Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Qualifizierte Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 24.02.2012 - 3 A 1484/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07
Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass es dem einer Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht zugrundeliegenden Gedanken der Verwaltungsvereinfachung ( OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris, Rn. 76 ) widerspräche, wenn solche Grundstücke bei der Betrachtung der ortsüblichen Bebauungstiefe (mit-) berücksichtigt werden müssten.Die Tiefenbegrenzungsregelung erfüllt den Zweck, dass die abgabenerhebende Körperschaft bei Grundstücken, die im Übergangsbereich vom Innen- zum Außenbereich liegen, keine exakte, metergenaue und fehleranfällige Einzelfallbewertung des beitragsrelevanten, im baurechtlichen Innenbereich liegenden Grundstücksteils vornehmen muss ( OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, a.a.O.).
Es unterfällt daher dem Spielraum des Satzungsgebers, bei der ihm obliegenden Ermittlung der örtlichen Verhältnisse im Satzungsgebiet (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris, Rn. 77 ) die von einer baurechtlichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB erfassten Grundstücke bei der Betrachtung der üblichen Bebauungstiefe aus Vereinfachungserwägungen unberücksichtigt zu lassen.
Darf zudem der Satzungsgeber bei Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe seine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse auf repräsentative Lagen beschränken (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris, Rn. 78 ), und muss er mithin nicht alle Grundstücke im Geltungsbereich der Tiefenbegrenzung untersuchen, so ist es ihm nicht verwehrt, Grundstücke bei der Ermittlung der Tiefenbegrenzung außer Betracht zu lassen, die im Geltungsbereich der o.g. Satzungen liegen.
Rn. 22 Der Senat hat in dem von dem Verwaltungsgericht angesprochenen Urteil (… OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, a.a.O.) - ebenso wie in zahlreichen anderen Entscheidungen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des früheren 4. Senates des Oberverwaltungsgerichts Greifswald ( OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris) - die grundsätzliche Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht und ihre Bedeutung im Spannungsfeld mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Vorteilsprinzip betont.
Fehlt sie in einer Beitragssatzung, d.h. verzichtet der Satzungsgeber auf dieses Instrument der Verwaltungsvereinfachung, sind in jedem Einzelfall die örtlichen Grundstücksverhältnisse zu betrachten und der Kalkulation des Beitragssatzes sowie der Heranziehung der einzelnen Grundstückseigentümer zugrundezulegen ( OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, Rn. 87 ).
Auf diese Überlegung haben die Abgabensenate des Oberverwaltungsgerichts bereits in verschiedenen früheren Entscheidungen abgestellt (…vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris, Rn. 71 ;… Urt. v. 03.05.2011 - 1 L 59/10 -, juris, Rn. 101 ; Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, a.a.O., Rn. 44 ; Beschl. v. 03.05.2005 - 1 L 268/03 -, Beschlussabdruck, S. 18).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Dies ist bereits in der Grundsatzentscheidung des 4. Senates des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Juni 2004 (4 K 38/02, juris, Rn. 115) auch mit Blick auf weitere obergerichtliche Rechtsprechung als unstreitig bezeichnet worden.Ein in vollem Umfang im unbeplanten Innenbereich liegendes Grundstück hat grundsätzlich in vollem Umfange Baulandqualität (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 04.06.2004 - 4 K 38/02 -, juris, Rn. 115).
- VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Eine in diesem Sinne "qualifizierte" Tiefenbegrenzung sei nach der neueren Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern nicht zulässig (so VG Greifswald, Urt. v. 15.11.2012 - 3 A 684/10 -, juris).Rn. 23 Wenn das Verwaltungsgericht aus dem Urteil des Senates vom 10. Oktober 2012 auf die Unzulässigkeit der qualifizierten Tiefenbegrenzung schließt, weil - so das Verwaltungsgericht - diese dazu führte, dass übertiefe, vollständig im unbeplanten Innenbereich liegende Grundstücke im Widerspruch zum Vorteilsprinzip regelmäßig vollständig berücksichtigt werden müssten ( VG Greifswald, Urt. v. 15.11.2012 - 3 A 684/10 -, juris, Rn. 19 ), so ist ein solcher Schluss nicht gerechtfertigt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10
Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Auf diese Überlegung haben die Abgabensenate des Oberverwaltungsgerichts bereits in verschiedenen früheren Entscheidungen abgestellt (…vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris, Rn. 71 ; Urt. v. 03.05.2011 - 1 L 59/10 -, juris, Rn. 101 ;… Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, a.a.O., Rn. 44 ; Beschl. v. 03.05.2005 - 1 L 268/03 -, Beschlussabdruck, S. 18). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11
Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Rn. 22 Der Senat hat in dem von dem Verwaltungsgericht angesprochenen Urteil ( OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, a.a.O.) - ebenso wie in zahlreichen anderen Entscheidungen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des früheren 4. Senates des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (… OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris) - die grundsätzliche Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht und ihre Bedeutung im Spannungsfeld mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Vorteilsprinzip betont. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Auf diese Überlegung haben die Abgabensenate des Oberverwaltungsgerichts bereits in verschiedenen früheren Entscheidungen abgestellt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris, Rn. 71 ;… Urt. v. 03.05.2011 - 1 L 59/10 -, juris, Rn. 101 ;… Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, a.a.O., Rn. 44 ; Beschl. v. 03.05.2005 - 1 L 268/03 -, Beschlussabdruck, S. 18).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 1 K 46/11
Normenkontrolle einer Trinkwasserbeitragssatzung
Rn. 51 Der Senat hat mehrfach entschieden, dass der Satzungsgeber bei Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe seine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse auf repräsentativ ausgewählte Ortslagen beschränken darf (vgl. etwa OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, juris Rn. 20 , im Anschluss an OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 78 ).Dass er dabei die von einer baurechtlichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB erfassten Gemeindegebiete unberücksichtigt gelassen hat, unterfällt seinem Ermessensspielraum ( OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, juris Rn. 19 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2016 - 1 K 19/12
Normenkontrolle einer Schmutzwasserbeitragssatzung
Der Senat hat jedoch mehrfach entschieden, dass der Satzungsgeber bei Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe seine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse auf repräsentativ ausgewählte Ortslagen beschränken darf (vgl. etwa OVG Greifswald Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, juris Rn. 20 , im Anschluss an OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010, a.a.O., juris Rn. 78). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen auf kommunale Beitragssatzung
Dem ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit seinem Urteil vom 30. April 2014 - 1 L 80/12 - allerdings entgegen getreten und hat ausdrücklich eine qualifizierte Tiefenbegrenzungsregelung weiterhin für zulässig erachtet.
- VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung
Dies lässt sich auf das Anschlussbeitragsrecht übertragen, so dass die Regelung einer (qualifizierten) Tiefenbegrenzung grundsätzlich zulässig ist (vgl. Thüringer OVG…, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 -, juris, Rn. 108 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 1 K 9/13 -, juris, Rn. 32;… Urteil vom 5. Dezember 2016 - 1 K 8/13 -, juris, Rn. 51; Urteil vom 30. April 2014 - 1 L 80/12 -, juris, Rn. 19 ff.). - VG Greifswald, 16.10.2014 - 3 A 509/13
Anschlussbeitrag (Schmutzwasser); Vorteilsprinzip; Nichtigkeit der …
Soweit das erkennende Gericht bisher von der Unzulässigkeit der in der Satzung normierten "qualifizierten" Tiefenbegrenzung ausging (… VG Greifswald, Urt. v. 15.11.2012 - 3 A 684/10 -, juris Rn. 19 im Anschluss an OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, juris), wird daran mit Blick auf die neuere obergerichtliche Rechtsprechung ( OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, S. 7 ff. des Entscheidungsumdrucks) nicht mehr festgehalten. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2016 - 1 K 9/13
Ermittlung einer qualifizierten Tiefenbegrenzung
Der Senat hat mehrfach entschieden, dass der Satzungsgeber bei der Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe seine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse auf repräsentativ ausgewählte Ortslagen beschränken darf (vgl. vgl. etwa OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, juris Rn. 20 , im Anschluss an OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010, a.a.O., juris Rn. 78). - VG Greifswald, 07.07.2016 - 3 A 107/14
Innenbereichssatzung verdrängt die Tiefenbegrenzung einer …
Dieser Zweck entfällt bei Grundstücken im Geltungsbereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, weil dort keine grundstücksbezogene Einzelfallermittlung der Ausdehnung des baurechtlichen Innenbereiches mehr erforderlich ist (vgl. zum Anschlussbeitragsrecht OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, juris Rn. 19 ). - VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
Wirksamkeit von 1992 im Beitrittsgebiet geschlossenen Verträgen über die Kosten …
Nach der Rechtsprechung des OVG Greifswald darf der Satzungsgeber bei Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe seine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse auf repräsentativ ausgewählte Ortslagen beschränken (vgl. etwa OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, juris Rn. 20 , im Anschluss an OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 78 ).
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