Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungenehmigte Nutzung; Garage; Wohnzweck; Sylter Garage
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 17.03.1993 - 8 A 86/92
- OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92
Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93
Bei einer Vielzahl illegal genutzter Bauwerke in einem bestimmten Gebiet ist es notwendig, daß die Behörde planmäßig vorgeht und weder in ihrem Plan noch bei der Ausführung willkürliche Ausnahmen macht (VGH Kassel, Beschl. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, NVwZ 1986, 683 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -).Der Fortgang des Verfahrens in zweiter Instanz macht deutlich, daß es sich bei den abgegebenen Erklärungen nicht um eine Prozeßerklärung handelte, mit deren Realisierung nicht ernsthaft zu rechnen war (siehe OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -).
- BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80
Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (Beschl. v. 01.03.1993 - 1 M 81/92 -, Die Gemeinde 1993, 124). - VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93
Bei einer Vielzahl illegal genutzter Bauwerke in einem bestimmten Gebiet ist es notwendig, daß die Behörde planmäßig vorgeht und weder in ihrem Plan noch bei der Ausführung willkürliche Ausnahmen macht (VGH Kassel, Beschl. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, NVwZ 1986, 683 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -). - OVG Schleswig-Holstein, 01.03.1993 - 1 M 81/92
Nutzungsuntersagung; Bauliche Anlage; Baugenehmigung; Gewerbebetrieb; Private …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (Beschl. v. 01.03.1993 - 1 M 81/92 -, Die Gemeinde 1993, 124). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1970 - I B 11/70
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (Beschl. v. 01.03.1993 - 1 M 81/92 -, Die Gemeinde 1993, 124).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 1 L 118/93
Bauaufsichtsbehörde; Baurechtswidrige Nutzung; Gleichheitssatz; Willkürverbot
In diesem Zusammenhang reichen behördliche Erklärungen, die in früheren Zeiten abgegeben worden sind und den Inhalt hatten, es werde auch gegen vergleichbare Bauten eingeschritten, nicht aus, um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren, wenn tatsächlich nicht entsprechend vorgegangen wird und sachliche Gründe dafür fehlen (Urt. des Senats v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -).Sowohl in dem genannten Parallelfall (Urt. des Senats v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -) als auch in diesem Verfahren hat der Vertreter des Beklagten sowohl während der Verfahren als auch in der mündlichen Verhandlung durch Vorlage seiner Unterlagen hinreichend deutlich gemacht, daß gegen rechtswidrige Garagennutzungen in W. vorgegangen wird.
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94
Baurechtswidriger Zustand; Anordnung des Sofortvollzugs; Sofortvollzug; …
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (Beschl. v. 01.03.1993 - 1 M 81/92 -, Die Gemeinde 1993, 124; Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -). - OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1997 - 1 L 233/96
Nutzungsverbot; Wehrmachtsbauten
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (siehe Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -). - OVG Schleswig-Holstein, 04.05.1994 - 1 L 82/93
Beseitigungsverfügung; Wochenendhaus; Baugenehmigung; Privilegierung
Bei einer Vielzahl illegal genutzter Bauwerke in einem bestimmten Gebiet ist es notwendig, daß die Behörde planmäßig vorgeht und weder in ihrem Plan noch bei der Ausführung willkürliche Ausnahmen macht (Urt. des Senats v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -).
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