Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2006 - 1 L 401/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Heranziehung zu Vermessungsgebühren; Wechsel des Straßenbaulastträgers; private …
2.1.1 und 2.1.2, wohl weil dieser Alt. 2 aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag herleitet), die beiden Varianten der Vorschrift zueinander tatsächlich im Alternativitätsverhältnis stehen (a. A. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 24.09.1998 - 1 M 113/98 -: die Veranlassung könne dahinstehen, da die Amtshandlung jedenfalls zu des Herangezogenen Gunsten erfolgt sei;… Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 64: Herangezogener erfülle beide Varianten von § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V; offen dagegen Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224, und Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306), ist im Streitfall ebenso wenig von entscheidender Bedeutung wie die von den Beteiligten mit Hinweis auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts problematisierte Frage einer Auswahl des Gebührengläubigers unter Kostenschuldnern im Sinne jeweils einer Variante.Die Senatsentscheidungen zur Vorrangigkeit einer Heranziehung des Antragstellers bei Vermessungsarbeiten (Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, u. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, jew. a. a. O.) beziehen sich auf die Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs - der auch nur auf Antrag tätig werden darf.
Sie waren nicht zu der Vermessung verpflichtet und wurden durch begünstigende Reflexe der Vermessungstätigkeit nicht in das Gebührenschuldverhältnis einbezogen (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224 [225], u. Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306, m. w. Nachw.).
- FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14
Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der …
In dem für die Entstehung der Kostenschuldnerschaft maßgeblichen Zeitraum der Vornahme der gebührenpflichtigen Amtshandlungen (OVG Greifswald, Beschl. v. 14.02.2005, 1 L 401/05, juris Rn. 14) muss der Beklagte davon ausgehen, dass - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - jeder Empfänger die Verwahrung von nicht gestellungsbefreiten Sendungen aus Drittstaaten veranlasst hat, indem er die Ware entweder bestellt oder deren Übersendung sonst zurechenbar verursacht hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 14 A 3695/06
Anforderungen an die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure; …
Rn. 32 Vgl. für das dortige Landesrecht teilweise abweichend OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - 1 L 401/05 - und vom 11. Dezember 2004 - 1 M 251/04 -, jeweils juris, wonach im Vermessungsgebührenrecht in der Regel ausschließlich der Auftraggeber Kostenschuldner der Vermessungsgebühren sei.
- VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
Vermessungsgebühren
Der Kläger verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 11. Dezember 2004 (1 M 251/04), die nochmals mit Beschluss vom 14. Februar 2006 (1 L 401/05) bestätigt worden sei. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21
Heranziehung zu antragsgebundenen Vermessungsgebühren; Feststellung des …
Bei einer - wie hier nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Verordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - ausschließlich antragsgebundenen Amtshandlung ist in der Regel nur der Antragsteller Veranlasser (OVG Greifswald, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 1 L 401/05 -, juris Rn. 12). - VG Münster, 03.02.2009 - 7 K 1437/06 Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 14 A 3695/06 - unter Hinweis auf die anderslautende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Beschlüssen vom 14. Februar 2006 - 1 L 401/05 - und vom 11. Dezember 2004 - 1 M 251/04 -, Juris.
- VG Schwerin, 27.05.2008 - 7 A 1429/05
Verwaltungsgebührenrecht: Gebühren für Bereitstellung der Vermessungsunterlagen
Wegen der besonderen Prägung der Gebührenerhebung im Vermessungsrecht kann eine Begünstigung und damit eine Gebührenschuldnerschaft nur dort angenommen werden, wo dem Begünstigten durch die Amtshandlung ein - wie auch immer gearteter rechtlicher oder tatsächlicher - unmittelbarer Vorteil zugute kommt, wobei anhand der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls festzustellen ist, ob ein derartiger Vorteil gegeben ist (…OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.05.1999 - 9 A 2350/98 -, zit. nach juris; vgl. auch OVG M-V, B. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, zit. nach juris).
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