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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8154
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97 (https://dejure.org/1999,8154)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.01.1999 - 1 L 162/97 (https://dejure.org/1999,8154)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Januar 1999 - 1 L 162/97 (https://dejure.org/1999,8154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG MV § 2 Abs. 5, § 8 Abs. 7 S. 2, § 10
    Grundstücksanschlußkosten, Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunalabgabe; Kostenerstattungsanspruch; Beitrag; Anschlußbeitrag; Rückwirkung; Abgabensatzung; Öffentliche Einrichtung

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 568
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1997 - 4 K 45/96

    Öffentliche Einrichtung; Kommunalabgabe; Gebühren; Rückwirkung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97
    Wenn in einen satzungslosen Zeitraum hinein rückwirkend erstmalig eine Regelung getroffen werden soll, bleibt es bei den allgemeinen verfassungsrechtlichen Vorgaben, auf die in § 2 Abs. 5 Satz 1 KAG M-V ausdrücklich Bezug genommen wird (OVG Greifswald, Beschluß vom 18.09.1997, 4 K 45/96, DVBl. 1998, 62).

    Die mit der Rückwirkung im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen zu § 2 Abs. 5 KAG M-V sind demgegenüber bereits durch die Entscheidung des Gerichts vom 18.09.1997 (4 K 45/96) hinreichend geklärt; der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf es insoweit nicht.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1997 - 6 M 93/97

    Straßenbaubeitrag; Beitragssatzung; Rückwirkung; Anschlußbeitrag

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97
    In seiner Grundsatzentscheidung (Beschluß vom 29.07.1997, 6 M 93/97) hat des OVG Greifswald zwar entschieden, daß Straßenbaubeiträge nur erhoben werden dürfen, wenn der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im zeitigen Geltungsbereich einer gegebenenfalls rückwirkenden Beitragssatzung liege.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 5 S 1079/97

    Zulassung der Beschwerde: Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit im …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97
    Vielmehr liegt dieser Zulassungsgrund nur vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht erheblich von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen unterscheidet (VGH Mannheim, Beschluß vom 01.07.1997, VBlBW 1997, 421, 422, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 M 17/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Eilverfahren; Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97
    Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifswald, Beschluß vom 12.02.1998, 1 M 17/98).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97
    Dies ist bereits der Fall, wenn der Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens als offen bewertet werden muß (OVG Greifswald, Beschluß vom 02.06.1998, 1 O 23/98).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines …

    Damit stehen dem Ortsgesetzgeber nicht weniger als fünf verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten seines Organisationsermessens bezüglich der Kostenerstattung für Haus- und Grundstücksanschlüsse zur Verfügung (OVG Greifswald, B. v. 02.03.1995 - 6 M 211/94; B. v. 04.01.1999 - 1 L 162/97 - NordÖR 1999, 164; B. v. 01.02.2001 - 1 M 80/00 - NVwZ-RR 2001, 401 = KStZ 2002, 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2000 - 1 M 62/00
    Wie das Gericht bereits in seinem Urteil vom 04.01.1999, 1 L 162/97 (NordÖR 1999, 164 ff., VwRR MO 1999, 258 ff.) und in seinem Beschluss vom 02.03.1995, 6 M 211/94, ausgeführt hat, bestehen nach § 10 KAG sechs unterschiedliche Möglichkeiten.

    Eine Einbeziehung der Haus- und Grundstücksanschlusskosten in den Anschlussbeitrag scheidet aber dann aus, wenn die Anschlussleitung nicht Bestandteil der öffentlichen Einrichtung ist (OVG Greifswald, vom 04.01.1999 a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 1 L 198/07

    Kein Erstattungsanspruch für Umbau des Hausanschlusses

    Der Senat hat bereits früher (zu den entsprechenden Regelungen des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 1. Juni 1993) den Standpunkt vertreten, dass der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch der Sache nach denselben Sachverhalt erfasst, der durch einen Beitrag abgegolten werden kann (Beschluss, 04.01.1999 - 1 L 162/97 -, NordÖR 1999, 164ff., 165).
  • VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14

    Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten

    Die Anspruchsentstehung richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, und daneben nach § 9 Abs. 3 KAG M-V ( VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07 -, NordÖR 1999, 164).
  • VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 793/14

    Erstattungsfähigkeit des Aufwands für die Ersetzung einer Trinkwasserleitung

    Die Anspruchsentstehung richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, und daneben nach § 9 Abs. 3 KAG M-V ( VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07 -, NordÖR 1999, 164).
  • VG Greifswald, 14.07.2009 - 3 A 839/06

    Entstehung des Erstattungsanspruchs für Grundstücksanschlusskosten bei …

    Der Kostenerstattungsanspruch bildet damit das Funktionsäquivalent zum Beitrag, so dass es angezeigt ist, das Entstehen dieses Anspruches von denselben Voraussetzungen abhängig zu machen, unter denen auch die sachliche Beitragspflicht entsteht (zur Gleichbehandlung in Bezug auf das Satzungserfordernis vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/97, NordÖR 1999, 164 ff.).
  • VG Magdeburg, 27.01.2004 - 4 A 22/03
    Für die Grundstücksanschlüsse ergibt sich die gleiche Interessenlage (ebenso Urteil des erkennenden Gerichts vom 15.12.2000 - 9 A 371/00 MD -, ähnlich OVG M.-V., Beschluss vom 04.01.1999 - 1 L 162/97 -, VwRR MO 2000, 258 zur Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern).
  • VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14

    Erstattungsfähigkeit des Aufwands für die Anlegung eines Grundstücksanschlusses …

    Die Anspruchsentstehung richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, und daneben nach § 9 Abs. 3 KAG M-V ( VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07 -, NordÖR 1999, 164).
  • VG Greifswald, 05.10.2011 - 3 A 1427/10

    Kosten für Baumaßnahmen an Grundstücksanschlüssen an die zentrale …

    Insoweit findet neben § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, auch die Vorschrift des § 9 Abs. 3 KAG M-V entsprechende Anwendung (OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07, NordÖR 1999, 164; Aussprung, in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand April 2009, § 10, Anm. 9.4).
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