Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 1 L 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
KAG LSA § 8 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung zur Erstattung von Grundstücksanschlusskosten; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erneuerung; Gerichtliche Überprüfung der Notwendigkeit einer Erneuerung; Entscheidung der Gemeinde über die Erneuerung von Abwassergrundstücksanschlüssen; ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 21.01.2004 - 5 A 491/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 1 L 83/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 523/02
Ansehung der Ersetzung eines durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abgenutzen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 1 L 83/04
Eine Erneuerung i. S. dieser Regelung liegt in Übereinstimmung mit § 8 Satz 1 KAG LSA dann vor, wenn ein nach bestimmungsgemäßem Gebrauch abgenutzter Anschluss durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und gleicher Ausbauqualität unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts ersetzt wird (OVG LSA, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -).Wird hingegen nur ein Teilstück einer Grundstücksanschlussleitung - etwa wegen einer Beschädigung - ersetzt, so handelt es sich nicht um eine Erneuerung, sondern allenfalls um eine Unterhaltungsmaßnahme (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -).
Es genügt nicht, wenn - wie hier - nur beschädigte Teile eines vorhandenen Anschlusses ausgewechselt werden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -).
- OVG Niedersachsen, 13.10.2000 - 9 L 1629/00
Abwasseranschluss; Erneuerung; Grundstücksanschluss; Grundstücksanschlusskanal; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 1 L 83/04
Dabei hat die Gemeinde bei der Beurteilung, ob eine Erneuerung notwendig ist, einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren, weiten Beurteilungsspielraum (zur Duldungspflicht bei einer Erneuerungsmaßnahme nach der AVBWasserV: OVG LSA, Urt. v. 08.08.2002 - 1 L 428/01 - Nds.OVG, NVwZ-RR 2001, 264 ;… Dietzel, in: Driehaus , Kommunalabgabenrecht, zu § 10 Rdnr. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 428/01
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 1 L 83/04
Dabei hat die Gemeinde bei der Beurteilung, ob eine Erneuerung notwendig ist, einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren, weiten Beurteilungsspielraum (zur Duldungspflicht bei einer Erneuerungsmaßnahme nach der AVBWasserV: OVG LSA, Urt. v. 08.08.2002 - 1 L 428/01 - Nds.OVG, NVwZ-RR 2001, 264 ;… Dietzel, in: Driehaus , Kommunalabgabenrecht, zu § 10 Rdnr. 21).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 12 B 12.25
Kostenerstattung für Arbeiten an Trinkwasserleitungen; Teilnichtigkeit der …
Ihm kommt aber hinsichtlich der Notwendigkeit von Maßnahmen (vgl. OVG ST, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 1 L 83/04 -, juris Rn. 22 ff.; VG Regensburg…, Urteil vom 24.5.2000 - RN 3 K 99.675 -, juris Rn. 22) - wie auch hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfangs - ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der durch die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit unter Abwägung der gemeindlichen und privaten Belange begrenzt wird (vgl. VG Arnsberg…, Urteil vom 14. November 2019 - 5 K 7166/17 -, juris, Rn. 29 ff.;… Unkel, in: Driehaus, KommunalabgabenR [März 2025], § 10 KAG Rn. 27).Nach den Wertermittlungsrichtlinien 1976 (WertR 76) beträgt die Lebensdauer von Rohrleitungen in Wasserversorgungsanlagen etwa 40-60 Jahre (vgl. Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 146 vom 6. August 1976, Anlage 7 Ziffer 1.2; zur Relevanz der WertR 76 OVG ST, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 1 L 83/04 -, juris Rn. 23;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 66; eine Nutzungsdauer von etwa 30-50 Jahren für in den 1960ern und 1970er Jahren verlegte Trinkwasserleitungen annehmend VG Magdeburg…, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, juris Rn. 18; eine Nutzungsdauer von etwa 40 Jahren für AZ-Leitungen annehmend VG Greifswald…, Urteil vom 19. März 2015 - 3 A 793/14 -, juris Rn. 18).
