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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7131
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02 (https://dejure.org/2004,7131)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.03.2004 - 1 L 58/02 (https://dejure.org/2004,7131)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 (https://dejure.org/2004,7131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KAG M-V § 2; ; KAG M-V § 8 Abs. 7; ; KAG M-V § 8 Abs. 10; ; GBBerG § 9 Abs. 1; ; GBBerG § 9 Abs. 9; ; SachenR-DV § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche Beitragspflicht, Hinterliegergrundstück, Eigentümeridentität, rechtliche Absicherung, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Anschlussgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Schließung satzungsrechtlicher Regelungslücken im Wege der Analogie; Entstehung sachlicher Beitragspflichten zur Absicherung von Anschlussvorteilen; Rechtliche Sicherung des Leitungsrechts in Hinterlegersituationen bei Eigentümeridentität; Folgen der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Zugunsten des Amtes Y. ist für die Grundstücke, über die Anlagen der Abwasserbeseitigung verlaufen, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit aufgrund von § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV mit dem Inkrafttreten der SachenR-DV am 11. Januar 1995 (§ 14 SachenR-DV) kraft Gesetzes begründet worden (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96 -, BGHZ 138, 281, 283;… Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 129/03 -, ZOV 2004, S. 24; OLG Dresden…, Urteil vom 27.06.2002 - 21 U 864/00 -, VIZ 2003, S. 140 - zitiert nach JURIS;… vgl. auch Schmidt-Räntsch, Die Verordnungen auf dem Gebiet der Sachenrechtsbereinigung, VIZ 1995, S. 1, 2).

    § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SachenR-DV bestätigt diesen Befund, da sich diese Vorschrift ausdrücklich auf "Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 des Grundbuchbereinigungsgesetzes)" bezieht (vgl. im Übrigen auch BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96 -, BGHZ 138, 281, 283;… Schmidt-Räntsch, a.a.O.).

    Der Ausschlusstatbestand des § 1 Satz 2 SachenR-DV greift vorliegend nicht ein, da die auch im Beitrittsgebiet nach Maßgabe des Einigungsvertrages in Kraft getretene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 auf die öffentliche Abwasserbeseitigung nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96 -, BGHZ 138, 281, 283).

    Für das Entstehen der Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG ist es unerheblich, ob die Leitungsanlage durch Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrechte abgesichert war (vgl. BGH…, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 129/03 -, ZOV 2004, S. 24 f.; vgl. auch Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96 -, BGHZ 138, 281, 283, 290 f.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2001 - 1 M 101/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Den Zulassungsantrag hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 26. März 2001 -1 M 101/00 - abgelehnt.

    Hinsichtlich der Begründung wird auf den in der beigezogenen Verfahrensakte zum Az. 1 M 101/00 befindlichen Beschluss verwiesen.

    Zu dieser Frage hat der Senat - woran festzuhalten ist - in seinem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 - ausgeführt:.

  • VG Greifswald, 18.10.2000 - 3 B 1770/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Mit Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 3 B 1770/00 - hat das Verwaltungsgericht dem Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz vom 14. September 2000 unter Abänderung des ablehnenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 11. Januar 2000 - 3 B 3052/99 - dahingehend stattgegeben, dass es die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Bescheide des Beklagten vom 26. Juli 1999 insoweit angeordnet hat, als der jeweils festgesetzte Beitrag den Betrag von 1.467,60 DM übersteigt, und im Übrigen den Antrag abgelehnt.

    Hinsichtlich der Begründung wird auf den in der beigezogenen Verfahrensakte zum Az. 3 B 1770/00 befindlichen Beschluss verwiesen.

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Gerichtsakte, ferner auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Greifswald Az. 3 B 1770/00 und 3 B 3052/99, auf die beigezogenen Grundbuchauszüge (Beiakte C), die auf die gerichtliche Verfügung vom 16. Februar 2004 vom Beklagten übersandten Unterlagen (Beiakte D) und die beigezogene Globalberechnung Abwasserbeitrag Amt Y., Stand Januar 1995 (Beiakte E), verwiesen, die sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2004 gemacht worden sind.

