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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8539
OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91 (https://dejure.org/1993,8539)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.07.1993 - 1 L 277/91 (https://dejure.org/1993,8539)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 1 L 277/91 (https://dejure.org/1993,8539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarwiderspruch; Widerspruchsbehörde; Baugenehmigung; Grenzabstände; Autolackiererei; Allgemeines Wohngebiet; Vertrauensschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91
    Dies gilt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht, wenn eine andersartige Nutzung aufgenommen wird, die erkennbar nicht vorübergehend ausgeübt werden soll (vgl. BVerwG vom 25.03.1988 - 4 C 21.85 - BRS 48 Nr. 138).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91
    Grundsätzlich genießen nur die Vorhaben Bestandsschutz, die entweder zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder später während eines nennenswerten Zeitraums mit dem materiellen Recht in Einklang gestanden haben (vgl. BVerwGE 3, 351, 353; BVerwG, NJW 1971, 1624, 1625 sowie zuletzt BVerwG, NJW 1987, 1346/1348).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91
    Grundsätzlich genießen nur die Vorhaben Bestandsschutz, die entweder zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder später während eines nennenswerten Zeitraums mit dem materiellen Recht in Einklang gestanden haben (vgl. BVerwGE 3, 351, 353; BVerwG, NJW 1971, 1624, 1625 sowie zuletzt BVerwG, NJW 1987, 1346/1348).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91
    Grundsätzlich können sich auch Nutzungen eines Grundstücks in ihrem Bestand gegenüber neuem entgegenstehenden Gesetzesrecht behaupten, soweit in ihnen eine schutzwürdige Eigentumsausübung zu sehen ist (vgl. BVerwG 2.3.1973 - IV C 40.70 - DVBl. 73, 636).
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91
    Grundsätzlich genießen nur die Vorhaben Bestandsschutz, die entweder zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder später während eines nennenswerten Zeitraums mit dem materiellen Recht in Einklang gestanden haben (vgl. BVerwGE 3, 351, 353; BVerwG, NJW 1971, 1624, 1625 sowie zuletzt BVerwG, NJW 1987, 1346/1348).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91
    Es gibt vielmehr Gruppen von Gewerbebetrieben, die wegen ihrer Eigenart in Gebieten, in denen größere Teile der Bevölkerung wohnen, wesensfremd sind und deshalb dort stets als unerträglich empfunden werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1964, BRS 15 Nr. 17; sowie Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 21.67 -, BRS 22 Nr. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94

    Nutzungsänderung; Abstandsfläche; Ermessensentscheidung; Abstandsvorschrift

    Die Frage der Einhaltung der Grenzabstände wird bei Nutzungsänderungen neu aufgeworfen (vgl. Urteile d. Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139;… BayVGH, Urt. v. 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181).

    Für die Frage, wann die Einhaltung von Abstandsvorschriften bei Nutzungsänderungen eine "offenbar nicht beabsichtigte Härte" i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 darstellt, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob durch die beabsichtigte Nutzungsänderung abstandsflächenrechtlich relevante Belange stärker beeinträchtigt sind, als durch die bisherige Nutzung (vgl. Urteile des Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/92 - vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1994 - 1 L 42/92

    Nutzungsänderung; Nutzungsänderungsgenehmigung; Nachbarzustimmung; Grenzbebauung; …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Urteile v. 22.07.1993 - 1 L 277/91 - u. v. 29.09.1992 - 1 L 170/91 - siehe auch BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 17.90 -, BRS 52 Nr. 157 und BayVGH, Urt. v. 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 85/92

    Einfügen; Umbau; Erweiterung; Ausbau; Innenhofbebauung; Örtliche Verhältnisse

    Nach der Rechtsprechung des Senates wird auch bei der Nutzungsänderung von Gebäuden bei der Beurteilung der erforderlichen Abstandsflächen die Frage der Genehmigungsfähigkeit grundsätzlich neu aufgeworfen (siehe dazu Urteile des Senates vom 29.09.1992 - 1 L 170/91 - und vom 22.07.1993 - 1 L 277/91 - siehe auch BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 17.90 -, BVerwGE 88, 191).
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