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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6183
OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97 (https://dejure.org/1997,6183)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.1997 - 1 L 69/97 (https://dejure.org/1997,6183)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 1 L 69/97 (https://dejure.org/1997,6183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bürgermeister; Gemeindliche Satzung; Veränderungssperre; Fremdenverkehrssatzung; Ausvertigung; Bebauungsplan

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    Ob die Ausfertigung über die Bestätigung der Authentizität hinaus auch die Legalität des Verfahrens zu bestätigen hat (Bundesrecht fordert dieses jedenfalls nicht - siehe BVerwG, Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BRS 52 Nr. 32 -), bedarf hier keiner Erörterung, da für die Veränderungssperre kein besonderer Verfahrensgang zu bestätigen ist.
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    Das setzt zunächst voraus, daß die Planung im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll; denn erst dann ist eine Planung gewissermaßen existent und bedarf der Sicherung und erst dann sind auch die in der Veränderungssperre enthaltenen Verbote als Ausdruck zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums unbedenklich (BVerwG, Urt. v. 10.09.1976 - 4 C 39.74 -, BRS 30 Nr. 76; Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -,BRS 55 Nr. 95).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    Daß Bundesrecht nicht regelt, welche Anforderungen an die Ausfertigung von Bebauungsplänen (oder Veränderungssperresatzungen) im einzelnen zu stellen sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 09.05,1996 - 4 B 60.96 -, BauR 1996, 670).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    In einem Beschluß vom 24. Mai 1989 (4 NB 10.89, BRS 49 Nr. 25) geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, daß eine vom Bürgermeister mit Datumsangabe vollzogene Unterzeichnung der Bebauungsplanurkunde mit dem Familiennamen den an eine Ausfertigung zu stellenden Anforderungen entspreche.
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    Das setzt zunächst voraus, daß die Planung im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll; denn erst dann ist eine Planung gewissermaßen existent und bedarf der Sicherung und erst dann sind auch die in der Veränderungssperre enthaltenen Verbote als Ausdruck zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums unbedenklich (…BVerwG, Urt. v. 10.09.1976 - 4 C 39.74 -, BRS 30 Nr. 76; Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -,BRS 55 Nr. 95).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen oder lediglich das städtebaulich Unerwünschte festzustellen, reicht nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 05.02.1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95

    Planungsrecht; Ausbau; Dachgeschoß; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    Das Verfahren 1 L 262/95 betraf einen Fall, wo die Ausfertigung zwar erfolgt war, aber erst nach der Ersatzverkündung, so daß der Plan nicht an einem Ausfertigungsmangel litt, sondern mangels Verkündung (des ausgefertigten Planes) unwirksam war.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 L 56/95

    Dokumentenbestätigung; Bebauungsplan; Ausfertigung; Innenbereich; Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
    Auch aus der Entscheidung vom 28. November 1995 (1 L 56/95) läßt sich nicht herleiten, daß der Senat einen "ausdrücklichen Ausfertigungsvermerk" fordert.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19

    Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Satzung, wie bei einer Veränderungssperre, nur im Rahmen der Ausfertigung unterschrieben wird, und es nicht, wie zum Beispiel bei Bebauungsplänen, eine Verfahrensleiste gibt, innerhalb derer verschiedene Verfahrensschritte durch Unterschrift bestätigt werden (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 23.10.1997 - 1 L 69/97 -, Rn. 27 ff., juris).

    OVG, Urteil vom 23.10.1997 - 1 L 69/97 -, Rn. 31, juris; zur Bestätigung der Legalität auch Schl.-Holst.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1998 nichts dagegen einzuwenden hatte, dass das Normenkontrollgericht den von dem Bürgermeister in dem dortigen Fall unterzeichneten Vermerk des Inhalts, dass der Bebauungsplan von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen worden sei und die Gemeindevertretung gleichzeitig die Planbegründung gebilligt habe, als Ausfertigung des Plans gewertet habe (BVerwG…, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 4 BN 46.98 -, juris Rn. 3; so wohl auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 1 L 69/97 -, Ls. und Rn. 22, hier für den Bebauungsplan allerdings offengelassen, …und Beschluss vom 29. Dezember 1997 - 1 L 117/97 -, juris Rn. 5; ebenso VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 8 S 1806/94 -, juris Ls. und Rn. 16; a.A. etwa Thüringer OVG…, Urteil vom 21. September 2011 - 1 N 750/06 -, juris Rn. 47), greift eine solche Betrachtung für den vorliegenden Fall nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Auch die vom Bürgermeister unterschriebene Erklärung, dass der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Text, an einem bestimmten Tag von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt wurde, kann deshalb die Anforderungen an eine Ausfertigung erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 1997 - 1 L 69/97 -, Rn. 30, juris).
  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Zwar kann ein Bebauungsplan grundsätzlich durch die vom Bürgermeister mit Datumsangabe vollzogene Unterzeichnung der Planurkunde ausgefertigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.1989 - 4 NB 10/89 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.10.1997 - 1 L 69/97 -).