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Zugunsten des Amtes Y. ist für die Grundstücke, über die Anlagen der Abwasserbeseitigung verlaufen, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit aufgrund von § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV mit dem Inkrafttreten der SachenR-DV am 11. Januar 1995 (§ 14 SachenR-DV) kraft Gesetzes begründet worden (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96 -, BGHZ 138, 281, 283; Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 129/03 -, ZOV 2004, S. 24; OLG Dresden…, Urteil vom 27.06.2002 - 21 U 864/00 -, VIZ 2003, S. 140 - zitiert nach JURIS;… vgl. auch Schmidt-Räntsch, Die Verordnungen auf dem Gebiet der Sachenrechtsbereinigung, VIZ 1995, S. 1, 2).

    Für das Entstehen der Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG ist es unerheblich, ob die Leitungsanlage durch Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrechte abgesichert war (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 129/03 -, ZOV 2004, S. 24 f.; vgl. auch Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96 -, BGHZ 138, 281, 283, 290 f.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Der Landesgesetzgeber hat somit das Vorhandensein einer Satzung als Tatbestandsmerkmal für Anschlußbeiträge normiert (OVG Greifswald, Beschluß vom 29.07.1997 - 6 M 93/97 -, DVBl. 1998, 56, 57; so auch für das Erschließungsbeitragsrecht schon BVerwG, Urteil vom 21.09.1973 - IV C 39.72 -, DVBl. 74, 294); § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG ist eine Spezialregelung für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht (OVG Greifswald, Beschluß vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 - LKV 2000, 161 ff.).

    Das heißt, daß der durch einen Beitrag abzugeltende rechtlich abgesicherte Vorteil - hier die Anschlußmöglichkeit bzw. der tatsächliche Anschluß an eine öffentliche Abwasseranlage - kraft Gesetzes für alle Abgabepflichtigen erkennbar frühestens mit Inkrafttreten einer Satzung eintreten kann (vgl. OVG Greifswald, Beschluß vom 21.04.1999 - 1 M 12/99), und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt eine Anschlußmöglichkeit bzw. ein tatsächlicher Anschluß bestand.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Es kommt insoweit deshalb darauf, ob das Fehlen einer solchen Regelung zur Unwirksamkeit der Maßstabsregelung und damit der Satzung führen muss (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, S. 114;… Aussprung, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand: Februar 2004, § 8 Anm. 2.4.9.8) oder nicht (so das Verwaltungsgericht;… vgl. auch Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 2003, § 8 Rn. 1034; VG Frankfurt/Oder…, Urteil vom 12.01.2001 - 1 K 641/00 -, LKV 2002, S. 41; OVG Frankfurt/Oder…, Urteil vom 26.09.2002 - 2 D 9/02.NE -, LKV 2003, S. 284) nicht an.

    Auch wenn man die Notwendigkeit einer Regelung der Abgeltungsfläche mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. März 1995 - 4 K 22/94 - (KStZ 1996, S. 114) einmal unterstellt, führt diese vordergründige "Unvollständigkeit" der Bestimmung des § 4 Abs. 2 Buchst. f BGS 2002 im vorliegenden Einzelfall jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Maßstabsregelung bzw. der Satzung.

  • VG Greifswald, 11.01.2000 - 3 B 3052/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Mit Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 3 B 1770/00 - hat das Verwaltungsgericht dem Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz vom 14. September 2000 unter Abänderung des ablehnenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 11. Januar 2000 - 3 B 3052/99 - dahingehend stattgegeben, dass es die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Bescheide des Beklagten vom 26. Juli 1999 insoweit angeordnet hat, als der jeweils festgesetzte Beitrag den Betrag von 1.467,60 DM übersteigt, und im Übrigen den Antrag abgelehnt.

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Gerichtsakte, ferner auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Greifswald Az. 3 B 1770/00 und 3 B 3052/99, auf die beigezogenen Grundbuchauszüge (Beiakte C), die auf die gerichtliche Verfügung vom 16. Februar 2004 vom Beklagten übersandten Unterlagen (Beiakte D) und die beigezogene Globalberechnung Abwasserbeitrag Amt Y., Stand Januar 1995 (Beiakte E), verwiesen, die sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2004 gemacht worden sind.

