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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14657
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08 (https://dejure.org/2012,14657)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.05.2012 - 1 L 94/08 (https://dejure.org/2012,14657)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 1 L 94/08 (https://dejure.org/2012,14657)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 1 L 257/08

    Bestandsschutz für einen "Badesteg" im Nationalpark Vorpommersche …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Hier ist der baurechtliche Bestandsschutz einfachgesetzlich normiert (Senatsbeschl. v. 01.11.2011 - 1 L 257/08 -, juris, Rn. 25 , vgl. auch Senatsbeschl. v. 16.06.2005 - 1 M 38/05 -, juris, Rn. 21).

    Mit Wegfall des Bestandsschutzes sollen für das Grundstück die auch im übrigen Naturschutzgebiet geltenden Ge- und Verbote einschließlich gerade des Bauverbotes eingreifen (…OVG NW, Beschl. v. 21.07.1999 - 10 A 1699/99 -, juris, Rn. 7ff; s.a. Senatsbeschl. v. 01.11.2011 - 1 L 257/08 -, juris, Rn. 31 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Rn. 11 Mit Beschluss vom 10. August 2005 (1 M 74/05, NordÖR 2006, 34ff.) stellte der Senat auf Antrag und Beschwerde der Klägerin die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 24. Januar 2005 hinsichtlich der Nutzungsuntersagung für das Wohnhaus wieder her.

    Er hält an seinen Ausführungen im Beschluss vom 10. August 2005 - 1 M 74/05 - (veröffentlicht NordÖR 2006, 34ff. und bei juris) fest.

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird (BVerwG, Urt. v. 18.10.1974, - IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126;… Urt. v. 17.01.1986 - 4 C 80.82 -, BRS 46 Nr. 148; Beschl. v. 21.03.2001, BRS 64, 391).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird (…BVerwG, Urt. v. 18.10.1974, - IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126; Urt. v. 17.01.1986 - 4 C 80.82 -, BRS 46 Nr. 148; Beschl. v. 21.03.2001, BRS 64, 391).
  • BVerwG, 15.06.2011 - 7 VR 8.11

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Streitigkeiten, die …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen rechtmäßigen Bauens beziehen sich nicht nur auf den Baukörper als solchen, sondern immer auch auf dessen Nutzung (Finkelnburg/Ortloff/Otto, Öffentl. Baurecht 11, 6. Aufl., S. 196).
  • BVerwG, 24.05.1993 - 4 B 77.93

    Gewährleistete Rechte durch den Bestandsschutz für einst legale Bauwerke - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Zur Abgrenzung vom Bestandsschutz noch gedeckter Reparaturarbeiten von darüber hinausgehenden Maßnahmen, die einer Neuerrichtung gleichkommen, ist darauf abzustellen, ob die Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Bauwerk gewahrt bleibt (BVerwG, Beschl. v. 24.05.1993 - 4 B 77/93 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 10 A 1699/99

    Verbot der Wiedererrichtung eines Gebäudes im Naturschutzgebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Mit Wegfall des Bestandsschutzes sollen für das Grundstück die auch im übrigen Naturschutzgebiet geltenden Ge- und Verbote einschließlich gerade des Bauverbotes eingreifen (OVG NW, Beschl. v. 21.07.1999 - 10 A 1699/99 -, juris, Rn. 7ff;… s.a. Senatsbeschl. v. 01.11.2011 - 1 L 257/08 -, juris, Rn. 31 ).
  • BVerwG, 05.05.1976 - IV C 83.74

