Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 26/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbar; Nachbarrechtliche Abwehrrechte; Baugenehmigung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.07.1993 - 8 A 150/90
- OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 26/94
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 26/94
Das verfahrensrechtliche Recht des Nachbarn, gegen die Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einzulegen und nach erfolglosem Vorverfahren mit der Behauptung einer eigenen Rechtsverletzung Klage erheben zu können, kann entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen durch Verwirkung verlorengehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182;… Urt. v. 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294).Ist der Bauherr aber nicht durch die - längere Zeit andauernde - Untätigkeit des Nachbarn und im Hinblick auf ein dadurch geschaffenes Vertrauen auf dessen Einverständnis zu seinen Baumaßnahmen veranlaßt worden, sondern hat er unabhängig davon eine ihm erteilte Genehmigung von sich aus sofort in vollem Umfang ausgenutzt und weitergehende, mit erheblichem Kapitaleinsatz verbundene Schritte unternommen, so kann auch eine längere Untätigkeit des Nachbarn, die solchen Dispositionen des Bauherrn nachfolgt, nicht mehr zur Verwirkung der nachbarlichen Abwehrrechte führen (vgl. für das Vorstehende: BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 ff.).
Angesichts der Tatsache, daß selbst die reguläre Widerspruchsfrist gemäß § 70 VwGO einen Monat betragen würde, ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Einlegung des Widerspruches nach Treu und Glauben ab Kenntniserlangung bzw. Kennenmüssen des Bauvorbescheides bzw. der Baugenehmigung noch nicht erwartet werden kann, deutlich länger als einen Monat zu bemessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, aaO).
- BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 26/94
Das verfahrensrechtliche Recht des Nachbarn, gegen die Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einzulegen und nach erfolglosem Vorverfahren mit der Behauptung einer eigenen Rechtsverletzung Klage erheben zu können, kann entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen durch Verwirkung verlorengehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182; Urt. v. 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294).Dann läuft für ihn die Frist des § 70 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO für die Einlegung des Widerspruches von dem Zeitpunkt ab, in dem er zuverlässige Kenntnis von der Genehmigung hätte erlangen müssen (BVerwG, Urt. v. 25.01.1974 - IV C 2.72 -, aaO).
- BVerwG, 01.03.1989 - 8 B 15.89
Anforderungen an eine Abweichung von der Rechtsprechung des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 26/94
Nach erfolgter Abnahmebesichtigung für den SB-Markt am 14. März 1989 und anschließender Eröffnung des Verbrauchermarktes stellte der Kläger am 23. März 1989 beim Verwaltungsgericht den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches wiederherzustellen und die Beklagte zu verpflichten, eine Nutzungsuntersagungsverfügung zu erlassen (8 B 15/89).Mit Beschluß vom 16. Mai 1989 (8 B 15/89) lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.
- VG Düsseldorf, 10.12.2015 - 6 K 2336/13
Flugbetrieb auf dem "Flughafen Essen/Mülheim" rechtmäßig - Starts und Landungen …
Rn. 127 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 1995 - 1 L 26/94 -, juris. - VG Schleswig, 14.12.2016 - 2 A 235/15
Baurecht: Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten
Rn. 42 a) Für die Verwirkung des materiellen Rechts kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 07.02.1974, - 3 C 115.71 -, BVerwGE 44, 339; vom 20.01.1977, - 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 und vom 16.05.1991, - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182) und dem folgend auch der Obergerichte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 28.08.1989 - 8 S 1345/87-, NVwZ 1989, 76; OVG Schleswig, Urt. v. 7.03.1995, - 1 L 26/94 - OVG Greifswald, Beschl. vom 05.11.2001 - 3 M 93/01 -, NVwZ-RR 2003, 15) darauf an, ob der Berechtigte während eines längeren Zeitraums ein ihm zustehendes Recht nicht geltend macht, obwohl er hierfür Anlass hat, und ob ein solches Verhalten geeignet ist, bei dem Verpflichteten den Eindruck zu erwecken, der Berechtigte werde sein Recht nicht (mehr) ausüben. - OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02
Voraussetzungen einer Verwirkung des materiellen Abwehrrechts gegen die …
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht und des Senats nicht allein darauf an, wann der Kläger tatsächlich vom Inhalt der Baugenehmigung zuverlässig Kenntnis erlangt hat, sondern alternativ dazu auch darauf, wann er zuverlässig hätte Kenntnis haben müssen (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 18. Januar 1988 - 4 B 257.87 -, BRS 48 N. 130; Urt. des Senats v. 07. März 1995 - 1 L 26/94 -), weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber - etwa durch Anfrage beim Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974 - IV C 72.72 -, BVerwGE 44, 295). - VG Schleswig, 19.07.2022 - 2 B 24/22
Baugenehmigung (Nachbarklage)
- VG Schleswig, 01.11.2017 - 8 A 140/15
Nachbarrechte können vor Ablauf der Rechtsbehelfsfristen verwirken!
Diese Grundsätze gelten auch im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis zwischen Bauherrn und Grundstücksnachbarn (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 07.03.1995 \u0097 1 L 26/94-).
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