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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.08.1993 - 1 L 5267/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9855
OVG Niedersachsen, 11.08.1993 - 1 L 5267/92 (https://dejure.org/1993,9855)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.1993 - 1 L 5267/92 (https://dejure.org/1993,9855)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 1993 - 1 L 5267/92 (https://dejure.org/1993,9855)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1993 - 1 L 5267/92
    Da der Kläger eindeutig vorrangig vor anderen Personen als Verantwortlicher für den baurechtswidrigen Zustand in Betracht kommt, kann der Beklagte die Beseitigung des Materials von ihm verlangen, ohne daß eine Abwägung des Für und Wider erforderlich ist (vgl. zu derartigen Situationen bei Ermessensentscheidungen BVerwG, Beschluß vom 28.8.1980 - BVerwG 4 B 67.80 -, BRS 36, Nr. 93).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1993 - 1 L 5267/92
    Danach ist die Stadt nie Abfallbesitzer im Sinne des abfallrechtlichen Besitzbegriffes (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - BVerwG 7 C 82.83 -, RdL 1989, 90) gewesen.
  • VG Düsseldorf, 08.09.2023 - 4 L 1597/23

    Einsturzgefährdetes Nachbargebäude

    Die Verantwortlichkeit als Bauherr aus § 52 BauO NRW wirkt auch nach Beendigung der Bauherreneigenschaft fort (Anschluss an Nds.OVG, Beschluss vom 11. August 1993 - 1 L 5267/92 -, BRS 55 Nr. 212, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 1 ME 84/14 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 11, VG Neustadt (Weinstraße)…, Beschluss vom 8. November 2019 - 5 L 1029/19.NW -, juris Rn. 34).

    Rn. 62 Vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 11. August 1993 - 1 L 5267/92 -, BRS 55 Nr. 212, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 1 ME 84/14 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 11, VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 8. November 2019 - 5 L 1029/19.NW -, juris Rn. 34; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung NRW, Stand: Juni 2008, § 56 BauO NRW 2000 Rn. 3 a.F.

    Rn. 68 vgl. Gädtke u.a., BauO NRW, 14. Aufl. 2023, § 52 Rn. 7; Nds.OVG, Beschluss vom 11. August 1993 - 1 L 5267/92 -, BRS 55 Nr. 212 (Inanspruchnahme des Bauherrn als "Verhaltensstörer", da er "den baurechtswidrigen Zustand, der unter seiner "Herrschaft" entstanden ist, als ehemaliger Bauherr veranlaßt hat"); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 11; Thür.OVG, Beschluss vom 27. Februar 1997 - 1 EO 233/96 -, juris Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 17. Januar 2019 - RO 2 K 17.229 -, juris,.

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99

    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage; …

    Danach endet die Bauherreneigenschaft und die Verantwortung für den Zustand des Bauwerkes richtet sich zukünftig allein nach § 61 beziehungsweise § 62 NBauO (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.8.1993 - 1 L 5267/92 -, BRS 55, Nr. 212;… Wiechert, in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 57, Anm. 8).
  • VG Göttingen, 11.12.2015 - 2 A 691/13

    Abstützung; Anordnung, bauaufsichtliche; Außenwand/Innenwand; Bestimmtheit; …

    Nach der allgemeinen gefahrenabwehrrechtlichen Dogmatik, die auf das Bauordnungsrecht zu übertragen ist, reicht als Zurechnungsgrund nämlich nicht jede entfernte Gefahrenursache aus; Verhaltensverantwortlicher ist vielmehr nur, wer die Gefahr - bzw. hier den baurechtswidrigen Zustand - "unmittelbar" verursacht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 1993 - 1 L 5267/92 -, BRS 55 (1993) Nr. 212, S. 606).
  • VG Göttingen, 31.05.2006 - 2 A 324/04

    Ausgewiesene Nutzung; Außenbereich; baugenehmigungsfrei; Bauherreneigenschaft; …

    Es ist sachgerecht, denjenigen, der als Besitzer den direkten Zugriff auf das Grundstück hat und der den baurechtswidrigen Zustand auf dem Grundstück selbst verursacht hat, vor dem Eigentümer in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.8.1993 -1 L 5267/92-, RdL 1994, 78).
  • VG Minden, 14.11.2017 - 1 L 547/17
    Rn. 16 Vgl. OVG Nieders., Beschluss vom 11.08.1993 - 1 L 5267/92 - juris.
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