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Es kommt insoweit deshalb darauf, ob das Fehlen einer solchen Regelung zur Unwirksamkeit der Maßstabsregelung und damit der Satzung führen muss (vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, S. 114;… Aussprung, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand: Februar 2004, § 8 Anm. 2.4.9.8) oder nicht (so das Verwaltungsgericht;… vgl. auch Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 2003, § 8 Rn. 1034; VG Frankfurt/Oder…, Urteil vom 12.01.2001 - 1 K 641/00 -, LKV 2002, S. 41; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 26.09.2002 - 2 D 9/02.NE -, LKV 2003, S. 284) nicht an.
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Der Landesgesetzgeber hat somit das Vorhandensein einer Satzung als Tatbestandsmerkmal für Anschlußbeiträge normiert (OVG Greifswald, Beschluß vom 29.07.1997 - 6 M 93/97 -, DVBl. 1998, 56, 57; so auch für das Erschließungsbeitragsrecht schon BVerwG, Urteil vom 21.09.1973 - IV C 39.72 -, DVBl. 74, 294); § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG ist eine Spezialregelung für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht (OVG Greifswald, Beschluß vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 - LKV 2000, 161 ff.).
  • OLG Dresden, 27.06.2002 - 21 U 864/00

    Durchleitungsrecht für Altanlagen nach § 109 Abs. 2 SächsWG

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
    Zugunsten des Amtes Y. ist für die Grundstücke, über die Anlagen der Abwasserbeseitigung verlaufen, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit aufgrund von § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV mit dem Inkrafttreten der SachenR-DV am 11. Januar 1995 (§ 14 SachenR-DV) kraft Gesetzes begründet worden (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96 -, BGHZ 138, 281, 283;… Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 129/03 -, ZOV 2004, S. 24; OLG Dresden, Urteil vom 27.06.2002 - 21 U 864/00 -, VIZ 2003, S. 140 - zitiert nach JURIS;… vgl. auch Schmidt-Räntsch, Die Verordnungen auf dem Gebiet der Sachenrechtsbereinigung, VIZ 1995, S. 1, 2).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 5.02

    Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 9 M 2240/93

    Verwendung; Vollgeschoßmaßstab; Grundstücksfläche; Kanalbaubeitragsrecht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1997 - 6 M 93/97

    Straßenbaubeitrag; Beitragssatzung; Rückwirkung; Anschlußbeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1999 - 1 M 91/99

    Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche …

  • VG Frankfurt/Oder, 12.01.2001 - 1 K 641/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Dass auch auf den "tatsächlich vorhandenen Berechnungswert" abgestellt wird, hat seinen Grund darin, dass sich - wie die Antragsteller selbst erkannt haben - die nähere Umgebung des Grundstückes teilweise auch im unbeplanten Innenbereich befinden kann (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 - 1 L 58/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2013 - 1 M 163/13

    Eine Änderungssatzung ändert nur die Satzung, die sie ändert.

    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die erste wirksame Satzung, die die zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 9 Abs. 3 KAG M-V in Bezug auf das Grundstück Flurstück .../... notwendige rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24.03.2004, a. a. O.) hat entstehen lassen, war die Wasseranschlusssatzung - WAS - vom 27. November 2007 i. d. F. der Zweiten Änderungsatzung vom 17. Februar 2011, die mit ihrem § 13 Abs. 5 auch dann gemeinsame Hausanschlüsse zugelassen hat, wenn für Hinterliegergrundstücke keine Grunddienstbarkeit gesichert ist, diese Grundstücke aber an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen sind und ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 BGB besteht.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO verweist, entsprechen der Rechtsprechung des Senats zur Frage der notwendigen rechtlichen Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wie für die Anschlussgenehmigung des Verbandes in schlüssiger Form durch den Zugang des Beitragsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, zit. n. juris) und begegnen auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 1 M 161/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser; Wiederaufleben einer Änderungssatzung

    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die erste wirksame Satzung, die die zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 9 Abs. 3 KAG M-V in Bezug auf das Grundstück der Antragstellerin notwendige rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 a. a. O.) hat entstehen lassen, war die Wasseranschlusssatzung - WAS - vom 27. November 2007 i. d. F. der Zweiten Änderungsatzung vom 17. Februar 2011, die mit ihrem § 13 Abs. 5 auch dann gemeinsame Hausanschlüsse zugelassen hat, wenn für Hinterliegergrundstücke keine Grunddienstbarkeit gesichert ist, diese Grundstücke aber an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen sind und ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 BGB besteht.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 160/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO verweist, entsprechen der Rechtsprechung des Senats zur Frage der notwendigen rechtlichen Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wie für die Anschlussgenehmigung des Verbandes in schlüssiger Form durch den Zugang des Beitragsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 - 1 L 58/02 -, zit. n. juris) und begegnen auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 162/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO verweist, entsprechen der Rechtsprechung des Senats zur Frage der notwendigen rechtlichen Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wie für die Anschlussgenehmigung des Verbandes in schlüssiger Form durch den Zugang des Beitragsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, zit. n. juris) und begegnen auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 164/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser; Gleichheitsverstoß bei Gebührenbefreiung für …

