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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23602
OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05 (https://dejure.org/2006,23602)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.11.2006 - 1 L 497/05 (https://dejure.org/2006,23602)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. November 2006 - 1 L 497/05 (https://dejure.org/2006,23602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-VwVfG § 37 Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 49 Abs. 3 Nr. 2; ; VwGO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf eines unanfechtbaren auf eine Geldleistung oder Sachleistung gerichteten Verwaltungsaktes; Erkennbarkeit des Inhalts eines Verwaltungsaktes; Widerruf einer Subvention

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05
    Der mit der Gewährung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe beabsichtigte Zweck liegt gerade darin, dass die Förderungsvoraussetzungen auch nach Abschluss des Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16.12.1995 - 11 L 7985/95 -, NdsVBl. 1998, 113).

    Etwas anderes mag gelten, wenn der Investor nachweist, dass die Entwicklung infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist, als bei Investitionsbeginn angenommen werden konnte (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16.12.1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05
    Fehlt es an derartigen Umständen, so bedarf es grundsätzlich keiner Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22.02, NVwZ-RR 2004, 413).
  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 22 B 01.2468

    Widerruf eines Investitionszuschusses; zweckwidrige Verwendung einer Subvention; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05
    Es liegt - auch bei nur teilweise zweckwidriger Verwendung einer erhaltenen Subvention - grundsätzlich im Auswahlermessen der Behörde, ob der Zuwendungsbescheid ganz oder nur teilweise aufgehoben wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.05.2004, - 22 B 01.2468 -, BayVBl. 2005, 50).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2001 - 1 L 186/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05
    Maßgebend für die Erkennbarkeit des Inhalts eines Verwaltungsakts ist insoweit, dass der Wille der Behörde vollständig zum Ausdruck kommt und unzweideutig - wenn auch durch Auslegung gewonnen - für die Beteiligten des Verfahrens objektiv erkennbar sein muss (OVG LSA, Urteil vom 22.02.2001 - 1 L 186/00 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13

    Widerruf einer Zuwendung wegen der Weltwirtschaftskrise 2009

    Rn. 15 Hinsichtlich der auf Seite 7 der Antragsbegründungsschrift unter Ziff. 5 aufgeworfenen Frage zur Darlegungs- und Beweislast des Zuwendungsempfängers wird weder dargelegt, inwiefern auf Grund der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil v. 09.11.2006 - 1 L 497/05 -, Juris) noch ein Klärungsbedarf besteht, noch dass sich die Frage mit Blick auf die Kausalität der geltend gemachten Wirtschaftskrise vorliegend in entscheidungserheblicher Weise stellt.

    Bezüglich der letzten Frage macht die Antragsbegründungsschrift im Hinblick auf die Senatsrechtsprechung (Urteil v. 09.112006 - 1 L 497/05 -, Juris), wonach maßgebend für die Erkennbarkeit des Inhalts eines Verwaltungsaktes ist, dass der Wille der Behörde vollständig zum Ausdruck kommt und unzweideutig - wenn auch durch Auslegung gewonnen - für die Beteiligten des Verfahrens objektiv erkennbar sein muss, weder einen noch offenen Klärungsbedarf noch die allgemeine fallübergreifende Klärungsfähigkeit plausibel.

    Soweit der Zweckbindungszeitraum im Übrigen den Zeitraum kennzeichnet, der mindestens erfüllt sein muss, um von einer Erreichung des Förderzweckes ausgehen zu können, bildet allein der Umstand, dass der Förderzweck nur knapp verfehlt wurde, für sich genommen keinen Grund, der als atypischer Sonderfall besonderer Berücksichtigung bei der Ermessensausübung bedarf (vgl. OVG LSA, Urteil v. 09.11.2006 - 1 L 497/05 -, Juris).

