Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Verwirkung des materiellen Abwehrrechts gegen die Baugenehmigung eines Nachbarn; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich einer Verwirkung der materiellen Abwehrrechte gegen die Baugenehmigung des Nachbarn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.08.2003 - 8 A 134/01
- OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.01.2000 - 8 B 16.00
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichtvorliegens des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02
Der Senat teilt die unter Bezugnahme auf den Widerspruchbescheid des Beklagten vom 16. Mai 2001 und den Beschluss der Kammer vom 12. Mai 2000 (- 8 B 16/00 - ) vertretene Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Kläger sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat.Diese Voraussetzungen lagen am Tage der Niederlegung des dem Kläger zugestellten Antrages der Beigeladenen auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens , dem 15. Oktober 1999, spätestens jedenfalls am 22. November 1999, dem Tage, an dem der Kläger laut Schriftsatz vom 26. April 2000 in der Sache 8 B 16/00 den Beschluss des Landgerichts über diesen Antrag erhalten hat, vor.
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02
Die Beigeladenen hat nicht etwa die Baugenehmigung sofort mit erheblichen Kapitaleinsatz ausgenutzt, ohne dazu durch das Verhalten des Klägers veranlasst worden zu sein (vgl. BVerwG , Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218). - BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72
Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht und des Senats nicht allein darauf an, wann der Kläger tatsächlich vom Inhalt der Baugenehmigung zuverlässig Kenntnis erlangt hat, sondern alternativ dazu auch darauf, wann er zuverlässig hätte Kenntnis haben müssen (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 18. Januar 1988 - 4 B 257.87 -, BRS 48 N. 130; Urt. des Senats v. 07. März 1995 - 1 L 26/94 -), weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber - etwa durch Anfrage beim Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974 - IV C 72.72 -, BVerwGE 44, 295). - BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 257.87
Verwirkung - Nachbarliches Abwehrrecht - Betroffener - Rechtsverletzung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht und des Senats nicht allein darauf an, wann der Kläger tatsächlich vom Inhalt der Baugenehmigung zuverlässig Kenntnis erlangt hat, sondern alternativ dazu auch darauf, wann er zuverlässig hätte Kenntnis haben müssen (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 18. Januar 1988 - 4 B 257.87 -, BRS 48 N. 130; Urt. des Senats v. 07. März 1995 - 1 L 26/94 -), weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber - etwa durch Anfrage beim Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974 - IV C 72.72 -, BVerwGE 44, 295). - OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 26/94
Nachbar; Nachbarrechtliche Abwehrrechte; Baugenehmigung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2003 - 1 LA 137/02
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht und des Senats nicht allein darauf an, wann der Kläger tatsächlich vom Inhalt der Baugenehmigung zuverlässig Kenntnis erlangt hat, sondern alternativ dazu auch darauf, wann er zuverlässig hätte Kenntnis haben müssen (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 18. Januar 1988 - 4 B 257.87 -, BRS 48 N. 130; Urt. des Senats v. 07. März 1995 - 1 L 26/94 -), weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber - etwa durch Anfrage beim Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974 - IV C 72.72 -, BVerwGE 44, 295).
- VG Schleswig, 14.12.2016 - 2 A 235/15
Baurecht: Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten
Rn. 44 Danach ist eine Verwirkung des nachbarlichen Abwehrrechts unabhängig von der Erteilung einer Baugenehmigung und sogar gegenüber einem ungenehmigten Bauvorhaben sowie deutlich vor Ablauf einer einjährigen Frist möglich (OVG Schleswig, Urt. v. 26.03.1997, - 1 L 322/97 - vgl. auch Beschl. v. 11.08.2003, - 1 LA 137/02 -, NordÖR 2004, 244). - OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 MB 8/14
Anfechtung einer genehmigungsabweichenden Bauausführung
Die Verwirkung ist deutlich vor Ablauf eines Jahres möglich (Urt. des Senats v. 26.03.1997, 1 L 322/97, Juris; vgl. auch Beschl. des Senats vom 11.08.2003, 1 LA 137/02, NordÖR 2004, 244); sie kann schon eintreten, wenn der Berechtigte sein Abwehrrecht "deutlich länger als einen Monat" nicht ausgeübt hat (…BVerwG, Urt. v. 16.05.1991, 4 C 4.89, NVwZ 1991, 1182 [bei Juris Tn. 22]). - OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2011 - 1 LA 56/11
Gebot der Rücksichtnahme bei Außenbereichsvorhaben
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats: Danach ist eine Verwirkung des nachbarlichen Abwehrrechts unabhängig von der Erteilung einer Baugenehmigung und sogar gegenüber einem ungenehmigten Bauvorhaben sowie deutlich vor Ablauf einer einjährigen Frist möglich (…Urt. v. 26.03.1997, 1 L 322/97, Juris; vgl. auch Beschl. des Senats vom 11.08.2003, 1 LA 137/02, NordÖR 2004, 244).
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