Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsmöglichkeit von jährlich nur 21 Tagen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zweitwohnungssteuer - bei einer Verfügungsmöglichkeit von jährlich nur 21 Tagen
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 14.02.2013 - 6 A 1445/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Um die Auferlegung des Jahresbetrages der Zweitwohnungssteuer verhältnismäßig erscheinen zu lassen, muss eine Eigennutzungsmöglichkeit einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten umfassen (BVerwG, Urt. v. 26.09.2001 - 9 C 1/01 -, juris Rn. 36). - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Das nach dem Aufwandsbegriff im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahingehende Bestimmung des Verwendungszwecks der Zweitwohnung voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 9 C 5/13 -, juris Rn. 12, m.w.N.). - BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Wenn eingangs des Steuerjahres eindeutig feststeht, dass eine Eigennutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben kann, ist das Festhalten an dem Jahresbetrag als Bemessungsgröße für diesen Aufwand unangemessen (BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6/98 -, juris Rn. 18 für einen Zeitraum der Eigennutzung von vier Wochen).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8/08 -, juris Rn. 16). - BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Zeiten des Leerstandes der Wohnung sind dabei nur zu berücksichtigen, wenn insoweit die Eigennutzungsmöglichkeit nicht (wie vorliegend) rechtlich ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. v, 27.10.2004 - 10 C 2/04 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1994 - 22 A 716/93
Zweitwohnung; Verfügungsgewalt; Verfügungsbefugnis; Mietvertrag; Optionsrecht ; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
In der obergerichtlichen Rechtssprechung wird dazu vertreten (OVG Münster, Urt. v. 09.05.1994 - 22 A 716/93 -, juris Rn. 33), dass die zeitliche Grenze für eine zweitwohnungssteuerlich unschädliche Möglichkeit der Eigennutzung angesichts heutiger Urlaubsgewohnheiten zweifelsfrei deutlich oberhalb von zwei Wochen im Jahr liege. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
Umfang des Wohnbegriffs bei der Zweitwohnungssteuer
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04 -, juris Rn. 18).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus
Ohnehin geht es bei dieser örtlichen Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht um die Einhaltung eines Kostendeckungsprinzips, sondern um die Besteuerung auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende (besondere) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich hier im Innehaben einer Zweitwohnung offenbart (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, BVerfGK 17, 44 ff. = juris Rn. 32 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 1 LZ 764/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; OVG Greifswald, Urteil vom 24. März 2015, a. a. O. Rn. 24; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 1993, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).Rn. 40 b) Mit der 2. Änderungssatzung enthält die Satzung in § 5 Abs. 5 ff. zudem für Fälle zeitlich beschränkter Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung den von der Rechtsprechung geforderten verhältnismäßigen Steuermaßstab ( OVG Greifswald, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 90/13 -, NVwZ-RR 2015, 710 = juris Rn. 23, 26 f. unter Bezug auf BVerwG…, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, BVerwGE 115, 165 = juris Rn. 36).
- OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16
Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben; …
Diese Entscheidungsfreiheit besteht nicht bei einer rein tatsächlichen, rechtlich nicht abgesicherten Möglichkeit der Nutzung (…BVerwG, Urteile v. 13.5.2009 - 9 C 7.08 - juris Rn. 16;… - 9 C 8.08 - juris Rn. 16;… VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10.2.2011 - 2 S 2400/10 - juris Rn. 21; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 24.3.2015 - 1 L 90/13 - juris Rn. 24). - VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
Rn. 25 Mit der 1. Änderungssatzung enthält die ZWS in § 6 Abs. 2 nunmehr für Fälle zeitlich beschränkter Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung den von der Rechtsprechung geforderten verhältnismäßigen Steuermaßstab ( OVG Greifswald, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 90/13 -, juris, Rn.23, 26 f. unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, juris, Rn.36). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2020 - 1 L 483/16 Das nach dem Aufwandsbegriff im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahingehende Bestimmung des Verwendungszwecks der Zweitwohnung voraus (…ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 9 C 5/13 -, juris Rn. 12, m.w.N; vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2015 - 1 L 90/13 -, juris Rn. 24 ).
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