Rechtsprechung
| VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV
Entziehung der Fahrerlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die mitgeteilte Auskunft der behandelnden Ärztin des Antragstellers, "eine Alkoholproblematik (werde) nicht gesehen", mit ihrer eigenen Einschätzung in der "Liste der fahreignungsrelevanten Erkrankungen" nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen ist, und dass die Ausführungen in dem Schreiben der Polizeidirektion Süd an das Straßenverkehrsamt des Antragsgegners (2. Absatz, a. E.) Veranlassung bieten dürften, die Kraftfahreignung des Antragstellers auch mit Blick auf einen Alkoholmissbrauch - ein Eignungsmangel liegt vor, wenn im Ergebnis der Würdigung zu erwarten ist, dass der Fahrerlaubnisinhaber weiterhin oder erneut Alkohol konsumiert und es ihm voraussichtlich daran fehlt, den Konsum und das Fahren von Kraftfahrzeugen trennen zu können (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - BVerwG 3 C 32.07 -, juris Rn. 19) - zu prüfen. - BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
Auf die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des medizinisch-psychologischen Gutachtens kommt es hier nicht an, weil das vom Antragsteller vorgelegte Gutachten als neue selbstständige Tatsache im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 - BVerwG 3 C 2.10 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Beschl. v. 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 -, Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26, S. 10). - BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens …
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
Auf die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des medizinisch-psychologischen Gutachtens kommt es hier nicht an, weil das vom Antragsteller vorgelegte Gutachten als neue selbstständige Tatsache im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren zu berücksichtigen ist (…BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 - BVerwG 3 C 2.10 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 -, Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26, S. 10).
- BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84
Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer - …
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfordert als eine Maßnahme der Gefahrenabwehr eine Prognoseentscheidung, in deren Rahmen eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 -, NJW 1987, 2246). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09
Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer zum Fahrerlaubnisrecht muss aus der Begründung zwar an sich hinreichend nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen Gründen die Behörde im konkreten Einzelfall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts den Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen eingeräumt hat; sofern die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe allerdings zugleich - wie regelmäßig im Bereich der Gefahrenabwehr - die Dringlichkeit der Vollziehung zu begründen geeignet sind, kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen (…zur Begründungspflicht in den Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs der Fahrerlaubnisentziehung vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3;… OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10 ff.). - OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer zum Fahrerlaubnisrecht muss aus der Begründung zwar an sich hinreichend nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen Gründen die Behörde im konkreten Einzelfall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts den Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen eingeräumt hat; sofern die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe allerdings zugleich - wie regelmäßig im Bereich der Gefahrenabwehr - die Dringlichkeit der Vollziehung zu begründen geeignet sind, kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen (…zur Begründungspflicht in den Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs der Fahrerlaubnisentziehung vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3; OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 1 S 100.08
Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
23 3. Dem öffentlichen Interesse an dem Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis ist ungeachtet der derzeit geminderten Aussagekraft des vorliegenden Gutachtens der Vorrang vor den privaten Interessen des Antragstellers einzuräumen (zu einer entsprechenden Interessenabwägung selbst bei - hier nicht gegebenen - offenen Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07. August 2008 - OVG 1 S 100.08 -, juris). - VG Berlin, 10.05.2012 - 1 L 102.12
Feststellung der Versammlungseigenschaft einer Veranstaltung
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer zum Fahrerlaubnisrecht muss aus der Begründung zwar an sich hinreichend nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen Gründen die Behörde im konkreten Einzelfall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts den Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen eingeräumt hat; sofern die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe allerdings zugleich - wie regelmäßig im Bereich der Gefahrenabwehr - die Dringlichkeit der Vollziehung zu begründen geeignet sind, kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen (zur Begründungspflicht in den Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs der Fahrerlaubnisentziehung vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3;… OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10 ff.). - VG Cottbus, 06.06.2012 - 1 L 126/12
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer zum Fahrerlaubnisrecht muss aus der Begründung zwar an sich hinreichend nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen Gründen die Behörde im konkreten Einzelfall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts den Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen eingeräumt hat; sofern die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe allerdings zugleich - wie regelmäßig im Bereich der Gefahrenabwehr - die Dringlichkeit der Vollziehung zu begründen geeignet sind, kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen (zur Begründungspflicht in den Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs der Fahrerlaubnisentziehung vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3;… OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10 ff.).
- VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
Fahreignungsgutachtens wegen verbalem Streit mit Polizeibeamten
Die stets erforderliche Abwägung zwischen den Gefahren, die für hochrangige Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer aus der weiteren Teilnahme des als ungeeignet angesehenen Kraftfahrzeugführers entstehen, und dem Interesse des Betroffenen, weiterhin als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist in vielen Sachverhaltskonstellationen gleich gelagert, so dass auch eine typisierende Begründung ausreichen kann (…so auch in st. Rspr. die bisher für das Straßenverkehrsrecht zuständige 1. Kammer des erkennenden Gerichts, vgl. nur: Beschluss vom 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 -, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 21. Juli 2017 - VG 1 L 286/17 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 8. Oktober 2019 - VG 1 L 502/19 -, juris Rn. 2; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. September 2008 - OVG 11 S 70.08 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3; so auch schon: OVG für das Land Brandenburg…, Beschluss vom 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10 ff.).
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