Rechtsprechung
| VG Münster, 02.03.1998 - 1 L 98/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Erweiterung einer Kläranlage; Erfordernis des Enthaltens des Bürgerbegehrens u.a. "der zur Entscheidung zu bringenden Frage"; Vollständige Deckungsgleicheit des Gegenstands des Bürgerbegehrens mit demjenigen eines späteren ...
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Rechtsprechungsübersicht)
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1997 - 15 A 974/97
Bürgerbegehren zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln …
Auszug aus VG Münster, 02.03.1998 - 1 L 98/98
Rn. 5 vgl. dazu: OVG NW, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 15 A 974/97 -,.
- OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08
Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung …
Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet, schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein muss (vgl. VG Münster, Beschluss vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, V.n.b., vgl. auch: Senat…, Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 27a). - VG Gelsenkirchen, 13.06.2008 - 15 K 2243/06
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens wegen Änderung der tatsächlichen …
Rn. 50 So OVG NRW, Urteile vom 23. April 2002 - 15 A 5594/00 -, NVwZ-RR 2002, 766 (767), und vom 29. April 2003 - 15 A 3916/02 -, NWVBl 2003, 466 (477 f.), sowie Beschluß vom 6. Dezember 2007 - 15 B 1744/07 -, juris; s. auch VG Münster, Beschluß vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, juris.Rn. 52 Vgl. VG Münster, Beschluß vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 - Wansleben, a.a.O., Rdnr. 2.2.
Rn. 60 so VG Münster, Beschluß vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 - Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 26 Anm. 1.
- VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen; …
Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil "die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet [...] schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein" muss (VG Münster, Beschluss vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, V.n.b., zitiert von Ritgen, a.a.O. ; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 , das sinngemäß ausführte, dass mit der Zulassung nur bezüglich des "positiven Teils" der Initiative der enge sachliche Zusammenhang aufgelöst wäre, in dem die Frage auf den Unterschriftslisten nun einmal gestellt sei und es könne daher vorliegend auch nicht ausgeschlossen werden, dass nur in dem in der Frage formulierten inhaltlichen Zusammenhang mit der Ablehnung eines - angeblichen - Auftrags die hinreichende Unterstützung durch Unterschriften zusammengetragen worden sei; a.A. offenbar VGH München, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, Juris, danach veröffentlicht in BayVBl. 2001, 565 f., das darlegte, zwar sei der entfallene Teil der Fragestellung von Anfang an rechtlich unzulässig gewesen, dieser Teil sei jedoch nach seinem objektiven Erklärungsinhalt, wie er von den Unterzeichnern habe verstanden werden können und müssen, gegenüber der übrigen Fragestellung ebenfalls nicht dermaßen verselbstständigt, dass er - für sich - den entscheidenden Anstoß für die Unterschriften unter das Begehren gegeben hätte).
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