Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02
- BVerwG, 15.04.2003 - 4 B 34.03
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - 1 B 4.16
Öffentlichkeit einer Straße nach dem Recht der DDR
Rn. 32 aa) Straßen, Wege und Plätze i. S. d. § 1 StrVO-DDR 1957 sind Anlagen, die dem Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, es sei denn, dass sie ausschließlich für den schienengebundenen Fahrzeugverkehr bestimmt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 …und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).Ferner ist eine Straße dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 …und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).
Eine Straße ist nämlich schon dann dem allgemeinen Verkehr zugänglich und damit im straßenrechtlichen Sinne öffentlich, wenn sie für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27…, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09
Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht befugt zur Anordnung der Aufstellung von …
Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -). - VerfGH Berlin, 25.06.2025 - VerfGH 43/22
Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens "Berlin autofrei" ist zulässig
Rn. 153 Der Gesetzentwurf sieht auch keine unzulässigen, da dem Wesen des Gemeingebrauchs widersprechenden, subjektiven Widmungsbeschränkungen, etwa nach personellen Kriterien vor (vgl. zur Unzulässigkeit einer Widmung, die den Gemeingebrauch nur Anwohnenden zugesteht: OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 -, juris Rn. 23;… s.a. Herber, in: Kodal, Handbuch Straßenrecht, 8. Auflage 2021, Kap. 7, Rn. 10).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR; …
Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32). - VG Cottbus, 10.08.2018 - 3 K 1922/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Rn. 23 aa) Straßen, Wege und Plätze i. S. d. § 1 StrVO-DDR 1957 sind Anlagen, die dem Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, es sei denn, dass sie ausschließlich für den schienengebundenen Fahrzeugverkehr bestimmt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 …und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).Ferner ist eine Straße dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 …und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).
Eine Straße ist nämlich schon dann dem allgemeinen Verkehr zugänglich und damit im straßenrechtlichen Sinne öffentlich, wenn sie für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27…, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
Der Verlauf einer Straße, eines Weges oder einen sonstigen Verkehrsfläche als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32). - VG Schwerin, 04.06.2025 - 1 A 1808/22
Eigenschaft einer alt-öffentlichen Straße in der früheren DDR
Rn. 43 Straßen, Wege und Plätze i. S. d. § 1 StrVO-DDR 1957 sind Anlagen, die dem Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, es sei denn, dass sie ausschließlich für den schienengebundenen Fahrzeugverkehr bestimmt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 …und Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).Ferner ist eine Straße dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 …und Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).
- VG Potsdam, 12.12.2019 - 8 K 2983/14 Rn. 41 (4) Eine Straße ist dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 -, n.v., S. 8 EA;… Urteil vom 7. Dezember 2016 - OVG 1 B 4.16 -, juris Rn. 32; siehe auch OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 -, juris Rn. 32).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 3 L 32/09
Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen …
Der Verlauf einer Straße, eines Weges oder einen sonstigen Verkehrsfläche als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32). - VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer …
Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26. Juli 1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32). - VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße
- VG Magdeburg, 25.06.2012 - 3 A 370/10
Erfolglose Klage auf Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
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