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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5639
OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16 (https://dejure.org/2017,5639)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.2017 - 1 LA 11/16 (https://dejure.org/2017,5639)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16 (https://dejure.org/2017,5639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung einer Baulast hinsichtlich Nutzung der baulichen Anlage auf dem Grundstück

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16
    Die Gerichte sind indessen nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, sich also mit jedem Vorbringen ungeachtet seiner Entscheidungsrelevanz in den Urteilsgründen ausdrücklich zu befassen (so BVerfG in std. Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2003 -- 2 BvR 624/01 -, juris [Rn. 16 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16
    Obgleich die Baulast ein Institut des in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden bauaufsichtlichen Verfahrens ist, der deshalb auch die formellen und materiellen Voraussetzungen ihres Entstehens und Erlöschens bestimmt, darf sich die übernommene Belastung auch auf die Nutzung des Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216/87 -, juris [Rn. 2]; VGH BW, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, juris [Rn. 25]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 7 A 4185/95

    Aufhebung einer planungsrechtsbezogenen Baulast; Löschung einer Baulast; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16
    Vorausgesetzt wird, dass die übernommene Verpflichtung baurechtlich bedeutsam ist, nicht gegen den Grundsatz der Subsidiarität der Baulast verstößt und sie bestimmt genug oder zumindest hinreichend bestimmbar ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.10.1996 - 7 A 4185/95 -, juris [Rn. 68]).
  • BVerwG, 12.11.1987 - 4 B 216.87

    Anspruch auf Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast - Überprüfung von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16
    Obgleich die Baulast ein Institut des in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden bauaufsichtlichen Verfahrens ist, der deshalb auch die formellen und materiellen Voraussetzungen ihres Entstehens und Erlöschens bestimmt, darf sich die übernommene Belastung auch auf die Nutzung des Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216/87 -, juris [Rn. 2]; VGH BW…, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, juris [Rn. 25]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2012 - 1 LB 11/11

    Löschung einer Baulast

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16
    Aber auch dann, wenn das Baulastenverzeichnis unrichtig ist, hat derjenige, der durch die zur Unrichtigkeit führende Eintragung in seinen Rechten verletzt wird, einen ebensolchen Löschungsanspruch (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 19.01.2012 - 1 LB 11/11 -, juris [Rn. 23 f.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2026 - 1 LB 2/23

    Berufungsverfahren auf Löschung einer übernommenen Baulast; Untergehen der …

    Das ist der Fall, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, d. h., wenn Bauaufsichtsbelange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (vgl. zu § 80 Abs. 3 Satz 2 LBO 2009: Beschluss des Senats vom 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16 -, juris Rn. 10 ).

    Obgleich die Baulast ein Institut des in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden bauaufsichtlichen Verfahrens ist, der deshalb auch die formellen und materiellen Voraussetzungen ihres Entstehens und Erlöschens bestimmt, darf sich die übernommene Belastung auch auf die Nutzung des Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen (Beschlüsse des Senats vom 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16 -, juris Rn. 12 m. w. N. …und vom 30. Juni 2025 - 1 LA 18/24 -, juris Rn. 6 ).

  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 - und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 23.02.2017 - 1 LA 11/16 - alle juris;… Sauter, LBO, 3. Aufl. (Stand: 43. Lfg. 11/2013), § 71 Rn. 48).
  • VG Münster, 10.12.2020 - 2 K 266/18
    Rn. 55 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Oktober 1996, - 7 A 4185/95 -, juris, Rn. 56; OVG Schl.-H., Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16-, juris, Rn. 11; VG Gießen, Urteil vom 13. Dezember 1999 - 1 E 1551/98 -, juris, Rn. 14; VG Frankfurt, Urteil vom 30. August 2012 - 8 K 1927/12.F -, juris, Rn. 18.

    Rn. 59 vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Oktober 1996 - 7 A 4185/95 -, juris, Rn. 68; OVG Schl.-H., Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16-, juris, Rn. 12.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2025 - 1 LA 76/24

    Erhaltungssatzung der Gemeinde Sylt

    Obgleich die Baulast ein Institut des in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden bauaufsichtlichen Verfahrens ist, der deshalb auch die formellen und materiellen Voraussetzungen ihres Entstehens und Erlöschens bestimmt, darf sich die übernommene Belastung auch auf die Nutzung des Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen (Beschluss des Senats vom 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2025 - 1 LA 18/24

    Verpflichtung zur Löschung der im Baulastenverzeichnis von List auf Sylt …

    Obgleich die Baulast ein Institut des in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden bauaufsichtlichen Verfahrens ist, der deshalb auch die formellen und materiellen Voraussetzungen ihres Entstehens und Erlöschens bestimmt, darf sich die übernommene Belastung auch auf die Nutzung des Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen (Beschluss des Senats vom 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 27.11.2024 - 8 A 157/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses

    Obgleich die Baulast ein Institut des in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden bauaufsichtlichen Verfahrens ist, der deshalb auch die formellen und materiellen Voraussetzungen ihres Entstehens und Erlöschens bestimmt, darf sich die übernommene Belastung auch auf die Nutzung des Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen ( OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23. Februar 2017 - 1 LA 11/16 - juris Rn. 12 ).
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