Rn. 42 Die Aufgabe, ein störungsfreies Funktionieren der Wasserversorgung zu gewährleisten, rechtfertigt es auch, nicht erst einen Schadenseintritt an den AZ-Leitungen abzuwarten (vgl. OVG ST, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 1 L 83/04 -, juris Rn. 22 ff.; VG Greifswald…, Urteil vom 25. September 2020 - 3 A 574/19 HGW -, juris Rn. 28;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 69a).
Rn. 44 Weiterhin erscheint es sachgerecht, dass der Beklagte im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative zur Erforderlichkeit des Austauschs der AZ-Leitungen auch organisatorische und fiskalische Erwägungen anstellte, die für eine Koordinierung der Maßnahmen an der Trinkwassereinrichtung mit den Straßenbauarbeiten sprachen, in deren Zuge es ohnehin zur Eröffnung des Straßenraums kam (vgl. hierzu OVG ST, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 1 L 83/04 -, juris Rn. 23;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 66).
- VG Cottbus, 11.01.2022 - 6 K 404/19 Die Erneuerung stellt damit regelmäßig eine Ersetzung der nicht mehr oder nicht mehr ohne Bedenken funktionstüchtigen (Anschluss-)Leitung oder eines wesentlichen Teils von ihr und der sonstigen wesentlichen Bestandteile des Anschlusses nach ihrer/seiner verschleißbedingten Abnutzung durch bestimmungsgemäße Nutzung durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und - unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts - Ausbauqualität mit im Wesentlichen unverändertem Verlauf dar, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Anschlussleitung bzw. des Anschlusses wiederherzustellen (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 13.11.2015 - 8 K 2294/12 -, juris;… Kluge, a.a.O., § 10 Rn. m.w.N.;… Rn. 66 ff.; zum dortigen Landesrecht OVG RP…, Urt. vom 29.6.2017 - 6 A 11639/16 -, KStZ 2017 S. 213; OVG LSA, Beschl. vom 2.9.2009 - 4 L 279/08 -, KStZ 2009 S. 197, 198; Urt. vom 21.10.2004 - 1 L 85/04 und 1 L 83/04 -, juris;… Urt. vom 24.6.2003 - 1 L 523/02 -, juris; OVG NRW, Beschl. vom 27.2.2018 - 15 A 329/17 -, juris: Axialverschiebung bei einer Abwasserleitung;VG Minden…, Urt. vom 30.7.2008 - 11 K 696/08 -, juris).
Wird hingegen nur ein Teilstück einer Grundstücksanschlussleitung - etwa wegen einer Beschädigung - ersetzt, so handelt es sich nicht um eine Erneuerung, sondern allenfalls um eine Unterhaltungsmaßnahme in Gestalt einer Reparatur (vgl. OVG LSA, Urt. vom 21.10.2004 - 1 L 83/04 -, a. a. O.).
- VG Cottbus, 08.02.2023 - 6 K 128/19 Die Erneuerung stellt damit regelmäßig eine Ersetzung der nicht mehr oder nicht mehr ohne Bedenken funktionstüchtigen (Anschluss-) Leitung oder eines wesentlichen Teils von ihr und der sonstigen wesentlichen Bestandteile des Anschlusses nach ihrer/seiner verschleißbedingten Abnutzung durch bestimmungsgemäße Nutzung durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und - unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts - Ausbauqualität mit im Wesentlichen unverändertem Verlauf dar, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Anschlussleitung bzw. des Anschlusses wiederherzustellen (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 13.11.2015 - 8 K 2294/12 -, juris;… Kluge in: Becker u.a., KAG Bbg, Komm., § 10 Rn. 66 ff. m.w.N.; zum dortigen Landesrecht OVG RP…, Urt. vom 29.6.2017 - 6 A 11639/16 -, KStZ 2017 S. 213; OVG LSA, Beschl. vom 2.9.2009 - 4 L 279/08 -, KStZ 2009 S. 197, 198; Urt. vom 21.10.2004 - 1 L 85/04 und 1 L 83/04 -, juris;… Urt. vom 24.6.2003 - 1 L 523/02 -, juris; OVG NRW, Beschl. vom 27.2.2018 - 15 A 329/17 -, juris: Axialverschiebung bei einer Abwasserleitung; VG Minden…, Urt. vom 30.7.2008 - 11 K 696/08 -, juris).
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