    Entscheidend ist jedenfalls, dass die Unterschrift als diejenige, die der Ausfertigung dienen soll, identifizierbar sein muss (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.10.1997, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17

    Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten …

    Rn. 50 Die Ausfertigung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters, die erkennbar bestätigt, dass der Bebauungsplan mit allen seinen Normbestandteilen von der Gemeindevertretung so als Satzung beschlossen worden ist und die Gemeindevertretung die Planbegründung gebilligt hat (vgl. Urt. des Senats v. 23.10.1997, 1 L 69/97, Juris [Rn. 22] …sowie Urt. v. 27.11.1998, 1 K 13/93, SchlHA 2000, 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2005 - 1 LA 128/04

    Unzureichende Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Die Ausfertigung eines Bebauungsplans durch den Bürgermeister hat zu bestätigen, dass die Satzung - mit ihrem letztlich maßgeblichen Inhalt - an einem bestimmten Tag von der Gemeindevertretung beschlossen worden und die ausgefertigte Satzung (Planzeichnung und Text) mit dem beschlossenen Inhalt der Satzung identisch ist (Authentizität; vgl. Urt. des Senats v. 23.10.1997, 1 L 69/97, Die Gemeinde 1998, 109 f.).

    Die Ausfertigung eines Bebauungsplans durch den Bürgermeister hat zu bestätigen, dass die Satzung - mit ihrem letztlich maßgeblichen Inhalt - an einem bestimmten Tag von der Gemeindevertretung beschlossen worden und die ausgefertigte Satzung (Planzeichnung und Text) mit dem beschlossenen Inhalt der Satzung identisch ist (Authentizität; vgl. Urt. des Senats v. 23.10.1997, 1 L 69/97, Die Gemeinde 1998, 109 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - 10 A 5.20

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Kfz-Werkstatt; Lärmgutachten; …

    Rn. 60 b. Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1998 nichts dagegen einzuwenden hatte, dass das Normenkontrollgericht den von dem Bürgermeister in dem dortigen Fall unterzeichneten Vermerk des Inhalts, dass der Bebauungsplan von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen worden sei und die Gemeindevertretung gleichzeitig die Planbegründung gebilligt habe, als Ausfertigung des Plans gewertet habe (BVerwG…, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 4 BN 46.98 -, juris Rn. 3; so wohl auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 1 L 69/97 -, Ls. und Rn. 22, hier für den Bebauungsplan allerdings offengelassen, …und Beschluss vom 29. Dezember 1997 - 1 L 117/97 -, juris Rn. 5; ebenso VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 8 S 1806/94 -, juris Ls. und Rn. 16; a.A. etwa Thüringer OVG…, Urteil vom 21. September 2011 - 1 N 750/06 -, juris Rn. 47), greift eine solche Betrachtung für den vorliegenden Fall nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96

    Ausschluß von Betrieben des Einzelhandels im Gewerbegebiet)

    Die Unterschrift des Bürgermeisters bzw. des Oberbürgermeisters unter dem von der Gemeindevertretung bzw. der Ratsversammlung beschlossenen Satzungstext unter Angabe des Datums, an dem die Unterschrift geleistet worden ist, ist eine ordnungsgemäße Ausfertigung; der Verwendung der Worte "ausgefertigt" oder "Ausfertigung" bedurfte es nicht (vgl. §§ 4 Abs. 2 GO, 66 Abs. 1 Nr. 4 LVwG sowie das Urt. d. Senats v. 23.10.1997 - 1 L 69/97 - …und Beschl. v. 29.12.1997 - 1 L 117/97 - sowie das Urt. d. OVG Münster v. 28.06.1996 - 12 A 2619/92-, NVwZ-RR 1997, 172, Beschlüsse des VGH Mannheim v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BRS 57 Nr. 50 u. v. 22.03.1995 - 8 S 368/95 -, BRS 57 Nr. 31, vgl. auch BVerwG, Beschlüsse v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89-, BRS 49 Nr. 25 sowie v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BRS 52 Nr. 32, S. 96 f.).
  • VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3089/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

    Juris und Urteil vom 23. Oktober 1997, - 1 L 69/97 -, GemSH 1998, 109; VGH Mannheim, Urteil vom 24. November 1993, - 3 S 1631/91 -, zit. nach Juris und Beschluss vom 28. Januar 1995, - 3 S 3125/94 -, BWGZ 1995, 211; vgl. Wuttig/Hürholz, Gemeindliches Satzungsrecht in Praxis und Rechtsprechung, Loseblattslg., Frage 10, S. 1 f. und Ziegler, a.a.O., 287 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.1997 - 1 L 117/97

    Verbote durch eine Baumschutzsatzung als rechtswidrige Inhaltsbestimmung des …

    Der Senat hat mit Urteil vom 23. Oktober 1997 - 1 L 69/97 - entschieden, daß dafür die Unterschrift des Bürgermeisters unter dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Satzungstext unter Angabe des Datums, an dem die Unterschrift geleistet worden ist, genügt (vgl. §§ 4 Abs. 2 GO, 66 Abs. 1 Nr. 4 LVwG …sowie Urt. des OVG Münster v. 28.06.1996 - 12 A 2619/92 -, NVwZ-RR 1997, 172, Beschlüsse des VGH Mannheim v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BRS 57 Nr. 50 u. v. 22.03.1995 - 8 S 368/95 -, BRS 57 Nr. 31, vgl. auch BVerwG, Beschlüsse v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25 sowie v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BRS 52 Nr. 32, S. 96 f.).
  • VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3820/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

  • VG Weimar, 05.11.2002 - 3 K 1667/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

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