Rechtsprechung
| VG Aachen, 05.10.2004 - 1 L 301/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit; Ausgestaltung der Versetzung eines Beamten auf Probe in den Ruhestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - 6 B 1787/03
- VG Aachen, 05.10.2004 - 1 L 301/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92
Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit
Auszug aus VG Aachen, 05.10.2004 - 1 L 301/03
Rn. 10 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. September 1994 - 2 C 24/92 -, NVwZ 1996, 183 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. April 1997 - 6 A 726/94 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1997 - 6 A 726/94
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Voraussetzungen für …
Auszug aus VG Aachen, 05.10.2004 - 1 L 301/03
Rn. 10 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. September 1994 - 2 C 24/92 -, NVwZ 1996, 183 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. April 1997 - 6 A 726/94 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1987 - 6 A 1390/84
Auszug aus VG Aachen, 05.10.2004 - 1 L 301/03
Rn. 12 vgl. das Urteil vom 19. Mai 1987 - 6 A 1390/84 -, DÖD 1987, 287, 288,.
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05
Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen
Der erkennende Senat hält im Grundsatz an der Rechtsprechung des für das Gebührenrecht bislang zuständigen 1. Senats fest, dass der in einer Gebührensatzung festgesetzte Gebührensatz nur dann unwirksam ist, wenn er im Ergebnis gegen höherrangiges Recht verstößt (OVG LSA, Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 -, DÖV 2004, 712 f.; Beschl. v. 24. Oktober 2003 - 1 L 301/03 - Urt. v. 9. Okt.Daraus folgt, dass das Gericht bei einer fehlenden oder unzureichenden (nicht prüffähigen) Gebührenbedarfsberechnung von vornherein nicht in der Lage ist, selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen zu ermitteln, ob der festgesetzte Gebührensatz den rechtlichen Vorgaben, insbesondere denen des § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, entspricht (so aber wohl OVG LSA, Beschl. v. 24. Oktober 2003 - 1 L 301/03 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2005 - 1 L 293/03
Umstufung; Abstufung; Bundesstraße; Bundesfernstraße; Landesstraße; Kreisstraße; …
Gegenstand dieses Verfahrens wie auch der Parallelverfahren zu den Az. 1 L 301/03, 1 L 303/03, 1 L 304/03, 1 L 305/03 und 1 L 306/03 ist die vom Beklagten verfügte Umstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße 96 (B 96) zur Gemeindestraße.Für die weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Verkehrsmengenkarte Mecklenburg-Vorpommern 2000 des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, die Straßenkarte 1:250.000 Mecklenburg-Vorpommern - Ausgabe 2004 - des Landesvermessungsamtes Mecklenburg-Vorpommern, die Gerichtsakte sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren 1 L 301/03, 1 L 303/03, 1 L 304/03, 1 L 305/03 und 1 L 306/03 verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
- VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
Rechtswidrigkeit der Gebührenkalkulation wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 …
Rn. 50 Daraus folgt, dass das Gericht bei einer fehlenden oder unzureichenden (nicht prüffähigen) Gebührenbedarfsberechnung von vornherein nicht in der Lage ist, selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen zu ermitteln, ob der festgesetzte Gebührensatz den rechtlichen Vorgaben, insbesondere denen des § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, entspricht (so aber wohl OVG LSA, Beschl. v. 24. Oktober 2003 - 1 L 301/03 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
Gebühr, Satzung, Nichtigkeit, Gebührenbedarfsberechnung
Ohne Bedeutung ist demgegenüber für die Gültigkeit einer Satzung wie eines formellen Gesetzes, ob dem Gesetzgeber für die Regelung eine Gesetzesbegründung vorlag, ob diese Gesetzesbegründung auf fehlerfreien Annahmen beruht und ob der Gesetzgeber bei dem Gesetzesbeschluss von den zutreffenden Vorstellungen ausgegangen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 L 301/03 -), sofern jedenfalls das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens mit höherrangigem Recht vereinbar ist. - VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20
Gebührenbedarfsberechnung für Abfallentsorgung; Bemessung nach …
Rn. 59 Daraus folgt, dass das Gericht bei einer fehlenden oder unzureichenden (nicht prüffähigen) Gebührenbedarfsberechnung von vornherein nicht in der Lage ist, selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen zu ermitteln, ob der festgesetzte Gebührensatz den rechtlichen Vorgaben, insbesondere denen des § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, entspricht (so aber wohl OVG LSA, Beschl. v. 24. Oktober 2003 - 1 L 301/03 -). - VG Magdeburg, 19.09.2022 - 7 A 126/21 Rn. 44 Daraus folgt, dass das Gericht bei einer fehlenden oder unzureichenden (nicht prüffähigen) Gebührenbedarfsberechnung von vornherein nicht in der Lage ist, selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen zu ermitteln, ob der festgesetzte Gebührensatz den rechtlichen Vorgaben, insbesondere denen des § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, entspricht (so aber wohl OVG LSA, Beschl. v. 24. Oktober 2003 - 1 L 301/03 -).
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