Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 1142 (Ls.)
- DÖV 2002, 963
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1998 - 1 M 135/97
Sondernutzung; Sperrung; Öffentlicher Verkehr; Polizeiliche Generalklausel; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
Somit fällt jede Unterbindung der Ausübung des Gemeingebrauchs anderer unter den Begriff der Sondernutzung (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 11.11.1998 - 1 M 135/97 -, NordÖR 1999, 85 = DÖV 1999, 259). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
Tatsächlich wurde der Benutzung der im Sperrgebiet gelegenen Straße durch die Verkehrsteilnehmer, die sich aus sicherheitsrechtlichen Gründen im Sperrgebiet aufhalten durften, aus straßenrechtlichen Gründen nicht widersprochen (vgl. auch für die Öffentlichkeit eines Weges, dessen Kreis der Benutzer auf Anwohner und Besucher der durch den Weg erschlossenen Grundstücke beschränkt war: OVG Magdeburg, Urteil vom 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, LKV 1998, 278, 279;… vgl. auch Kodal in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kapitel 4 Rdnr. 6, S. 120). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
§ 4 Abs. 1 StrVO-DDR 1974 galt allerdings nur für neue bzw. neu herzustellen de öffentliche Straßen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 09.12.1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542, 543; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.01.2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000, 543, 544;… Sauthoff, a.a.O.;… Zörner, a.a.O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 6/97
Verkehrssicherungsanspruch; Ausbau einer Straße; Anliegergebrauch; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
Tatsächlich wurde der Benutzung der im Sperrgebiet gelegenen Straße durch die Verkehrsteilnehmer, die sich aus sicherheitsrechtlichen Gründen im Sperrgebiet aufhalten durften, aus straßenrechtlichen Gründen nicht widersprochen (vgl. auch für die Öffentlichkeit eines Weges, dessen Kreis der Benutzer auf Anwohner und Besucher der durch den Weg erschlossenen Grundstücke beschränkt war: OVG Magdeburg, Urteil vom 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, LKV 1998, 278, 279;… vgl. auch Kodal in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kapitel 4 Rdnr. 6, S. 120). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
§ 4 Abs. 1 StrVO-DDR 1974 galt allerdings nur für neue bzw. neu herzustellen de öffentliche Straßen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 09.12.1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542, 543; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.01.2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000, 543, 544;… Sauthoff, a.a.O.;… Zörner, a.a.O.).
- VG Schwerin, 05.06.2019 - 7 A 3906/17
Beseitigung eines Weges, dessen Öffentlichkeit zwischen den Beteiligten streitig …
Dabei sind diejenigen Vorschriften maßgeblich, unter denen die Straße erstellt bzw. von der Öffentlichkeit benutzt wurde (OVG Greifswald, B. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 - NordÖR 2002, 324 = LKV 2003, 143).Für den vorliegend maßgeblichen Altbestand war mithin gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 der Verordnung über das Straßenwesen vom 18. Juli 1957 allein ausschlaggebend, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und dieser Benutzung seitens des Rechtsträgers bzw. des Eigentümers nicht widersprochen wurde (OVG Greifswald, Beschluss vom 13.02.2002 - 1 L 151/00 juris; Urteil vom 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, juris; Beschluss vom 09.12.2013 - 1 L 302/11 -, juris).
- VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
Fehlende Öffentlichkeit eines Eisenbahnzufuhrweges
Zeitlich nachfolgende Rechtsvorschriften haben eine jeweils zuvor begründete Eigenschaft als öffentliche Straße nicht beseitigt (vgl. jeweils zum dortigen insoweit vergleichbaren Landesrecht OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 144 sowie OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8/04 -, Neue Justiz 2005, 510 f.; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer, u. a. Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 L 169/07; a. A. VG Potsdam, Urteil vom 17. Februar 2005 - 10 K 3018/01 -, zitiert nach juris).Nach ganz überwiegender Ansicht, die sich die Kammer zu eigen macht, ist § 3 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 so zu verstehen, dass damit über die bloße Definition der Wesensmerkmale öffentlicher Straßen hinaus die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen weiterhin diesen Status behalten sollten (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000 543; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, zitiert nach juris; OVG Berlin…, Urteil vom 10. November 2004, a. a. O.;…Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, a. a. O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05
Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines …
Dabei sind diejenigen Vorschriften maßgeblich, unter denen die Straße erstellt bzw. von der Öffentlichkeit benutzt wurde (OVG Greifswald, B. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 - NordÖR 2002, 324 = LKV 2003, 143).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05
Versammlung in Halbe am 12. November 2005
Diese Widmungsfiktion bringt zum Ausdruck, dass der sich nach bisherigem Recht ergebende Bestand der öffentlichen Straßen fortbestehen und übergeleitet und nicht nachträglich abweichend beurteilt werden soll (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 143 [144] zu der entsprechenden Vorschrift des § 62 Abs. 1 Satz 1 MVStrG). - OLG Naumburg, 27.10.2003 - 1 U 58/03
Zum Anspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit aufgrund …
Das entscheidende Indiz für die Öffentlichkeit einer Straße war danach deren öffentliche Nutzung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 13.02.2002, 1 L 151/00, LKV 2003, 143 ff; Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, LKV 2000, 526, 527; Wiese, "Rückständiger Grunderwerb, GuG 1998, 1, 2 f. m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06
Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes
Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die fragliche Fläche, die nach den Ausführungen der Antragsgegnerin bereits vor 1957 den Charakter eines unbefestigten Weges hatte, von einem nicht näher bestimmten Personenkreis als faktischer Verbindungsweg (vgl. dazu OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 13.02.2002 - 1 L 151/00 -, NordÖR 2002, 324) zwischen den Straßen "D-Weg" und "E-Teich" genutzt wurde. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 1 L 114/12
Sondernutzungserlaubnis für die Parkplatznutzung auf einer ehemals betrieblich …
Eine solche umfassende Widmung liege nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 -, juris) zu alt-öffentlichen Straßen vor. - VG Potsdam, 17.02.2005 - 10 K 3018/01
Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich der Umzäunung eines …
Dass etwa § 3 Abs. 1 StV-DDR 1974 ("Öffentliche Straßen sind alle Straßen ... , die der öffentlichen Nutzung durch den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr dienen.") trotz Fehlens einer ausdrücklichen Anordnung als eine Art Überleitungsbestimmung für bereits bestehende öffentliche Straßen zu verstehen sein soll (in diesem Sinne z.B. OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 13. Febr. 2002 - 1 L 151/00 - LKV 2003 S. 143 ) überzeugt auch deshalb nicht, weil der Normgeber in der DDR sehr wohl Straßen unterschiedlich zu behandeln wusste je nachdem, ob sie "bisher" dem öffentlichen Verkehr "gedient haben" oder ob sie "öffentlich werden" (vgl. § 3 Abs. 1 StV-DDR 1957, dort Satz 1 einerseits und Satz 2 andererseits; vgl. auch § 3 Abs. 2 StV-DDR 1957). - VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückbau einer Erschließungsstraße
Mit der Widmungsfiktion des § 62 Abs. 1 Satz 1 StrWG M-V wird deutlich, dass der Bestand der öffentlichen Straßen nach bisherigem Recht beibehalten und entsprechend übergeleitet und abgeschlossene Sachverhalte nicht nachträglich abweichend beurteilt werden sollen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 -, zitiert nach Juris).
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