    Ausnahme vom Anbauverbot nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Die Befreiung aus Gründen einer nicht beabsichtigten Härte kann grundsätzlich nur für solche Fälle herangezogen werden, in denen die Anwendung der Verbotsnorm zwar ihrem Tatbestand nach, nicht jedoch nach ihrem normativen Gehalt "passt", wenn mithin die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, d.h. der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt ist.Für die von der Norm vorausgesetzten Regelfälle ist dagegen eine Befreiung ausgeschlossen; denn eine Befreiung für den Regelfall müsste sich notwendig gerade über jene Interessenabwägung hinwegsetzen, die der Vorschrift zugrunde liegt und durch sie als maßgeblich positiviert ist (BVerwG, Urt. v. 05.05.1976 - IV C 83.74 -, juris, Rn. 25).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 M 38/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzung einer Steganlage auf einem …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Hier ist der baurechtliche Bestandsschutz einfachgesetzlich normiert (Senatsbeschl. v. 01.11.2011 - 1 L 257/08 -, juris, Rn. 25 , vgl. auch Senatsbeschl. v. 16.06.2005 - 1 M 38/05 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl. …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08
    Nach §§ 55, 57 Abs. 1 LNatG M-V i.d. bis zum 28. Februar 2010 - und damit auch im Zeitpunkt des Erlasses der hier streitigen Verfügung - geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002 (vgl. nunmehr § 4 NatSchAG) waren die Nationalparkämter zuständig für die Aufgaben und Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörden, sofern diese - wie hier - den räumlichen Geltungsbereich eines festgesetzten Nationalparks betrafen (…zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vgl. allg. Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 113, Rn. 97ff; BVerwG, Urt. v. 06.12.1985 - 4 C 23/83, 4 C 24/83 -, juris sowie Decker in Simon/Busse, BayBauO, Komm., Stand: März 2009, Art. 82, Rn. 288 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2002 - 1 M 126/01

    Untersagungsverfügung, Flächennutzungsplan, Befreiung, Bestandsschutz, …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2001 - 1 M 77/00

    Baurecht/Naturschutzrecht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2023 - 3 L 199/11

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Modernisierung und …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2023 - 3 L 199/11

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Modernisierung und …

    Nachdem die Klägerin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren teilweise - nämlich betreffend die Nutzungsuntersagung - Erfolg hatte (VG Greifswald, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 5 B 901/05 - OVG Greifswald, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 M 74/05 - juris), blieb die in der Hauptsache erhobene Klage hinsichtlich des Wohnhauses über drei Instanzen erfolglos (VG Greifswald, Urteil vom 12. März 2008 - 5 A 902/05 - OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2012 - 1 L 94/08 - juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 B 41.12 - juris).

    Insbesondere hätte danach das Außenmauerwerk vollständig erhalten bleiben müssen, ebenso verschiedene Teile der tragenden inneren Wände in der Nähe des Treppenhauses sowie nach der Baubeschreibung eine "vorhandene Fachwerkwand" im Dachgeschoss, Teile der Holzbalkendecke im Erdgeschoss ("Holzbalkendecke z.T. zu ersetzen") und Teile des Dachstuhls ("Sparren vorhanden") (vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2012 - 1 L 94/08 - juris Rn. 40 ).

    In der zugehörigen Hauptsache hat das Gericht sodann zur Frage des Vorliegens einer Befreiung und zur naturschutzrechtlichen Befreiungsfähigkeit der Maßnahme ausgeführt ( OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2012 - 1 L 94/08 - juris Rn. 40 ff.).

    In der naturschutzrechtlichen Hauptsache (Urteil vom 23. Mai 2012 - 1 L 94/08 - juris) hat das Oberverwaltungsgericht entsprechenden Überlegungen keine rechtliche Bedeutung beigemessen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 1 L 105/12

    Bestandsschutz eines Badesteges in einem Nationalpark

    Kennzeichen für die erforderliche Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Bauwerk ist es, dass das ursprüngliche Gebäude nach wie vor als die "Hauptsache" erscheint ( OVG Greifswald, Urt. v. 23.05.2012 - 1 L 94/08 -, juris Rn. 37 , m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16

    Bestandsschutz von baulichen Anlagen in einem Nationalpark

    Gleiches gilt, wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.05.2012 - 1 L 94/08 -, juris Rn. 37 m.w.N. und OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2016 - 1 L 105/12 -, juris Rn. 11 ).
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