Rechtsprechung
| VG Köln, 24.08.2005 - 1 L 803/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Telekommunikationsrechtliche Ausgestaltung der Genehmigung der monatlichen Entgelte für die Überlassung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) aus Kupfer sowie aus Glasfaser durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP); ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von …
Auszug aus VG Köln, 24.08.2005 - 1 L 803/05
Rn. 6 Die Antragstellerin hat dagegen rechtzeitig Anfechtungsklage erhoben (1 K 2924/05; VG Köln) und macht im vorliegenden Aussetzungsverfahren im Wesentlichen geltend: Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sei die Widerrufsverfügung rechtswidrig und verletze sie in ihren Rechten.Rn. 8 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (1 K 2924/05) gegen Ziffer 4 der Regulierungsverfügung der Regulierungsbehörde vom 20.04.2005 (00 0-00- 000/0) anzuordnen.
- VG Köln, 05.11.1998 - 1 K 5943/97
Auszug aus VG Köln, 24.08.2005 - 1 L 803/05
Rn. 21 vgl: VG Köln, Urteil vom 05.11.1998 - 1 K 5943/97 -.
- VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von …
Rn. 5 Den dagegen gerichteten Aussetzungsantrag der Klägerin hat das erkennende Gericht durch Beschluss vom 24. August 2005 -1 L 803/05- abgelehnt.Rn. 15 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der Verfahrensakte 1 L 803/05 verwiesen.
Dies wird bestätigt durch die Ausführungen der Beklagten im vorangegangenen Aussetzungsverfahren 1 L 803/05 (Schriftsatz vom 10. Juni 2005, S.4).
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