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Rechtsprechung
   VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23321
VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14.TR (https://dejure.org/2014,23321)
VG Trier, Entscheidung vom 08.04.2014 - 1 L 406/14.TR (https://dejure.org/2014,23321)
VG Trier, Entscheidung vom 08. April 2014 - 1 L 406/14.TR (https://dejure.org/2014,23321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 StVG, § 46 Abs 1 S 2 FeV, § 11 Abs 8 FeV, Anl 4 FeV
    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Cannabiskonsum

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Weigerung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • VG Mainz, 13.12.2007 - 7 L 873/07

    Rechtswidrigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen zu kurz angesetzter Frist …

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Insofern vermag der Antragsteller sich auch nicht zu seinen Gunsten auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (11 CS 06.3132 - Juris-) und des Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 13. Dezember 2007 (7 L 873/07.MZ), zu berufen, da in beiden Fällen die jeweils zuständige Begutachtungsstelle für die Erstellung des medizinisch-psychologischen Gutachtens einen längerfristigen Abstinenznachweis durch Urinscreenings gefordert hatte.
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu …

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Insofern vermag der Antragsteller sich auch nicht zu seinen Gunsten auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (11 CS 06.3132 - Juris-) und des Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 13. Dezember 2007 (7 L 873/07.MZ), zu berufen, da in beiden Fällen die jeweils zuständige Begutachtungsstelle für die Erstellung des medizinisch-psychologischen Gutachtens einen längerfristigen Abstinenznachweis durch Urinscreenings gefordert hatte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Grundsätzlich hat sich die Dauer der Frist jedoch nicht danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2009, 10 B 10508/09.OVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen; …

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zum Bespiel Beschluss vom 7. Dezember 2007, 10 B 11164/07.OVG; Beschluss vom 29. Januar 2010, 10 B 11226/09 ) sowie weiterer Obergerichte (vgl. VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Juli 2004, 11 CS 04.1513 - juris-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006, 1 M 142/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. März 2006, NJW 2006, 2135, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. September 2008 - 12 ME 227/08 - juris) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, das heißt nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zum Bespiel Beschluss vom 7. Dezember 2007, 10 B 11164/07.OVG; Beschluss vom 29. Januar 2010, 10 B 11226/09 ) sowie weiterer Obergerichte (vgl. VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Juli 2004, 11 CS 04.1513 - juris-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006, 1 M 142/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. März 2006, NJW 2006, 2135, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. September 2008 - 12 ME 227/08 - juris) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, das heißt nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
  • OVG Thüringen, 19.09.2011 - 2 EO 487/11

    Fristsetzung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Der Zeitablauf von einem halben Jahr konnte jedenfalls angesichts der konkreten Umstände des vorliegenden Falls, insbesondere des eingeräumten Konsums über eine Dauer von anderthalb Jahren und der im Raum stehenden Verstrickung des Antragstellers im Drogenmilieu den Gefahrenverdacht noch nicht entfallen lassen (vgl hierzu Thüringer OVG, Beschluss vom 19. September 2011, 2 EO 487/11 - juris -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zum Bespiel Beschluss vom 7. Dezember 2007, 10 B 11164/07.OVG; Beschluss vom 29. Januar 2010, 10 B 11226/09 ) sowie weiterer Obergerichte (vgl. VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Juli 2004, 11 CS 04.1513 - juris-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006, 1 M 142/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. März 2006, NJW 2006, 2135, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. September 2008 - 12 ME 227/08 - juris) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, das heißt nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 2699/01

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums für Berufskraftfahrer

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Dieser gilt nämlich nicht strikt, sondern lässt nach der Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 der FeV ebenso Ausnahmen zu, wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls naheliegt, dass bereits eine kürzere Dauer der Drogenabstinenz ausreicht, um den Betroffenen zu entgiften oder zu entwöhnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 10 S 2699/01 - Juris -).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 12 ME 227/08

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung vorläufigen …

    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zum Bespiel Beschluss vom 7. Dezember 2007, 10 B 11164/07.OVG; Beschluss vom 29. Januar 2010, 10 B 11226/09 ) sowie weiterer Obergerichte (vgl. VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Juli 2004, 11 CS 04.1513 - juris-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006, 1 M 142/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. März 2006, NJW 2006, 2135, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. September 2008 - 12 ME 227/08 - juris) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, das heißt nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
    Auszug aus VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14
    Ebenso ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG - und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie hier - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (vgl. auch VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
  • VGH Bayern, 14.01.2005 - 11 CS 04.3119
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist ist lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird, nicht etwa danach, welchen Zeitraum der betroffene Fahrerlaubnisinhaber benötigt, um eine positive Eignungsprognose erreichen zu können (vgl. ThürOVG…, Beschluss vom 19.09.2011 - 2 EO 487/11 -, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 21.07.2009 - 10 B 10508/09.OVG -, juris Rn. 8; VG Neustadt a.d. Weinstraße…, Beschluss vom 21.01.2016 - 3 L 1112/15.NW -, juris Rn. 13 ; VG Trier, Beschluss vom 08.04.2014 - 1 L 406/14.TR -, juris Rn. 13 ).
  • VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20

    Fahrerlaubnisentziehung bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter …

    - 3 L 1112/15.NW -, juris, Rn. 13 ; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris, Rn. 13 ).
  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

    Dementsprechend ist die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist bei schwerwiegenden Zweifeln lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 19. September 2011 - 2 EO 487/11 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris).
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