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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 523/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24635
OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 523/02 (https://dejure.org/2003,24635)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 L 523/02 (https://dejure.org/2003,24635)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 1 L 523/02 (https://dejure.org/2003,24635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ansehung der Ersetzung eines durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abgenutzen Anschlusses durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und gleicher Qualität als "Erneuerung" dieses Anschlusses; Erstattungsfähigkeit von zur Unterhaltung eines Anschlusses entstandenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 914
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Cottbus, 11.01.2022 - 6 K 404/19
    Die Erneuerung stellt damit regelmäßig eine Ersetzung der nicht mehr oder nicht mehr ohne Bedenken funktionstüchtigen (Anschluss-)Leitung oder eines wesentlichen Teils von ihr und der sonstigen wesentlichen Bestandteile des Anschlusses nach ihrer/seiner verschleißbedingten Abnutzung durch bestimmungsgemäße Nutzung durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und - unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts - Ausbauqualität mit im Wesentlichen unverändertem Verlauf dar, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Anschlussleitung bzw. des Anschlusses wiederherzustellen (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 13.11.2015 - 8 K 2294/12 -, juris;… Kluge, a.a.O., § 10 Rn. m.w.N.;… Rn. 66 ff.; zum dortigen Landesrecht OVG RP…, Urt. vom 29.6.2017 - 6 A 11639/16 -, KStZ 2017 S. 213; OVG LSA, Beschl. vom 2.9.2009 - 4 L 279/08 -, KStZ 2009 S. 197, 198;… Urt. vom 21.10.2004 - 1 L 85/04 und 1 L 83/04 -, juris; Urt. vom 24.6.2003 - 1 L 523/02 -, juris; OVG NRW, Beschl. vom 27.2.2018 - 15 A 329/17 -, juris: Axialverschiebung bei einer Abwasserleitung;VG Minden…, Urt. vom 30.7.2008 - 11 K 696/08 -, juris).

    Unter den Begriff der Erneuerung fallen daher grundsätzlich keine Ersetzungsmaßnahmen, die ihre Ursache in anderen Gründen haben als dem Verschleiß durch bestimmungsgemäße Nutzung bzw. dem altersbedingten bzw. durch nicht dem Einrichtungsträger zuzurechnende besondere Umwelteinflüsse hervorgerufenen (vgl. dazu noch unten) Verlust der Funktionstüchtigkeit (…vgl. Kluge, a.a.O., § 10 Rn. 66 ff.; zum dortigen Landesrecht OVG RhPf…, Urt. vom 29.6.2017, a. a. O.; OVG LSA, Urt. vom 24.6.2003, a. a. O.).

    Die Richtlinien beinhalten jedoch keine starren Vorgaben oder Bindungen für den Einzelfall, sondern liefern nur Anhaltspunkte (wie hier VG Potsdam…, Urt. vom 14.5.2019, a. a. O., Rn. 32; vgl. zum dortigen Landesrecht OVG LSA, Urt. vom 24.6.2003, a. a. O.;… Urt. vom 21.10.2004, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 1 L 83/04

    Erneuerung

    Eine Erneuerung i. S. dieser Regelung liegt in Übereinstimmung mit § 8 Satz 1 KAG LSA dann vor, wenn ein nach bestimmungsgemäßem Gebrauch abgenutzter Anschluss durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und gleicher Ausbauqualität unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts ersetzt wird (OVG LSA, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -).

    Wird hingegen nur ein Teilstück einer Grundstücksanschlussleitung - etwa wegen einer Beschädigung - ersetzt, so handelt es sich nicht um eine Erneuerung, sondern allenfalls um eine Unterhaltungsmaßnahme (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -).

    Es genügt nicht, wenn - wie hier - nur beschädigte Teile eines vorhandenen Anschlusses ausgewechselt werden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11639/16

    Grundstücksanschlusskosten: Austausch eines bleihaltigen Wasserrohres

    Rn. 19 Dass eine Erneuerung i. S. d. §§ 13 Abs. 1 Satz 1 KAG , 24 Abs. 1 und 4 ESW im Allgemeinen erst nach Ablauf der Nutzungsdauer eines Grundstücksanschlusses in Betracht kommt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 L 523/02 -, juris;… Grünewald in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 3/2017, § 10 Rn. 21), folgt nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Begriffe Erneuerung einerseits und Änderung andererseits.
  • VG Cottbus, 08.02.2023 - 6 K 128/19
    Die Erneuerung stellt damit regelmäßig eine Ersetzung der nicht mehr oder nicht mehr ohne Bedenken funktionstüchtigen (Anschluss-) Leitung oder eines wesentlichen Teils von ihr und der sonstigen wesentlichen Bestandteile des Anschlusses nach ihrer/seiner verschleißbedingten Abnutzung durch bestimmungsgemäße Nutzung durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und - unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts - Ausbauqualität mit im Wesentlichen unverändertem Verlauf dar, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Anschlussleitung bzw. des Anschlusses wiederherzustellen (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 13.11.2015 - 8 K 2294/12 -, juris;… Kluge in: Becker u.a., KAG Bbg, Komm., § 10 Rn. 66 ff. m.w.N.; zum dortigen Landesrecht OVG RP…, Urt. vom 29.6.2017 - 6 A 11639/16 -, KStZ 2017 S. 213; OVG LSA, Beschl. vom 2.9.2009 - 4 L 279/08 -, KStZ 2009 S. 197, 198;… Urt. vom 21.10.2004 - 1 L 85/04 und 1 L 83/04 -, juris; Urt. vom 24.6.2003 - 1 L 523/02 -, juris; OVG NRW, Beschl. vom 27.2.2018 - 15 A 329/17 -, juris: Axialverschiebung bei einer Abwasserleitung; VG Minden…, Urt. vom 30.7.2008 - 11 K 696/08 -, juris).

    Unter den Begriff der Erneuerung fallen grundsätzlich keine Ersetzungsmaßnahmen, die ihre Ursache in anderen Gründen haben als dem Verschleiß durch bestimmungsgemäße Nutzung bzw. dem altersbedingten bzw. durch nicht dem Einrichtungsträger zuzurechnende besondere Umwelteinflüsse hervorgerufenen Verlust der Funktionstüchtigkeit (…vgl. Kluge, a.a.O., § 10 Rn. 66 ff.; zum dortigen Landesrecht OVG RhPf…, Urt. vom 29.6.2017, a. a. O.; OVG LSA, Urt. vom 24.6.2003, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08

    Zur Anpassungspflicht gemäß § 35 AVBWasserV

    Zwar dürfte von einer Erneuerung i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 KES in Übereinstimmung mit § 8 Satz 1 KAG LSA nur dann auszugehen sein, wenn ein nach bestimmungsgemäßem Gebrauch abgenutzter Anschluss durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und gleicher Ausbauqualität unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts ersetzt wird (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 1 L 85/04

    Veränderung, Grundstücksanschluss, Leitungsrecht, Sicherung

    Eine Erneuerung i. S. dieser Regelung liegt in Übereinstimmung mit § 8 Satz 1 KAG LSA vor, wenn ein nach bestimmungsgemäßem Gebrauch abgenutzter Anschluss durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und gleicher Ausbauqualität unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts ersetzt wird (OVG LSA, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -).
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