Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für den Anschluss an eine zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage; Mehrfamilienhäuser als zu Wohnzwecken i.S.d. § 6c Abs. 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) dienend; Unterscheidung des Nutzungszwecks ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 25.07.2002 - 4 A 617/00
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02
Papierfundstellen
- DÖV 2003, 914
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02
Deshalb darf sich der Gesetzgeber grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 96, 1 ), wenngleich diese gesetzlichen Verallgemeinerungen auf eine möglichst weite, alle betroffene Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtungen aufbauen muss. - OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02
Ob es zulässig ist, dass der Beklagte bei der von ihm in § 12 Abs. 1 Satz 5 BS vorgesehenen Beitragsbegrenzung für übergroße Grundstücke von einer Veranlagung oder Heranziehung der über der Begrenzungsgröße von 1.055,81 m2 gänzlich absieht (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, LKV 2002, 235 ;… Klausing, in: Drie-haus , Kommunalabgabenrecht, zu § 8 Rdnr. 1068 h;… a. A.: Kirchmer/Schmidt/ Haack, KAG LSA, 2. Auflage, zu § 6 c Anm. 2.3 ), kann dahinstehen. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02
Findet der Gesetzgeber im ländlichen Raum eine gewachsene Siedlungsstruktur vor, die dadurch geprägt ist, dass große Grundstücke nur in einem ihrer Größe nicht entsprechenden Maß bebaubar sind, so darf er dieser Lage mit einer Begrenzungsregelung Rechnung tragen (vgl. zur Tiefenbegrenzung: OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001 - 1 L 134/01 -, NVwZ-RR 2002, 373 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als …
Das Wohnen in diesem Sinne wird u.a. durch die Merkmale des Ausruhens, der Feierabend- und Wochenendbeschäftigung, aber auch des aktiven Kräftesammelns ausgefüllt (so OVG LSA, Urt. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 - vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO 10. A., § 3 Rdnr. 1).Der Zweck der Regelung, die im Anschluss- und Ausbaubeitragsrecht gleichermaßen Anwendung findet, besteht darin, der Erfahrungstatsache Rechnung zu tragen, dass das Maß, in dem einem Grundstück ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsteht, ab einer bestimmten Grundstücksgröße nicht mehr proportional zur Grundstücksfläche zunimmt (vgl. OVG LSA, Urteile v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 - und v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 - zum Anschlussbeitragsrecht; vgl. auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA 2. A., § 6c S. 355 f.).
Dass im Gesetzgebungsverfahren vor allem bestimmte Konstellationen, nämlich Grundstücksstrukturen in ländlichen Gebieten mit großen Grundstücksflächen und im Verhältnis dazu geringem Maß an Bebauung, als Anwendungsfall des § 6c Abs. 2 KAG LSA angesehen worden waren (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 -), hat insoweit keine besondere Bedeutung.
Es handelt sich dabei um eine Abweichung von der zwingenden Regelung des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA, so dass die Bestimmung nichtig ist (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 -).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
Auch der Rückgriff auf die zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA, Urt. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 -) versagt; denn sowohl aus dem Leitsatz (2) als auch aus dem Begründungstext (Intranet-Ausdruck, S. 4 f) folgt, dass es sich um das Ausmaß einer Privilegierung (hier: Ausnahme von einer strengen Abgabenpflicht) handelte, bei welcher das Gericht hingenommen hat, dass angesichts der vorzunehmenden Auslegung sich auch solche Beitragspflichtigen auf die Privilegierung berufen können, für welche sie nach dem Willen des Gesetzgebers ursprünglich nicht gedacht war. - VG Magdeburg, 06.07.2005 - 9 A 51/04 Denn nach dem Wortlaut des § 6 c Abs. 2 KAG LSA kommt es darauf an, welchem Zweck das Grundstück dient und nicht darauf, welchen Zweck der Grundstückseigentümer mit der Grundstücksnutzung verfolgt (OVG LSA, U. v. 06.05.2003, 1 L 498/02, S. 5 UA).
Hat der Wille im Wortlaut eines Gesetzes keinen Ausdruck gefunden, so ist es den Gerichten nicht gestattet, das Regelungsziel dem Gesetz entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung als Regelung zu unterstellen (OVG LSA, U. v. 06.05.2003, 1 L 498/02, a. a. O.).
