Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 252/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15
Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam
Zum beitragsfähigen Aufwand gehört beim Herstellungsbeitrag der gesamte Aufwand, der notwendig ist, um die Einrichtung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept zu schaffen und sie ist erst dann (fertig) hergestellt, wenn die Gesamtanlage in der gesamten Ausdehnung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept betriebsbereit geschaffen worden ist (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Oktober 2009, a.a.O.; Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, zit. nach JURIS;… Driehaus, a.a.O. § 8 Rdnr. 2126; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. Oktober 2011 - 4 L 172/11 -).Kosten für Maßnahmen an vor dem 15. Juni 1991 gebauten Anlagen sowie für den Neubau von Anlagen nach dem 15. Juni 1991 sind daher nur dann aus der Kalkulation für den Herstellungsbeitrag II auszuscheiden, wenn diese Maßnahmen allein den Neuanschließern dienen (…vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24. April 2006, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, zit. nach JURIS).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15
Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle …
Danach gehört zum beitragsfähigen Aufwand beim Herstellungsbeitrag II der gesamte Aufwand, der notwendig ist, um die jeweilige öffentliche leitungsgebundene Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept zu schaffen und es ist lediglich der Aufwand abzuziehen, der notwendig geworden ist, um nach dem 15. Juni 1991 (Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes) erstmals Grundstücken eine Anschlussmöglichkeit zu bieten (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 - …und Urt. v. 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 - jeweils zit. nach JURIS;… Haack, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2225). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17
Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der …
Die Herstellung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA umfasst sämtliche Verrichtungen zur erstmaligen Schaffung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung (OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris, Rn. 20, …und vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07, juris, Rn. 25).Rn. 34 aa) Als "erstmalige" Herstellung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA ist nicht nur die Schaffung einer zuvor noch nicht existenten Abwassereinrichtung im Rechtssinne anzusehen (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris, Rn 20), sondern auch die grundlegende Umgestaltung einer bereits vorhandenen Einrichtung, durch die nach der Verkehrsauffassung eine neue und andere Einrichtung geschaffen wird (vgl. OVG Thüringen…, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/09 -, juris, Rn. 98, …und Beschluss vom 27. Februar 2018 - 4 EO 839/17 -, juris, Rn. 27; VGH Bayern…, Urteil vom 16. Februar 2017 - 20 BV 16.90 -, juris, Rn. 22; jeweils zum dortigen Landesrecht).
Dies gilt auch dann, wenn in der neuen Einrichtung Teile der alten Einrichtung weiterverwendet werden, weil § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA nicht auf die Einrichtung im technischen Sinne, sondern auf die öffentlichen Einrichtung im Rechtssinne abstellt (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris, Rn. 19, und vom 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris, Rn 20;… Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, juris, Rn. 5).
- VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14
Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags
Zwar handelt es sich auch bei diesem Beitragsanspruch um einen Herstellungsbeitrag (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 19.05.2005, 1 L 252/04, juris; B. v. 18.11.2004, 1 M 61/04;… Urt. v. 04.11.2003, a. a. O.), der sich jedoch hinsichtlich seiner Höhe wegen der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA von dem allgemeinen Herstellungsbeitrag unterscheidet.Dies bedeutet, dass bei der Ermittlung des Beitragssatzes für den besonderen Herstellungsbeitrag nicht nur - wie etwa bei einem Verbesserungsbeitrag - der Aufwand einbezogen werden darf, der notwendig war, um einen im Verhältnis zur ersetzen Anlage größeren Reinigungseffekt zu erzielen (OVG LSA, B. v. 18.11.2004, 1 M 61/04, S. 7 BA; Urt. v. 19.05.2005, 1 L 252/04, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16
Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den …
Der so ermittelte Aufwand ist zur Gesamtheit der beitragspflichtigen Flächen der Einrichtung ins Verhältnis zu setzen (…vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2225; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 L 117/07
Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch …
Dabei ist, um den Anforderungen des § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA zu genügen, lediglich der Aufwand abzuziehen, der notwendig geworden ist, um nach dem 15. Juni 1991 erstmals Grundstücken eine Anschlussmöglichkeit zu bieten (OVG LSA, Urt. v. 19.05.2005 - 1 L 252/04 - Beschl. v. 18.11.2004, a.a.O.).Die Herstellung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA umfasst sämtliche Verrichtungen zur erstmaligen Schaffung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung (OVG LSA, Urt. v. 19.05.2005, a.a.O., m.w.N.), mithin alle baulichen Maßnahmen, die diesem Zweck dienen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06
Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen …
Bei dem sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 - Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 61/04 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1057b) handelt es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA, der sich lediglich wegen der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA von einem "normalen" Herstellungsbeitrag unterscheidet.Bei dem sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 - Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 61/04 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1057b) handelt es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA, der sich lediglich wegen der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA von einem "normalen" Herstellungsbeitrag unterscheidet.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 54/16
Zu methodischen Fehlern bei der Kalkulation von Schmutzwasserbeiträgen; …
Zum beitragsfähigen Aufwand gehört beim Herstellungsbeitrag der gesamte Aufwand, der notwendig ist, um die Einrichtung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept zu schaffen und sie ist erst dann (fertig) hergestellt, wenn die Gesamtanlage in der gesamten Ausdehnung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept betriebsbereit geschaffen worden ist (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Oktober 2009, a. a. O.; Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris;… Driehaus, a. a. O. § 8 Rdnr. 2126; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. Oktober 2011 - 4 L 172/11 -). - VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04 Dies bedeutet, dass bei der Ermittlung des Beitragssatzes für den besonderen Herstellungsbeitrag nicht nur - wie etwa bei einem Verbesserungsbeitrag - der Aufwand einbezogen werden darf, der notwendig war, um einen im Verhältnis zur ersetzen Anlage größeren Reinigungseffekt zu erzielen (OVG LSA, B. v. 18.11.2004, 1 M 61/04, S. 7 BA; U. v. 19.05.2005, 1 L 252/04, S. 7 UA).
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