    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO verweist, entsprechen der Rechtsprechung des Senats zur Frage der notwendigen rechtlichen Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wie für die Anschlussgenehmigung des Verbandes in schlüssiger Form durch den Zugang des Beitragsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 - 1 L 58/02 -, zit. n. juris) und begegnen auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 166/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO verweist, entsprechen der Rechtsprechung des Senats zur Frage der notwendigen rechtlichen Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wie für die Anschlussgenehmigung des Verbandes in schlüssiger Form durch den Zugang des Beitragsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, zit. n. juris) und begegnen auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06

    Nacherhebung eines Anschlussbeitrags

    Eine solche Regelung, die den atypisch niedrigen Vorteil solcher Flächen berücksichtigen will, begegnet keinen Bedenken und liegt im ortsgesetzgeberischen Ermessen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO verweist, entsprechen der Rechtsprechung des Senats zur Frage der notwendigen rechtlichen Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wie für die Anschlussgenehmigung des Verbandes in schlüssiger Form durch den Zugang des Beitragsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 - 1 L 58/02 -, zit. n. juris) und begegnen auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.

  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Von dieser Eigentumslage ausgehend ist dann die Problematik der hinreichenden rechtlichen Absicherung des Anschlussvorteils im Sinne von § 8 Abs. 2, Abs. 6 KAG zu beurteilen (vgl. zum dortigen Landesrecht OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -, juris, Rn. 174).

    Hier ist eine zusätzliche (dingliche) Sicherung zugunsten des veranlagten Grundstückseigentümers entbehrlich, da die Benutzungsmöglichkeit als Voraussetzung der beitragsrechtlichen Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung hinreichend durch das Leitungsrecht des Einrichtungsträgers gesichert ist (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen…, Urteil vom 15. Februar 2000, a.a.O., Rn. 76 ff.; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 24. März 2004, a.a.O., Rn. 182 ff. für eine gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Nr. 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV begründete beschränkte persönliche Dienstbarkeit; anders in Bezug auf Letztere unter Hinweis auf die Möglichkeit lastenfreien Erwerbs VG Magdeburg…, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 282/05 -, juris, Rn. 22;… Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08

    Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 1 M 165/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung; …

  • VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 619/15

    Heranziehung zu Anschlussbeitrag (Schmutz- und Niederschlagswasser)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2007 - 4 M 54/07

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei der Sicherung des …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2018 - 1 L 381/15

    Erhebung und Nacherhebung von Schmutzwasserbeiträgen; Grundstücksbegriff; …

  • VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19
  • VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19

    Anschlussbeitrag für Schmutz- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18

    Weitere Erhebungen von Ausbaubeiträgen - Erstmalige Entstehung einer Vorteilslage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 3 LZ 177/20

    Gebührenmaßstab bei der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung

  • VG Greifswald, 13.11.2017 - 3 A 2209/16

    Niederschlagswasserentsorgung; Anschlussbeitrag; Korrektur der Abgabenkalkulation …

  • VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13

    Rechtmäßigkeit der Satzung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen

  • VG Schwerin, 23.02.2018 - 4 A 467/15

    Regelmäßige Überprüfung der Globalkalkulation eines Anschlussbeitrags - …

  • VG Schwerin, 20.02.2017 - 4 A 485/13

    Schmutzwasserbeitrag: Anfechtung der Bescheide für den …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2022 - 3 LZ 477/18

    Bemessung von Niederschlagswasserbeiträgen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2020 - 1 M 660/19

    Schmutzwasseranschlussbeitrag bezogen auf ein saisonal als Campingplatz genutztes …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - 2 O 22/10

    Anschluss- und Benutzungszwang bei über privatem Grundbesitz verlaufenden Anlagen

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