Das Wohnen in diesem Sinne wird u. a. durch die Merkmale des Ausruhens, der Feierabend- und Wochenendbeschäftigung aber auch des aktiven Kräftesammelns erfüllt (so auch OVG LSA, U. v. 06.05.2001, 1 L 498/02, a. a. O.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05
Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …
Auch der Rückgriff auf die zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA, Urt. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 -) versagt; denn sowohl aus dem Leitsatz (2) als auch aus dem Begründungstext (Intranet-Ausdruck, S. 4 f) folgt, dass es sich um das Ausmaß einer Privilegierung (hier: Ausnahme von einer strengen Abgabenpflicht) handelte, bei welcher das Gericht hingenommen hat, dass angesichts der vorzunehmenden Auslegung sich auch solche Beitragspflichtigen auf die Privilegierung berufen können, für welche sie nach dem Willen des Gesetzgebers ursprünglich nicht gedacht war. - OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 345/08
Billigkeit; Grundstück; Nutzung; Nutzung, tatsächliche; Übergroß; Wohngrundstück; …
§ 6c Abs. 2 KAG LSA soll daher als Billigkeitsregelung grundsätzlich die Wohnnutzung privilegieren und differenziert in pauschalierender Weise zwischen dieser Nutzung und den anderen Nutzungsarten (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. März 2006, a.a.O.; Urt. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 -, zit. nach JURIS;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28. März 2007, a.a.O.). - VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge
Zwar sind auch Normen von kommunalen Satzungen einer Auslegung zugänglich, wobei die Interpretation nur dann nicht durch den formalen Wortlaut der Norm begrenzt ist, wenn der Wille des Satzungsgebers wenigstens andeutungsweise im Satzungstext seinen Niederschlag gefunden hat (…BVerwG, Urt. v. 14.12.1995, 4 N 2/95; OVG LSA, Urt. v. 06.05.2003, 1 L 498/02; beide juris;… VG Magdeburg, Urt. v. 15.11.2011, a. a. O. zum § 4 Abs. 3 lit. d) AS 2009) oder es sich nicht lediglich um ein offensichtliches redaktionelles Versehen handelt (OVG LSA, B. v. 20.08.2002, 1 L 191/01). - VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11
Erlass von Anschlussbeiträgen
Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung Bedenken an der Verfassungskonformität der Regelung des § 6 c Abs. 2 KAG LSA bislang nicht gehegt (vgl. OVG LSA, seit Urt. v. 06.05.2003, 1 L 498/02, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2004 - 1 L 131/03
Wohnzwecke, Ferienwohnung
Dabei ist Wohnen - anders als bei einer nur vorübergehenden Nutzung als Schlaf- und Heimstatt für einen Urlaub - geprägt von einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.05.203 - 1 L 498/02 -). - VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Wasserrechtliche Erschwernisumlage für Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen
Vielmehr ist er so auszulegen, wie es Sinn und Zweck der Rechtsnormen, in deren Kontext er Verwendung findet, erfordern (vgl. OVG LSA, U. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 - sowie v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 -, beide juris, zum Begriff "Wohn-). - VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 73/15
Kommunalrecht: Schmutzwasserbeitrag - Eintritt der Festsetzungsverjährung
Dass die Gemeinden und Landkreise zur Beitragserhebung zum Zwecke der Aufwandsdeckung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA verpflichtet sind, vermag eine nicht am Wortlaut der Norm orientierte Auslegung ebenso wenig zu rechtfertigen wie deren Sinn und Zweck, der darin besteht, die in ländlichen Gebieten vorgefundenen, durch große Grundstücksflächen und ein im Verhältnis dazu geringes Maß an Bebauung geprägten Grundstücksstrukturen angemessen zu berücksichtigen (OVG LSA, Urteil vom 06. Mai 2003 - 1 L 498/02 - Juris Rn. 25), eine solche gebietet (a.A., aber im Ergebnis offen gelassen OVG LSA…, Beschluss vom 25. November 2004 - 2 M 561/04 - Juris Rn. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 M 335/05
Beiträge
- VG Magdeburg, 26.02.2009 - 9 A 221/08
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