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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2001 - 1 L 243/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,34321
OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2001 - 1 L 243/01 (https://dejure.org/2001,34321)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2001 - 1 L 243/01 (https://dejure.org/2001,34321)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2001 - 1 L 243/01 (https://dejure.org/2001,34321)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 118/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2001 - 1 L 243/01
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung …

    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das geplante Wohnhaus ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (Beschl. d. Senats v. 27.11.2001 - 1 L 243/01 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1719/95 -, BRS 57 Nr. 231).
  • VG Schleswig, 22.05.2014 - 8 A 136/12

    Versagung des Einvernehmens zur Unterschreitung des Waldabstandes; Verhältnis von …

    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf die geplante Anlage ausgehenden Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2001 - 1 L 243/01 - n.v.;… VGH Mannheim, Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1719/95 - BRS 57 Nr. 231).
  • VG Schleswig, 10.07.2020 - 8 A 836/17

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für eine Carportanlage; …

    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nur dann nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf die geplante Anlage ausgehenden Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2001 - 1 L 243/01 - n.v.;… VGH Mannheim, Urt. v. 31. August 1995 - 8 S 1719/95 - BRS 57 Nr. 231).
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