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Rechtsprechung
   VG Kassel, 27.03.2014 - 1 L 1504/13.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44719
VG Kassel, 27.03.2014 - 1 L 1504/13.KS (https://dejure.org/2014,44719)
VG Kassel, Entscheidung vom 27.03.2014 - 1 L 1504/13.KS (https://dejure.org/2014,44719)
VG Kassel, Entscheidung vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS (https://dejure.org/2014,44719)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.04.1974 - II WD 5.74

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten - …

    Auszug aus VG Kassel, 27.03.2014 - 1 L 1504/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 1974 - II WD 5.74 -, BVerwGE 46, 244 ff) sind das behördliche Verfahren nach § 55 Abs. 4 SG und das Disziplinarverfahren voneinander unabhängig.
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

    Auszug aus VG Kassel, 27.03.2014 - 1 L 1504/13
    Der Blick desjenigen, der die Entlassung wegen mangelnder Eignung als Feldwebel verfügt, ist hingegen in die Zukunft gerichtet, denn eine Entlassung kann bzw. soll dann erfolgen, wenn sich feststellen lässt, dass der Soldat in der Zukunft nicht den an einen Feldwebel zu stellenden Anforderungen entsprechen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1969 - VIII C 63.66 -, BVerwGE 32, 237 ff).
  • VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04

    Ansehen der Bundeswehr; Dienstpflicht; Dienstvergehen; Entlassung; fristlose …

    Auszug aus VG Kassel, 27.03.2014 - 1 L 1504/13
    Nicht zu verkennen ist zudem auch, dass gegen jedwede Art von nationalsozialistischen Bekundungen oder Verhaltensweisen mit entschiedener Härte vorzugehen ist (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 13. April 2005 - 1 A 368/04 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2017 - 10 K 3895/15

    Entlassung eines früheren Zeitsoldaten aus der Bundeswehr war rechtmäßig

    Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Kassel mit Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS - ab.

    Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und die Gerichtsakte 1 L 1504/13.KS (Verwaltungsgericht Kassel) / 1 B 726/14 (Hessischer Verwaltungsgerichtshof) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Personalakten der Beklagten Bezug genommen.

    Rn. 24 Vgl. zum Vorstehenden Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 2. April 1974 - II WD 5.74 -, BVerwGE 46, 244 ff; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 2 E 137/10 -, juris Rn. 10; Verwaltungsgericht (VG) Kassel, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 5 des Beschlussabdrucks, juris Rn. 18.

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht Kassel im Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 4 f. des Beschlussabdrucks, juris Rn. 16-19, ausgeführt:.

    Erfolglos wendet der Kläger ein, die im Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS - zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1974,.

    Letzteres hat das Verwaltungsgericht Kassel im Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 9 f. des Beschlussabdrucks, juris Rn. 30, verneint.

    Es hat im Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 7 des Beschlussabdrucks, juris Rn. 25-27, ausgeführt:.

    Zumindest im Zeitraum 2011 bis 2013 war die geistige Einstellung des Klägers, worauf schon das Verwaltungsgericht Kassel im Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 10 des Beschlussabdrucks, juris Rn. 31, hingewiesen hat, geprägt von einer fehlenden Distanzierung von rechtsradikalen und rassistischen Gedankengängen.

    Hierzu heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 8 f. des Beschlussabdrucks, juris Rn. 29:.

    Auch diese Äußerung fügt sich, worauf schon das Verwaltungsgericht Kassel im Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 10 des Beschlussabdrucks, juris Rn. 31, hingewiesen hat, in das weitere Verhalten des Klägers ein.

    Rn. 62 Vgl. zu letzterem auch VG Kassel, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 10 des Beschlussabdrucks, juris Rn. 32.

    Hierauf hat mit Recht bereits das Verwaltungsgericht Kassel im Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 4 f. des Beschlussabdrucks, juris Rn. 17, hingewiesen, als es die formell ordnungsgemäße Begründung des Entlassungsbescheides gewürdigt hat.

    Das Verwaltungsgericht Kassel hat hierzu im Beschluss vom 27. März 2014 - 1 L 1504/13.KS -, S. 10 ff. des Beschlussabdrucks, juris Rn. 33-37, ausgeführt:.

  • VG München, 11.02.2020 - M 21b K 19.3470

    Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen unerlaubter Nebentätigkeit

    Im Übrigen schließt eine einfache nicht-gerichtliche Disziplinarmaßnahme (hier: Disziplinarbuße nach § 24 WDO) die fristlose Entlassung nicht aus (vgl. VG Kassel, B.v. 27.3.2014 - 1 L 1504/13.KS - juris Rn. 18;… Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 55 Rn. 85).
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