Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 1 L 86/00 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 2 A 136/99
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 1 L 86/00
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1996 - 7 A 4820/95
Ermittlung der näheren Umgebung; Art der baulichen Nutzung; Bauliche Anlage; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 1 L 86/00
Für die Bestimmung der näheren Umgebung ist der Bereich der Umgebung nicht abstrakt, sondern für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln(OVG NRW, Urt. v. 30.05.1995 - 7 A 4820/95 -, S. 10 UA - Leitsatz bei JURIS).Dabei ist der Bereich der näheren Umgebung nicht abstrakt, sondern für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können (OVG NRW, Urt. v. 30.05.1995 - 7 A 4820/95 -, S. 10 UA - Leitsatz bei JURIS).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 1 L 86/00
Für die Bestimmung der näheren Umgebung kommt es auf die Umgebung zum einen insoweit an, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auszuwirken kann, und zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits das Baugrundstück prägt (BVerwG, std. Rspr., Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, E 55, 369). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 1 L 86/00
Diese Gebäude sind aber bei der Bestimmung des maßgeblichen Rahmens außer Betracht zu lassen, denn es handelt sich hierbei um Fremdkörper im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, E 84, 322). - BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 1 L 86/00
Rahmenüberschreitend kann das Vorhaben nicht zugelassen werden, denn es würde die Ruhebereiche der Nachbargrundstücke negativ beeinflussen und überdies die Gefahr heraufbeschwören, dass der gegebene Zustand durch die angestrebte Bebauung in negativer Richtung in Bewegung gebracht würde, denn die Überschreitung des vorhandenen Rahmens würde nicht durch irgendeine Besonderheit begründet, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken maßgeblich unterschiede (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, zuletzt Beschl. v. 25.03.1999 - 4 B 15.99 -, ZfBR 2000, 68; Beschl. d. Senats v. 16.02.2001 - 1 L 191/00 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2001 - 1 L 45/01
Baurecht, Hinterlandbebauung, zweite Reihe, Stichstraße, Kreuzung, Einmündung, …
Dabei ist der Bereich der näheren Umgebung nicht abstrakt, sondern für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und unterschiedlichem Gewicht entfalten können (Senat, Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00 - OVG NRW, Urt. v. 30.05.1995 - 7 A 4820/95, S. 10 - Leitsatz bei Juris).Von den jeweiligen hinten liegenden Grundstücksteilen sind hinten liegende Wohnhäuser auf der anderen Straßenseite in der Regel - so auch hier - weder optisch noch sonst wahrnehmbar (Senat, Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 3/10
Einbeziehung eines Gebäudes zur Bestimmung der näheren Umgebung
Die Bildung einer Einheit, wie sie in der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für das Beispiel einer Zechensiedlung angenommen wird, scheidet ebenfalls aus (vgl. zu einem vergleichbaren Fall Senat, Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00 -). - VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20
Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Dabei ist der Bereich der näheren Umgebung nicht abstrakt, sondern für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und unterschiedlichem Gewicht entfalten können (OVG Schleswig, Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00 -, n.v.).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 1 LA 41/14
Einbeziehung von Hausgärten in den Innenbereich
So hat der Senat in anderen Verfahren großvolumige Wirtschaftgebäude zwar einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugeordnet, diese aber als Fremdkörper im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - E 84, 322) beurteilt und ihnen deshalb keine prägende Wirkung hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche beigemessen ( s.o. Urt. d. Senats v. 23.09.2010 - 1 LB 3/10; ähnlich Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00). - VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
Bauvorbescheid - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Dabei ist der Bereich der näheren Umgebung nicht abstrakt, sondern für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und unterschiedlichem Gewicht entfalten können (OVG Schleswig, Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00 -, n.v.). - VG Schleswig, 29.06.2015 - 8 A 194/12
Baugenehmigung
Dabei ist der Bereich der näheren Umgebung nicht abstrakt, sondern für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38/13 - juris, m.w.N.; OVG Schleswig, Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00 - n.v.;… Urt. v. 02.09.2004 - 1 LB 24/04 - n.v., m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 2/10
Charakterisierung eines Innenbereichs nach der Art der baulichen Nutzung durch …
Dabei ist der Bereich der näheren Umgebung nicht abstrakt, sondern für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können (std. Rspr. des Senats, z.B. Urt. v. 31.05.2001 - 1 L 86/00;… OVG NRW, Urt. v. 30.05.1995 - 7 A 4820/95 -, S. 10 UA - Leitsatz bei juris).
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Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2000 - 1 L 86/00
- BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01
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