die Dienststellenleitung nach dem jeweiligen Landesrecht).
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