Rechtsprechung
| VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15.TR |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme von synthetischem Cannabinoid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kräutermischung kann den Lappen kosten!
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Einmaliger Konsum von Kräutermischungen mit dem Wirkstoff einer”harten Droge”rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bereits ein einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Führerscheinentzug wegen Drogenkonsum
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einmaliger Konsum von Kräutermischungen mit Wirkstoff einer "harten Droge" rechtfertig Entziehung der Fahrerlaubnis - Nachweis der Droge schließt Fahreignung unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Konzentration im Blut grundsätzlich aus
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11
Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer …
Auszug aus VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, u.a. Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 -11 CS 10.1810-; juris). - VG Augsburg, 10.05.2013 - Au 7 S 13.576
Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum der Kräutermischungen Smile und Jamaican …
Auszug aus VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
Von solchen Stoffen geht für den Straßenverkehr ein signifikant höheres Risiko für den Straßenverkehr aus, was regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich macht (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 10. Mai 2013 -Au 7 S 13.576-; VG München, Beschluss vom 25. Juni 2010 - M 1 S 10.2253-; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 7. Mai 2009 - 3 L 315/09.NW-, letztere zur vergleichbaren Droge JWH-018; juris). - VGH Bayern, 18.10.2010 - 11 CS 10.1810
Konsum von Spice vor dem 22. Januar 2009
Auszug aus VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, u.a. Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 -11 CS 10.1810-; juris).
- VG Neustadt, 07.05.2009 - 3 L 315/09
Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Spice
Auszug aus VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
Von solchen Stoffen geht für den Straßenverkehr ein signifikant höheres Risiko für den Straßenverkehr aus, was regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich macht (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 10. Mai 2013 -Au 7 S 13.576-; VG München, Beschluss vom 25. Juni 2010 - M 1 S 10.2253-; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 7. Mai 2009 - 3 L 315/09.NW-, letztere zur vergleichbaren Droge JWH-018; juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 10 B 10085/06
Auszug aus VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, u.a. Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 -11 CS 10.1810-; juris). - VGH Bayern, 08.11.2006 - 11 CS 05.2688
Auszug aus VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
Umstände, die die normative Regelannahme in Frage stellen könnten und für die damit der Antragsteller darlegungs- und nachweispflichtig ist (BayVGH, Beschluss vom 8. November 2006 - 11 CS 05.2688 - m.w.N.), liegen hier nicht vor. - VG München, 25.06.2010 - M 1 S 10.2253
Entziehung der Fahrerlaubnis; Verlust der Fahreignung aufgrund einmaligen Konsums …
Auszug aus VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
Von solchen Stoffen geht für den Straßenverkehr ein signifikant höheres Risiko für den Straßenverkehr aus, was regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich macht (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 10. Mai 2013 -Au 7 S 13.576-; VG München, Beschluss vom 25. Juni 2010 - M 1 S 10.2253-; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 7. Mai 2009 - 3 L 315/09.NW-, letztere zur vergleichbaren Droge JWH-018; juris).
- VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17
Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil
In der Anlage 4 FeV hat der Verordnungsgeber eine Bewertung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen und Erkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen, indem er die auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnenen und bereits im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" zusammengefassten Erkenntnisse in die FeV integriert und damit normativ als für den Regelfall zutreffend gekennzeichnet hat (stRspr., vgl. nur VG Trier, Beschluss vom 31. März 2015 - 1 L 669/15.TR -, juris Rn. 5). - VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21
Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im …
In § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. der Anlage 4 FeV hat der Verordnungsgeber eine Bewertung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen und Erkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen, indem er die auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnenen und bereits im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" zusammengefassten Erkenntnisse in die FeV integriert und damit normativ als für den Regelfall zutreffend gekennzeichnet hat (VG Trier, Beschluss vom 31. März 2015 - 1 L 669/15.TR -, juris Rn. 5). - VG Trier, 02.11.2022 - 1 L 3014/22
Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum
In § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV hat der Verordnungsgeber eine Bewertung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen und Erkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen, indem er die auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnenen "Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahreignung" des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr und Bundesministerium für Gesundheit in die FeV integriert (vgl. BR-Drs. 443/98, 262) und damit normativ als für den Regelfall zutreffend gekennzeichnet hat (vgl. VG Trier, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 1 L 669/15.TR -, und vom 27. Februar 2018 - 1 K 10622/17.TR -, juris).
- VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens
In § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. der Anlage 4 FeV hat der Verordnungsgeber eine Bewertung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen und Erkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen, indem er die auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnenen und bereits im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" zusammengefassten Erkenntnisse in die FeV integriert und damit normativ als für den Regelfall zutreffend gekennzeichnet hat (vgl. VG Trier, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 1 L 669/15.TR -, und vom 27. Februar 2018 - 1 K 10622/17.TR -, juris). - VG Hamburg, 02.07.2021 - 15 E 2295/21
Entziehung seiner Fahrerlaubnis; einmaliger Probierkonsum einer Mikrodosis von …
Typischerweise ist der Konsument in eine illegale Szene verstrickt und es ist unwahrscheinlich, dass sich bei ihm ein von Verantwortungsbewusstsein gekennzeichnetes Konsummuster entwickelt, das eine strikte Trennung von Drogenkonsum und Führen von Kraftfahrzeugen sicherstellt (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 18.10.2010, 11 CS 10.1810, juris Rn. 18 m.w.N.; VG Trier, Beschluss vom 31.03.2015, 1 L 669/15.TR, juris Rn. 11 f.). - VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung; …
In § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. der Anlage 4 FeV hat der Verordnungsgeber eine Bewertung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen und Erkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen, indem er die auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnenen und bereits im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" zusammengefassten Erkenntnisse in die FeV integriert und damit normativ als für den Regelfall zutreffend gekennzeichnet hat (vgl. VG Trier, Beschluss vom 31. März 2015 - 1 L 669/15.TR -, juris; VG Trier, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 1 K 10622/17.TR -, juris). - VG Bayreuth, 27.05.2020 - B 1 S 20.437
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums synthetischer Cannabinoide
Rn. 20 Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an, die übrigens unter Berufung auf die Gesetzesbegründung von anderen Verwaltungsgerichten geteilt wird, so z.B. VG Trier (B.v. 31.3.2015 - 1 L 669/15.TR - juris), welches ausführt, dass "die neu in die Anlage 2 des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmenden synthetischen Cannabinoide ein dem THC sehr ähnliches Wirkspektrum aufweisen, wobei jedoch im Vergleich zu THC eine deutlich erhöhte pharmakologische Potenz vorliegt.
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