Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage ; Erhebung eines einheitlichen Beitrages zur Abwasserbeseitigung von allen Grundstückseigentümern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.03.2003 - 9 A 466/00
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03
- BVerwG, 23.09.2004 - 10 B 5.04
Papierfundstellen
- DÖV 2004, 712
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03
Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03
Zwar dürfen nach der Rechtsprechung des Senats der Finanzierung des Gesamtaufwands dienende Herstellungsbeiträge i.S.d. § 2 Abs. 1 SBS nur von denjenigen erhoben werden, denen erst nach In-Kraft-Treten des Kommunalabgabengesetzes eine Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche leitungsgebundene Einrichtung geboten worden ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 04.12.2003 - 1 L 226/03 - u.a. S. 6 ff. ).Denn wenn es sich bei der beitragsauslösenden Maßnahme um eine Herstellung i.S.d. § 6 Abs. 1 KAG LSA handelt und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA nicht vorliegen (dazu. OVG LSA, Urt. v. 04.12.2004 - 1 L 226/03 -), so ist der gesamte für die Herstellung erforderliche Aufwand auf die gesamte bevorteilte Fläche zu verteilen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 493/02
Anschlussbeiträge
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03
Das setzt jedoch voraus, dass es sich bei der Anlage nicht - wie hier - lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen der maßgeblichen Planungsträger im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handelt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 04.09.2003 - 1 L 493/02 - u.a. S. 9 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei …
Die Erhebung des Herstellungsbeitrages II setzt voraus, dass es sich bei der vormals vorhandenen Anlage nicht lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen der maßgeblichen Planungsträger im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handelte (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. Februar 2004 - 1 L 153/03 -, LS zit. nach JURIS;… Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 - vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2221 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19
Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …
Die Erhebung des Herstellungsbeitrages II setzt voraus, dass es sich bei der vormals vorhandenen Anlage nicht lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen der maßgeblichen Planungsträger im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handelte (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Februar 2004 - 1 L 153/03 -, LS juris;… Urteil vom 4. September 2003 - 1 L 493/02 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2221, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17
Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des …
Dazu musste es sich bei der vormals vorhandenen zentralen öffentlichen leitungsgebundenen Anlage nicht lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen des maßgeblichen Planungsträgers im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handeln (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018, a.a.O.; Beschl. v. 5. Juni 2008 - 4 L 38/07 - Urt. v. 12. Juni 2007 - 4 L 360/05 - Urt. v. 12. Februar 2004 - 1 L 153/03 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2221;… vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 - Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 518/02 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
Gebühr, Satzung, Nichtigkeit, Gebührenbedarfsberechnung
Gibt es somit im Verbandsgebiet des Beklagten nicht mehrere selbständige technische Anlagen zur dezentralen Abwasserbeseitigung, so stellt sich auch nicht die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob die Zusammenfassung mehrerer technisch selbständiger Anlagen zu einer Einrichtung im Rechtssinne zulässig ist (OVG LSA, Urt. v. 12.02.2004 - 1 L 153/03 - UA S. 6).
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