  • VG Magdeburg, 19.09.2017 - 3 A 180/16

    Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften im Zuwendungsrecht

    Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aus § 7 LHO LSA intendieren das Ermessen des Zuwendungsgebers aber auch hier grundsätzlich dahingehend, die Zuwendung zu widerrufen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22/96 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 497/05 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10

    Bezeichnung des Zuwendungszwecks durch Bezugnahme auf Förderrichtlinie

    Das mit der Gewährung der Fördermittel allgemein verfolgte Ziel, die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der geförderten Unternehmen zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit in neuen Märkten herzustellen sowie gleichzeitig qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu stabilisieren (…vgl. Ziff. 1.1 der Förderrichtlinie vom 12.07.1993, a. a. O.), soll gerade auch dadurch erreicht werden, dass die Fördervoraussetzungen noch nach Abschluss den Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 09.11.2006 - 1 L 497/05 - juris).

    Im Übrigen machen der Hinweis bei der Beschreibung des Zuwendungszweckes, wonach "das oftmals überdurchschnittliche wirtschaftliche und technische Risiko von Entwicklungsvorhaben vermindert, dem Unternehmer aber nicht abgenommen werden" soll (…vgl. Ziff. 1.1. der Förderrichtlinie v. 12.07.1993, a. a. O.), sowie die Zielbestimmung der Schaffung und Stabilisierung qualifizierter Arbeitsplätze deutlich, dass grundsätzlich der Investor das wirtschaftliche Risiko für die Nichterreichung der Subventionsziele trägt, außer wenn die Entwicklung infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist, als bei Investitionsbeginn angenommen werden konnte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 09.11.2006, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12

    Auslegung von Subventionsrichtlinien; Rückforderung von Subventionen wegen …

    Allein die Tatsache, dass der Zuwendungszweck nur knapp verfehlt wurde, bildet für sich genommen keinen Grund, der als atypischer Sonderfall besonderer Berücksichtigung bei der Ermessensausübung bedarf (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2006, 1 L 497/05, zitiert nach juris, Rdnr. 35).

    Etwas anderes mag gelten, wenn diese nachweisen, dass die Entwicklung infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist, als bei Investitionsbeginn angenommen werden konnte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2006, a.a.O., Rdnr. 38).

  • OVG Saarland, 19.02.2010 - 3 A 282/09

    Widerruf und Rückforderung eines Investitionszuschusses zur Verbesserung der …

    Rn. 23 ebenso OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.12.1995 - 11 L 7985/95 - sowie OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.11.2006 - 1 L 497/05 -, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 171/16

    Ermessenslenkende Grundsätze bei Fristverlängerungsanträgen im Zuwendungsrecht

    Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aus § 7 LHO LSA intendieren das Ermessen des Zuwendungsgebers aber auch hier grundsätzlich dahingehend, die Zuwendung zu widerrufen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22/96 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 497/05 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 L 101/09

    Anforderungen an qualifiziertes Bestreiten nach VwVfG MV § 41 Abs 2; intendiertes …

    Im Regelfall ist nur die Entscheidung für den Widerruf ermessensfehlerfrei; es bedarf nicht der Niederlegung selbstverständlicher Ermessenserwägungen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, zit. nach Juris Rn. 14;… BVerwG, Beschl. v. 3. März 2011 - 3 C 19.10 -, zit. nach Juris Rn. 30;… Beschl. des erkennenden Senats v. 20. Februar 2002 - 2 L 212/00 -, zit. nach Juris Rn. 33; OVG Magdeburg, Urt. v. 9. November 2006 - 1 L 497/05 -, zit. nach Juris Rn. 35).
  • VG Magdeburg, 27.01.2025 - 3 A 300/22

    Aberkennung von Subventionen für eine Streuobstwiese wegen unzureichender …

    Insbesondere ist die rückwirkende und vollständige Aufhebung des Zuwendungsbescheides mangels beachtlicher außergewöhnlicher Umstände nicht unverhältnismäßig (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 9.11.2006 - 1 L 497/05 -, zit. nach juris, Rn. 37).
  • VG Saarlouis, 17.01.2012 - 3 K 381/10

    Widerruf von Ermesssensentscheidungen wegen Zweckverfehlung im Subventionsrecht …

    Dies entbindet die Behörde jedoch nicht davon, die Ermessensgesichtspunkte abzuwägen und aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung in Betracht zu ziehen(BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 -3 C 22/03-; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2006 -1 L 497/05- jew. zit. nach juris).
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