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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10805
OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93 (https://dejure.org/1995,10805)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.1995 - 1 L 339/93 (https://dejure.org/1995,10805)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 1995 - 1 L 339/93 (https://dejure.org/1995,10805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Unwirksamkeit; Ausfertigung; Änderung der Planzeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Unwirksamkeit; Ausfertigung; Änderung der Planzeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93
    Diesem Ansatz ist der Senat in seinem Urt. v. 14.7.1993 (NdsRpfl. 1994, 26 = dng 1994, 30) gefolgt (vgl. bestätigend dazu aus bundesrechtlicher Sicht: BVerwG, NVwZ 1992, 371 = DVBl 1991, 823; BVerwG, NVwZ-RR 1994, 201 = UPR 1994, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93
    Ausreichend ist vielmehr, wenn bei einem Bebauungsplan durch eindeutige Angaben im Satzungstext oder auch auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des Planes zur Satzung ausgeschlossen wird, insoweit also eine "gedankliche Schnur" besteht (so VGH Mannheim, NVwZ-RR 1991, 20 = BRS 50 Nr. 10 unter Modifizierung seiner früheren Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93
    Die Ausfertigung bedeutet u. a. die Beurkundung, daß der zur Bekanntmachung bestimmte Text identisch ist mit dem vom Satzungsgeber beschlossenen Inhalt (so zunächst richtungsweisend VGH Mannheim, BauR 1984, 611 = BRS 42 Nr. 27; aufgenommen vom Senat in seinem Leitsatzurteil vom 25.7.1988, NdsMBl. 1989, 133 [L];… dann in seinem Urt. v. 14.7.1993, NdsRpfl. 1994, 26 = dng 1994, 30 fortgeführt).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 7 NB 1.93

    Kollision zwischen einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 Gesetz zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93
    Diesem Ansatz ist der Senat in seinem Urt. v. 14.7.1993 (NdsRpfl. 1994, 26 = dng 1994, 30) gefolgt (vgl. bestätigend dazu aus bundesrechtlicher Sicht: BVerwG, NVwZ 1992, 371 = DVBl 1991, 823; BVerwG, NVwZ-RR 1994, 201 = UPR 1994, 31).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96

    Fehlerhafte Ausfertigung eines Bebauungsplans;; Anordnung, einstweilige; …

    Mit der Ausfertigung der Satzung bekunden der Ratsvorsitzende und der Gemeindedirektor, daß der zur Bekanntmachung bestimmte Text identisch ist mit dem vom Satzungsgeber beschlossenen Inhalt (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 14.6.1995 - 1 L 339/93 - NVwZ-RR 96, 73).

    Wird die ausgefertigte Satzung nachträglich geändert, ohne daß diese Änderung selbst ordnungsgemäß ausgefertigt wird, führt dies zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes (vgl. Urt. d. Sen. v. 14.6.1995, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung; …

    Werden daher nach dem Satzungsbeschluss zeichnerisch oder textliche Festsetzungen verändert, ist der Plan unabhängig davon erneut auszufertigen, ob dies wesentliche oder unwesentliche Teile der Satzung betrifft (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. vom 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630 = BRS 58 Nr. 41; Senatsurteil vom 14.6.1995 - 1 L 339/93 -, NVwZ-RR 1996, 73).
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