Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berücksichtigung fehlender Leistungsfähigkeit eines Kindes bei der Heranziehung zu den Bestattungskosten durch Leistungsbescheid nach § 10 Abs. 3 Satz 1 u. 3 SächsBestG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Gesamtschuldnerschaft bei Bestattungskosten
Papierfundstellen
- NZS 2013, 434 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12
Deshalb sind Ermessenserwägungen zur Auswahl eines Gesamtschuldners auch nur dann veranlasst, wenn Willkür- oder Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667 [BVerwG 22.01.1993 - 8 C 57.91] [1669]; SächsOVG, Beschl. v. 10.02.2012, SächsVBl. 2012, 187 [189] m. w. N.;… VG Chemnitz, Urt. v. 21.06.2012 - 1 K 341/12 - S. 6 f. m. w. N.; s. auch Lichtenfeld, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, § 6 RdNr. 718e m. w. N.). - OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen …
Auszug aus VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12
Deshalb sind Ermessenserwägungen zur Auswahl eines Gesamtschuldners auch nur dann veranlasst, wenn Willkür- oder Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (…BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667 [BVerwG 22.01.1993 - 8 C 57.91] [1669]; SächsOVG, Beschl. v. 10.02.2012, SächsVBl. 2012, 187 [189] m. w. N.;… VG Chemnitz, Urt. v. 21.06.2012 - 1 K 341/12 - S. 6 f. m. w. N.; s. auch Lichtenfeld, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, § 6 RdNr. 718e m. w. N.). - OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07
Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten …
Auszug aus VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12
Wie das Gericht bereits im Beschluss vom 02.01.2013 zum Prozesskostenhilfeantrag der Antragstellerin ausgeführt hat - ohne dass dem bisher entgegengetreten worden ist -, ist zwar nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin die Antragstellerin als unstreitig ältestes der Kinder des Verstorbenen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Satz 3 SächsBestG als Verantwortliche für die Erfüllung der aufgrund dieses Gesetzes bestehenden Verpflichtungen angesehen hat (s. hierzu VG Chemnitz, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 K 235/09 - Seite 4 des amtlichen Umdrucks unter Bezugnahme auf OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - [...], RdNr. 41 ff.).
- OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen vor, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (SächsOVG, Beschl. v. 28.07.2003, SächsVBl. 2004, 34 [35] m. w. N.; OVG Weimar, Beschl. v. 23.04.1998, LKV 1999, 70 [71]). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - …
Auszug aus VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12
Dies bedeutet, dass die Behörde entweder die Schuldner zu gleichen Teilen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - [...], RdNr. 18 a. E.) oder einen der Schuldner als Gesamtschuldner heranziehen kann. - OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 B S 456/02
Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit
Auszug aus VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen vor, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (SächsOVG, Beschl. v. 28.07.2003, SächsVBl. 2004, 34 [35] m. w. N.; OVG Weimar, Beschl. v. 23.04.1998, LKV 1999, 70 [71]).
- VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13
Auswahlermessen bei der Heranziehung von Gesamtschuldnern von Bestattungskosten
Soweit im Einzelfall besondere Gründe offenbar sind oder vorgebracht werden, die ein Absehen von der Heranziehung des ausgewählten Gesamtschuldners gebieten könnten, wird - wie z.B der VGH Baden-Württemberg ausführt - "freilich eine Begründung geboten sein"(vgl. Beschluss vom 02.08.1994 -2 S 1449/94-, juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010 -19 A 4250/06-, juris und VG Chemnitz,, Beschluss vom 04.02.2013 -1 L 349/12- m.w.N., juris).
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