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| OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2006 - 1 L 181/05 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
Wird zitiert von ... (16)
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und …
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten nach § 42 Abs. 1 BG LSA danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 4. Juni 2009 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris ).Eine Halbierung des Streitwertes gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG scheidet aus, da diese Regelung lediglich Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens, zum Streitgegenstand haben, nicht aber Streitigkeiten, in denen - wie im gegebenen Fall - die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht ( siehe nunmehr auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 2 B 30.09 -, zitiert nach juris; so schon: OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; zuletzt: Beschluss vom 22. April 2009 - Az.: 1 L 35/09 - ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 1 L 73/09
Folgen der Nichtbeteiligung der Personalvertretung bei Versetzung eines Beamten …
Überdies schiede die Nachholung des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens im vorliegenden Fall auch deswegen aus, weil die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit ohne seinen Antrag sich danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - gegebenenfalls des Widerspruchsbescheides - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2008 - Az.: 2 B 32.08 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]; siehe ebenfalls: OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2009 - Az.: 1 M 164/08 - und Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, jeweils veröffentlicht bei [...] [m.w.N.] ).Eine Halbierung des Streitwertes gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG scheidet aus, da diese Regelung lediglich Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens, zum Streitgegenstand haben, nicht aber Streitigkeiten, in denen - wie im gegebenen Fall - die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht ( siehe nunmehr auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 2 B 30.09 -, zitiert nach [...]; so schon: OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei [...]; zuletzt: Beschluss vom 22. April 2009 - Az.: 1 L 35/09 - ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 1 L 53/12
Zurruhesetzung wegen alkoholbedingter (Polizei)Dienstunfähigkeit
Das Verwaltungsgericht hat dabei zu Recht darauf abgestellt, dass sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 7. Dezember 2010 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, juris).Eine Halbierung des Streitwertes gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG scheidet aus, da diese Regelung lediglich Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens, zum Streitgegenstand haben, nicht aber Streitigkeiten, in denen - wie im gegebenen Fall - die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht (siehe nunmehr auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 B 30.09 -, juris; so schon: OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, juris; zudem: Beschluss vom 22. April 2009 - 1 L 35/09 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur …
Denn die Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach § 42 BG LSA beurteilt sich danach, ob die Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 98/18
Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im …
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsbegründungsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 1 L 270/05 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - Az.: 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - Az.: 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - Az.: 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - Az.: 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - Az.: 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, Beschluss vom 16. Januar 2006 - Az.: 1 L 270/05 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 97/18
Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im …
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsbegründungsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 1 L 270/05 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 4 L 96/18
Rechtsstreit um den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; Bewertung von im …
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsbegründungsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 1 L 270/05 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Zur Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit gemäß § 55 Abs. 2 SG
Offen bleiben kann hiernach, ob sich die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 2 SG danach beurteilt, ob die Beklagte im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Beschwerdebescheides vom 20. März 2008 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass die Klägerin dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; offen lassend: BVerwG…, Urteil vom 21. April 1982, a. a. O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05
Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - Az.: 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - Az.: 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - Az.: 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - Az.: 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - Az.: 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, Beschluss vom 16. Januar 2006 - Az.: 1 L 270/05 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05
Leistungen für Selbständige (hier: Rechtsanwalt) gemäß § 13a USG
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2007 - 1 L 86/07
Zum Widerruf bereits bewilligten Erholungsurlaubes
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2011 - 1 M 9/11
Eilantrag gegen die Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des …
- VG Magdeburg, 01.06.2010 - 5 A 212/09
Öffentliches Dienstrecht: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- VG Magdeburg, 02.03.2010 - 5 A 430/09
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; amtsärztliche …
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